Neuentwurf bzw. Überarbeitung der Maschinenrichtlinie

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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IH-Elektriker
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Neuentwurf bzw. Überarbeitung der Maschinenrichtlinie

Beitrag von IH-Elektriker »

Hallo Zusammen,

die bisherige Maschinenrichtlinie (MRL) 2006-42-EG wird/wurde 2021 völlig überarbeitet. Wer sich dafür interessiert kann unter dem unten folgenden Link Informationen über den vermutlichen Inhalt der neuen MRL 2021 die dann Maschinenverordnung heißen wird informieren:

https://ec.europa.eu/info/law/better-re ... evision_de

Warten wir ab wann diese neue Verordnung den Weg in die Welt findet....
Olaf S-H
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Re: Neuentwurf bzw. Überarbeitung der Maschinenrichtlinie

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

wenn aus der Maschinenrichtline eine Maschinenverordnung wird, dann hat sie auch eine andere Gewichtung.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
ThomasR
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Re: Neuentwurf bzw. Überarbeitung der Maschinenrichtlinie

Beitrag von ThomasR »

Hallo Olaf,

Das sieht die Kommission anders. Hier ein Auszug aus dem Vorwort:

Die Umwandlung einer Richtlinie in eine Verordnung bringt keinerlei Änderung des Regelungsansatzes mit sich. Die Merkmale des neuen Konzepts bleiben in vollem Umfang erhalten, insbesondere die Flexibilität, die den Herstellern bei der Wahl der Mittel zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen (harmonisierte Normen oder andere technische Spezifikationen) und bei der Wahl des Verfahrens zum Nachweis der Konformität unter den verfügbaren Konformitätsbewertungsverfahren eingeräumt wird. Die bestehenden Mechanismen zur Unterstützung der Umsetzung der Rechtsvorschriften (Normungsverfahren, Arbeitsgruppen, Marktüberwachung, Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten (ADCO), Ausarbeitung von Leitliniendokumenten usw.) werden durch die Art des Rechtsinstruments nicht beeinträchtigt und werden im Rahmen der Verordnung weiterhin in derselben Weise funktionieren wie derzeit im Rahmen der Richtlinie.
Zudem wird bei Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt durch den Einsatz von Verordnungen – der auch von den Interessenträgern vorgezogen wird – das Risiko des „Gold-Plating“, des Erlasses von Vorschriften über die Anforderungen des EU-Rechts hinaus, vermieden. Die
DE 6 DE

Hersteller können auf diese Weise auch direkt mit dem Verordnungstext arbeiten und müssen nicht 27 Umsetzungsrechtsvorschriften auffinden und prüfen. Auf dieser Grundlage wird die Auffassung vertreten, dass die Entscheidung für eine Verordnung die geeignetste Lösung für alle beteiligten Parteien ist, da sie eine raschere und kohärentere Anwendung der vorgeschlagenen Rechtsvorschrift ermöglichen und klarere rechtliche Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsakteure schaffen wird.
IH-Elektriker
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Re: Neuentwurf bzw. Überarbeitung der Maschinenrichtlinie

Beitrag von IH-Elektriker »

Inhaltlich hat sich dann aber doch einiges geändert was in der Praxis Auswirkungen haben wird.

Ein Punkt ist das es wohl bei Hochrisiko-Maschinen nach Anhang 1 nicht mehr so ohne weiteres möglich sein wird selbst die Konformität zu bestätigen sondern das hier jetzt immer eine Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle nötig ist. Unter diese Hochrisiko-Maschinen fallen u.a. Pressen, Kreissägen, Hobelmaschinen.

Das ist insofern begrüßenswert als das bspw. nicht mehr jeder eine Tischkreissäge aus asiatischer Fertigung mit fragwürdigen Sicherheitsfunktionen einfach auf den Markt werden kann, andererseits erhöht das den Aufwand für viele Hersteller welche kundenspezifisch konstruierte Maschinen anbieten.

Weit problematischer ist allerdings das zukünftig Maschinen in welchen Software welche Sicherheitsfunktionen wahrnimmt auch eine Baumusterprüfung benötigen. Gerade Sicherheits-SPS’en sind zwischenzeitlich für viele Hersteller die erste Wahl in allen möglichen Maschinen und Anlagen da sie inzwischen kostenmäßig mit konventioneller Sicherheitstechnik konkurrieren können und halt einfacher im Aufbau sind.

Ein weiterer Punkt ist das man sich nach der neuen Verordnung als Hersteller Gedanken gegenüber mutwilliger Manipulation von Maschinen durch Dritte machen muss, gerade in der aktuellen Zeit wo alles IoT-fähig sein muss eine wichtige Sache. Dann kommen endlich Maschinenhersteller von alleine auf die Idee ihre Maschinen abzusichern, da ist bisher nämlich nur wenig Initiative der Hersteller vorhanden.

Generell wird jetzt auf die Kommunikationsfähigkeiten bzw. Vernetzung und die Software in Maschinen in der neuen Verordnung eingegangen, man hat sich halt hier der Zeit angepasst.
Olaf S-H
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Re: Neuentwurf bzw. Überarbeitung der Maschinenrichtlinie

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

die Richtlinie muss noch in nationales Recht umgesetzt werden - mit Ermessensspielraum. Bei einer Verordnung ist diese direkt umzusetzen.

Gruß Olaf
EU - Richtlinie und Verordnung.JPG
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ThomasR
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Re: Neuentwurf bzw. Überarbeitung der Maschinenrichtlinie

Beitrag von ThomasR »

Hallo Olaf,

genauso ist es!

Unsere Bundesregierung hat es so oft versäumt, die EU Richtlinien zeitig umzusetzen, daß die EU nun wohl die Nase voll hat: die BRD hat deshalb schon mehrfach Strafzahlungen an die EU leisten müssen. Natürlich von unseren Steuergeldern bezahlt. Einfach aussitzen war bisher die Devise.

Daher begrüße ich dieses „Durchregieren“ in solchen essentiellen Fragen ausdrücklich.

NB: ich bin durch eine solche späte und falsche Umsetzung einer (anderen) EU Richtlinie persönlich betroffen gewesen (zusammen mit tausenden Kollegen) furios1 furios1 furios1 und entsprechend sauer/vorbelastet. Bitte um Verständnis für meine Reaktion.
Olaf S-H
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Re: Neuentwurf bzw. Überarbeitung der Maschinenrichtlinie

Beitrag von Olaf S-H »

ThomasR hat geschrieben: Donnerstag 12. August 2021, 22:29 ... Bitte um Verständnis für meine Reaktion.
Moin Thomas,

alles gut. Jeder kann doch seine Meinung äußern, solange er keinen Dritten unzulässig angreift.

Es heißt übrigens nicht "aussitzen" sondern merkeln oder ausmerkeln. :D

Demnächst sagen ich auch nicht, dass ich etwas vergessen hätte. Ich habe es dann einfach verscholzt. Wenn etwas danebengegangen ist, dann habe ich es verbaerbockt. So, nun ist dieser leichte politische Seitenhieb ausgewogen, da mehrere Richtungen in den Sätzen berücksichtigt wurden. :D

Gruß Olaf
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Re: Neuentwurf bzw. Überarbeitung der Maschinenrichtlinie

Beitrag von IH-Elektriker »

Olaf S-H hat geschrieben: Donnerstag 12. August 2021, 15:06 die Richtlinie muss noch in nationales Recht umgesetzt werden - mit Ermessensspielraum. Bei einer Verordnung ist diese direkt umzusetzen.
Die meisten deutschen und europäischen Maschinenhersteller setzen die generellen Forderungen aus der jetzigen MRL meiner Erfahrung nach auch ganz gut um. Nicht immer 100% fehlerfrei und auf hohem Niveau, aber meistens sind keine gravierenden Fehler zu bemängeln so meine Erfahrung aus hunderten Abnahmen von Neumaschinen.

Es gibt Ausnahmen, meist sehr kleine Betriebe die in einigen Bereichen der Maschinensicherheit sowie der Elektrosicherheit Defizite haben. Da kann es dann im Worst Case passieren das keinerlei Vorschriftenwerke vorhanden sind und das CE als Aufkleber eingekauft und einfach aufgeklebt wird, ohne Wissen was in der MRL überhaupt drin steht.

Das sind aber wenige Einzelfälle…..

Problematischer sind da viele kleine Maschinen die aus China o.ä. Herkunftsländern einfach zugekauft und hier in der EU vertrieben werden oder welche inzwischen direkt aus China über Plattformen wie Amazon o.ä. in die EU kommen und die auch definitiv unter die MRL fallen würden. Da gibt es Konstruktionen die einem die Haare zu Berge stehen lassen und welche munter und lustig eingekauft und auch eingesetzt werden. Ob aber hier eine neue Richtlinie bzw. Verordnung Abhilfe schafft wage ich zu bezweifeln, diese „Ausreißer“ wird es immer wieder geben.

Trotzdem ist die Überarbeitung der MRL wichtig und richtig, auch wenn es für die Leute die sich wie ich damit intensiv beschäftigen müssen jede Menge Arbeit bedeutet….
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