Suche nach Norm, Vorschrift ...
- langer
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Suche nach Norm, Vorschrift ...
Hallo zusammen,
meine Recherche war bisher leider erfolglos, vielleicht kann wer von euch helfen, denn folgende Aussage kann ich nicht glauben und nachvollziehen.
Da in den (örtlich) nächsten Verteilungen kein Platz mehr oder kein FI vorhanden ist, soll in einer kleinen Werkstatt eine neue Verteilung installiert werden.
Inhalt:
- ein Linocur für eine Prüftafel
- ein 3- pol. LS + 4 pol. FI für eine 16 A- CEE
- 3 FI/ LS für Schuko- Steckdosen
Leitungslänge zur nächsten, größeren Verteilung zum Anschluss der Zuleitung ca. 15 Meter
Die Installation soll durch eine Fremdfirma durchgeführt werden.
Es wird die Behauptung aufgestellt, dass in der neuen Verteilung eine Vorsicherung (z.B. Linocur) installiert werden müsse, um diese vor Ort freischalten zu können. Die Sicherung vor der Zuleitung würde dem Leitungsschutz dienen und die Sicherung in der Verteilung dem Geräteschutz.
Auf Nachfrage wurde mir erstmal nur gesagt, dass es eine Vorschrift sei, es konnte aber keine benannt werden.
Aus reinem Bauchgefühl halte ich das bei den Gegebenheiten für übertrieben.
Freischaltmöglichkeit in etwa 10 Meter Entfernung
für eine Bereitstellung von 3 x 35 A in der neuen Verteilung müsste, zum Erhalt der Selektivität, eine Vorsicherung von 3 x 63 A eingesetzt werden, was auch die Verlegung eines entsprechenden Querschnitts zur Folge hätte.
Vielleicht hab ich bei der Suche in den VDE- Vorschriften nur einen falschen Suchbegriff eingegeben und wurde daher nicht fündig.
Ich möchte auf das nächste Gespräch entsprechend vorbereitet sein.
Kann mir wer einen Tipp geben, ob das wirklich so ist oder ob die Sicherung vor der Zuleitung reicht?
Es wäre genial, wenn ich auch belastbare Quellen bekommen könnte.
Schon mal besten Dank für sachdienliche Hinweise
Viele Grüße aus Hagen
langer
meine Recherche war bisher leider erfolglos, vielleicht kann wer von euch helfen, denn folgende Aussage kann ich nicht glauben und nachvollziehen.
Da in den (örtlich) nächsten Verteilungen kein Platz mehr oder kein FI vorhanden ist, soll in einer kleinen Werkstatt eine neue Verteilung installiert werden.
Inhalt:
- ein Linocur für eine Prüftafel
- ein 3- pol. LS + 4 pol. FI für eine 16 A- CEE
- 3 FI/ LS für Schuko- Steckdosen
Leitungslänge zur nächsten, größeren Verteilung zum Anschluss der Zuleitung ca. 15 Meter
Die Installation soll durch eine Fremdfirma durchgeführt werden.
Es wird die Behauptung aufgestellt, dass in der neuen Verteilung eine Vorsicherung (z.B. Linocur) installiert werden müsse, um diese vor Ort freischalten zu können. Die Sicherung vor der Zuleitung würde dem Leitungsschutz dienen und die Sicherung in der Verteilung dem Geräteschutz.
Auf Nachfrage wurde mir erstmal nur gesagt, dass es eine Vorschrift sei, es konnte aber keine benannt werden.
Aus reinem Bauchgefühl halte ich das bei den Gegebenheiten für übertrieben.
Freischaltmöglichkeit in etwa 10 Meter Entfernung
für eine Bereitstellung von 3 x 35 A in der neuen Verteilung müsste, zum Erhalt der Selektivität, eine Vorsicherung von 3 x 63 A eingesetzt werden, was auch die Verlegung eines entsprechenden Querschnitts zur Folge hätte.
Vielleicht hab ich bei der Suche in den VDE- Vorschriften nur einen falschen Suchbegriff eingegeben und wurde daher nicht fündig.
Ich möchte auf das nächste Gespräch entsprechend vorbereitet sein.
Kann mir wer einen Tipp geben, ob das wirklich so ist oder ob die Sicherung vor der Zuleitung reicht?
Es wäre genial, wenn ich auch belastbare Quellen bekommen könnte.
Schon mal besten Dank für sachdienliche Hinweise
Viele Grüße aus Hagen
langer
- SPS
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Re: Suche nach Norm, Vorschrift ...
Hallo,
höhere ich das erste Mal.
Leider habe ich keine Normen im Original.
Zum Freischalten würde auch ein einfacher Hauptschalter ohne Sicherung reichen.
Mit wenig aufwand in der Unterverteilung installiert. Keine Große Zuleitung und Sicherungen mit Problemen bei der Selektivität.
Prüfplatz hört sich für mich möglicherweise mehr nach einen Not-Aus an.
So einer hier ...
https://asset.re-in.de/isa/160267/c1/-/ ... quality=75
Geräteschutz wird durch Feinsicherungen oder Motorschutzschalter erreicht.
Selbst der vorgeschaltete LS-Schalter schützt kaum das Gerät. Wie soll das dann eine Vorsicherung übernehmen?
höhere ich das erste Mal.
Leider habe ich keine Normen im Original.
Zum Freischalten würde auch ein einfacher Hauptschalter ohne Sicherung reichen.
Mit wenig aufwand in der Unterverteilung installiert. Keine Große Zuleitung und Sicherungen mit Problemen bei der Selektivität.
Prüfplatz hört sich für mich möglicherweise mehr nach einen Not-Aus an.
So einer hier ...
https://asset.re-in.de/isa/160267/c1/-/ ... quality=75
Geräteschutz wird durch Feinsicherungen oder Motorschutzschalter erreicht.
Selbst der vorgeschaltete LS-Schalter schützt kaum das Gerät. Wie soll das dann eine Vorsicherung übernehmen?
Mit freundlichem Gruß sps
- langer
- Null-Leiter
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Re: Suche nach Norm, Vorschrift ...
Hallihallo
schon mal besten Dank für Deinen Beitrag, SPS.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, es waren die "Geräte" in der Verteilung, also FI- Schalter, LS- Schalter ... gemeint.
Ein Not- Aus wird realisiert, ich erwähnte ihn jedoch nicht, weil diese Funktion für die angeblich notwendige Freischaltmöglichkeit keine Bedeutung hat.
Gegen eine Freischalteinrichtung (ggf. auch mit Überstromschutzorgan) bei einem großen Verteilerschrank mit Vorsicherungen größer 100 A habe ich nichts einzuwenden, aber bei einer Kleinverteilung .....
Vielleicht kennt ja noch wer eine Vorschrift und kann sie auch benennen.
Viele Grüße
langer
schon mal besten Dank für Deinen Beitrag, SPS.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, es waren die "Geräte" in der Verteilung, also FI- Schalter, LS- Schalter ... gemeint.
Ein Not- Aus wird realisiert, ich erwähnte ihn jedoch nicht, weil diese Funktion für die angeblich notwendige Freischaltmöglichkeit keine Bedeutung hat.
Gegen eine Freischalteinrichtung (ggf. auch mit Überstromschutzorgan) bei einem großen Verteilerschrank mit Vorsicherungen größer 100 A habe ich nichts einzuwenden, aber bei einer Kleinverteilung .....
Vielleicht kennt ja noch wer eine Vorschrift und kann sie auch benennen.
Viele Grüße
langer
-
- Null-Leiter
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Re: Suche nach Norm, Vorschrift ...
Hallo langer,
mir wäre keine allgemeingültige Norm bekannt, die so was fordert.
Aber das muss ja nichts heißen.
Der AMEV fordert eine Abschaltung. Aber das ist ja nicht allgemein gültig.
Schon aus Selektivitätsgründen, wie von Dir benannt, ist eine Vorsicherung nicht immer sinnvoll.
Aber ist es nicht so, dass derjenige, wo die Forderung aufstellt, diese auch begründen sollte?
Ich halte es für schwierig zu beweisen, dass eine Forderung nicht begründet ist.
Gruß,
Ocho
mir wäre keine allgemeingültige Norm bekannt, die so was fordert.
Aber das muss ja nichts heißen.
Der AMEV fordert eine Abschaltung. Aber das ist ja nicht allgemein gültig.
Schon aus Selektivitätsgründen, wie von Dir benannt, ist eine Vorsicherung nicht immer sinnvoll.
Aber ist es nicht so, dass derjenige, wo die Forderung aufstellt, diese auch begründen sollte?
Ich halte es für schwierig zu beweisen, dass eine Forderung nicht begründet ist.
Gruß,
Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
- langer
- Null-Leiter
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Re: Suche nach Norm, Vorschrift ...
Hallo Ocho,
da bin ich genau Deiner Meinung
Aber ist es nicht so, dass derjenige, wo die Forderung aufstellt, diese auch begründen sollte?
Ich halte es für schwierig zu beweisen, dass eine Forderung nicht begründet ist.
darum fragte ich auch danach.
Reaktion: "müssen wir nachgucken, der Chef sagt, dass es so sei."
Ich möchte halt nur auf das Gespräch entsprechend vorbereitet sein.
Viele Grüße
langer
da bin ich genau Deiner Meinung
Aber ist es nicht so, dass derjenige, wo die Forderung aufstellt, diese auch begründen sollte?
Ich halte es für schwierig zu beweisen, dass eine Forderung nicht begründet ist.
darum fragte ich auch danach.
Reaktion: "müssen wir nachgucken, der Chef sagt, dass es so sei."
Ich möchte halt nur auf das Gespräch entsprechend vorbereitet sein.
Viele Grüße
langer
- SPS
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Re: Suche nach Norm, Vorschrift ...
Hallo,
bei den Geräten wie RCD und LS-Schalter wird in der Regel eine Absicherung angegeben.
Bei einem 40 A RCD sind das meistens max.40 A für den Überlastschutz.
Für Leitungsschutzschalter 10 kA habe ich bei Doeplke eine Kurzschlussvorsicherungen 125 A gefunden
Siemens
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... WAqEf55KOF
bei den Geräten wie RCD und LS-Schalter wird in der Regel eine Absicherung angegeben.
Bei einem 40 A RCD sind das meistens max.40 A für den Überlastschutz.
Für Leitungsschutzschalter 10 kA habe ich bei Doeplke eine Kurzschlussvorsicherungen 125 A gefunden
Siemens
Da sind 35 A Sicherungen immer rauf der sicheren Seite.Grenzwerte des Backup-Schutzes Leitungsschutzschalter/Sicherungen in kA
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... WAqEf55KOF
Mit freundlichem Gruß sps
- Tobi P.
- Beiträge: 1906
- Registriert: Sonntag 18. November 2007, 13:46
- Wohnort: 41516 Grevenbroich
Re: Suche nach Norm, Vorschrift ...
Moin,
die Originalaussage ist definitiv Schwachsinn. Wenn man keine Teilbereichssicherungen verwendet sondern Ganzbereichssicherungen ist immer sowohl der Überlast - als auch der Kurzschlussschutz gegeben.
Als Freischaltmöglichkeit vor Ort reicht ein Hauptschalter aus, es ist weder erforderlich noch sinnvoll eine Verteiler-Eingangssicherung zu verwenden (das klingt für mich sehr stark nach Argumentation a la "Haben wir schon immer so gemacht weil der Meister das vor 40 Jahren mal so gelernt hat").
Was dagegen sinnvoll ist sind Gruppenvorsicherungen in der Verteilung damit man bei zb einem defekten RCD nicht die ganze UV abschalten muss um den zu tauschen. Gleichzeitig können die dann auch direkt den Backup-Schutz für die nachgeschalteten Schutzeinrichtungen übernehmen.
Gruß Tobi
die Originalaussage ist definitiv Schwachsinn. Wenn man keine Teilbereichssicherungen verwendet sondern Ganzbereichssicherungen ist immer sowohl der Überlast - als auch der Kurzschlussschutz gegeben.
Als Freischaltmöglichkeit vor Ort reicht ein Hauptschalter aus, es ist weder erforderlich noch sinnvoll eine Verteiler-Eingangssicherung zu verwenden (das klingt für mich sehr stark nach Argumentation a la "Haben wir schon immer so gemacht weil der Meister das vor 40 Jahren mal so gelernt hat").
Was dagegen sinnvoll ist sind Gruppenvorsicherungen in der Verteilung damit man bei zb einem defekten RCD nicht die ganze UV abschalten muss um den zu tauschen. Gleichzeitig können die dann auch direkt den Backup-Schutz für die nachgeschalteten Schutzeinrichtungen übernehmen.
Gruß Tobi
- langer
- Null-Leiter
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Re: Suche nach Norm, Vorschrift ...
Hallo Tobi,Tobi P. hat geschrieben: ↑Freitag 19. März 2021, 09:40 Moin,
die Originalaussage ist definitiv Schwachsinn. Wenn man keine Teilbereichssicherungen verwendet sondern Ganzbereichssicherungen ist immer sowohl der Überlast - als auch der Kurzschlussschutz gegeben.
Als Freischaltmöglichkeit vor Ort reicht ein Hauptschalter aus, es ist weder erforderlich noch sinnvoll eine Verteiler-Eingangssicherung zu verwenden (das klingt für mich sehr stark nach Argumentation a la "Haben wir schon immer so gemacht weil der Meister das vor 40 Jahren mal so gelernt hat").
Was dagegen sinnvoll ist sind Gruppenvorsicherungen in der Verteilung damit man bei zb einem defekten RCD nicht die ganze UV abschalten muss um den zu tauschen. Gleichzeitig können die dann auch direkt den Backup-Schutz für die nachgeschalteten Schutzeinrichtungen übernehmen.
Gruß Tobi
in größeren Verteilungen, mit mehreren Gruppen, kann ich das ja auch aus den von Dir genannten Gründen vollkommen verstehen, aber nicht bei einem 4- reihigen Kleinverteiler. Freischalten kann man den ja auch durch entfernen der Sicherungen vor der Zuleitung.
Daher kann ich die angebliche Forderung einer Freischaltmöglichkeit IN der Kleinverteilung nicht verstehen.
Viele Grüße und allseits einen guten Start ins Wochenede
langer
-
- Null-Leiter
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- Registriert: Montag 31. März 2014, 11:26
- Wohnort: Sachsen/Erzgebirge
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- Null-Leiter
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- Registriert: Samstag 26. Januar 2019, 11:57
Re: Suche nach Norm, Vorschrift ...
Wieso belastest Du Dich damit? Sag der Firma, sie soll die Aussage normativ begründen und fertig.
Wenn die das nicht können, wäre vielleicht der richtige Zeitpunkt, sich mal nach einer kompetenteren Firma umzuschauen.
Wenn die das nicht können, wäre vielleicht der richtige Zeitpunkt, sich mal nach einer kompetenteren Firma umzuschauen.