Bestandsschutz: Steckdosen im Gewerbe - ohne RCD / Vortrag

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Antworten
Benutzeravatar
SPS
Beiträge: 6019
Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
Kontaktdaten:

Bestandsschutz: Steckdosen im Gewerbe - ohne RCD / Vortrag

Beitrag von SPS »

Landesinnungsverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Mecklenburg-Vorpommern
Bestandsschutz: Steckdosen im Gewerbe - ohne RCD
Der Vortrag ist für kurze Zeit frei Verfügbar

https://meet.e-fachschulung.de/b/kay-sif-p8j-vdl

Hier noch alle Vorträge vom 1 Tag
https://www.e-fachschulung.de/tag-1/
Mit freundlichem Gruß sps
Funker
Null-Leiter
Beiträge: 1302
Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13

Re: Bestandsschutz: Steckdosen im Gewerbe - ohne RCD / Vortrag

Beitrag von Funker »

Das steht so in der VDE 0100 - 410 : 2018 - 10

Erläuterung dazu in den von der DKE herausgegeben Erläuterungen zur Norm :

Weitere Anforderungen für Steckdosen in Endstromkreisen und für die Versorgung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln für den Außenbereich (Abschnitt 411.3.3)
In einphasigen und in mehrphasigen Wechselspannungssystemen von TN- oder TT-Systemen muss ein Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom In ≤ 30 mA vorgesehen werden für:
• Steckdosen in Endstromkreisen für Wechselstrom (AC) mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, und
• Endstromkreise mit fest angeschlossenen ortsveränderlichen Betriebsmitteln für Wechselstrom (AC) zur Verwendung im Außenbereich mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A.
Die Notwendigkeit des Schutzes durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom mit In ≤ 30 mA ergibt sich aus den erhöhten Risiken bei der allgemeinen Verwendung und Benutzung von Steckvorrichtungen durch Laien. Man bietet dadurch den Benutzern von Steckdosen einen Schutz auch dann noch, wenn leichtfertig oder unwissend die Fehlerschutzvorkehrung im Stromkreis umgangen oder außer Funktion gesetzt wird.
15
Nicht der Schutz des Stromkreises, sondern der Schutz der Person, die elektrische Verbrauchsmittel an eine Steckdose anschließt und betreibt, steht im Vordergrund dieser Maßnahme. Das gilt sowohl für Steckdosen im Außenbereich als auch im Innenbereich eines Gebäudes.
Ausnahmeregelungen
Die Ausnahmeregelungen im Abschnitt 411.3.3 der zurückgezogenen DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 wurde ersetzt durch die folgende Anmerkung:
„ANMERKUNG Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A können hiervon ausgenommen werden, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Maßnahmen festgelegt werden, die eine allgemeine Verwendung dieser Steckdosen dauerhaft ausschließen.“
Die neue Anmerkung wurde in die Norm aufgenommen, da es nach Auffassung des zuständigen Normungskomitees nach VDE 0022:2008-08, Abschnitt 2.3, vertretbar sein kann, von den normativen Festlegungen der DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 im gewerblichen und industriellen Bereich abzuweichen, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ein anderer mindestens gleichwertiger Schutz sichergestellt wird.
Die in der Anmerkung genannte Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) gilt ausschließlich für gewerbliche Bereiche.
Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist zu berücksichtigen, dass technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen und vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen haben.
Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen. Bei dieser Überprüfung sind auch Steckdosen nach Abschnitt 411.3.3, bei denen zuvor eine allgemeine Verwendung ausgeschlossen wurde, mit einzubeziehen. Ggf. sind diese als Ergebnis der Überprüfung mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit In ≤ 30 mA nachzurüsten.
Bei Anlagen, die nicht in den Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) fallen, kann die Ausnahmeregelung nicht angewendet werden.
Kann durch technische Maßnahmen nicht sicher ausgeschlossen werden, dass Steckdosen allgemein verwendet werden, sind diese nach Abschnitt 411.3.3 mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) In ≤ 30 mA zu schützen.
Benutzeravatar
SPS
Beiträge: 6019
Registriert: Freitag 16. Juli 2004, 20:27
Kontaktdaten:

Re: Bestandsschutz: Steckdosen im Gewerbe - ohne RCD / Vortrag

Beitrag von SPS »

Hallo Funker,
dank1

Eine Gefährdungsbeurteilung ist zurzeit eine Modeerscheinung.

Alles das, was an organisatorischen Maßnahmen festgelegt wurde, macht nur solange Sinn wie die Firma besteht.
Wenn heute eine Steckdose ohne RCD eingebaut wird, sollte auch die Verwendung von Laien in der Zukunft Sicher verhindert werden.

Firmen gehen Pleite, werden verkauft, Besitzer wechseln ...
In 5 Jahren ist keiner mehr dabei, der bei Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mal mitgewirkt hat.
Dann hat der neue Anlagenbetreiber, keine Ahnung mehr das es eine Steckdose ohne RCD gibt.
Räume können sogar als private Räume verwendet werden, wo keine Gefährdungsbeurteilung mehr gilt.
Die Steckdose gibt es weiterhin. Ist diese Einschränkung der Verwendung dann im Grundbuch einzutragen?
Mit freundlichem Gruß sps
Funker
Null-Leiter
Beiträge: 1302
Registriert: Donnerstag 23. April 2015, 21:13

Re: Bestandsschutz: Steckdosen im Gewerbe - ohne RCD / Vortrag

Beitrag von Funker »

SPS : Räume können sogar als private Räume verwendet werden, wo keine Gefährdungsbeurteilung mehr gilt.
Die Steckdose gibt es weiterhin. Ist diese Einschränkung der Verwendung dann im Grundbuch einzutragen?
Das wäre einmal ein ganz neuer, nicht uninteressanter Normungsansatz respekt1
EIB-Nutzer
Null-Leiter
Beiträge: 705
Registriert: Samstag 18. Februar 2006, 18:35
Wohnort: Düsseldorf
Kontaktdaten:

Re: Bestandsschutz: Steckdosen im Gewerbe - ohne RCD / Vortrag

Beitrag von EIB-Nutzer »

Hallo,

Um da was los zu treten reicht schon ein Geschäftsführer oder Gesellschafterwechsel. Das erlebe ich gerade bei uns. Selbst im Verwaltungsbau von anno 2000 fehlen erhebliche Unterlagen was so warum gemacht wurde. Die Sicherheit-verantwortlichen kommen auf einmal vom Konzern. Bei der Feuerwehr hat es auch einen Generationswechsel gegeben. Und beim Einholen von Infos und der Bestätigung das die Genehmigungen so auch beim Amt hinterlegt sind kam raus das der nicht mehr Existente Architekt beim Bauamt und der Feuerwehr andere Pläne Hinterlegt hatte als der tatsächliche Bau ist. Dann kann dir irgendwas, was von der Norm Abweicht weil es über "Gefahrenbeurteilung" ging ganz schnelle das Genick brechen, weil auf einmal in der Summe "Schwarzbau" im Raum steht. Und wir sind im Chemiebereich tätig. Wenn das Außenstehende mit Bekommen, die üblich NIMBY zum Beispiel mit Guter Rechtsschutzversicherung gehen ganz schnell die Lichter aus.

Gruß

Ralf
Benutzeravatar
mikmik
Null-Leiter
Beiträge: 273
Registriert: Samstag 18. Februar 2006, 23:08
Wohnort: Offenbach am Main

Re: Bestandsschutz: Steckdosen im Gewerbe - ohne RCD / Vortrag

Beitrag von mikmik »

Funker hat geschrieben: Freitag 29. Januar 2021, 20:34
SPS : Räume können sogar als private Räume verwendet werden, wo keine Gefährdungsbeurteilung mehr gilt.
Die Steckdose gibt es weiterhin. Ist diese Einschränkung der Verwendung dann im Grundbuch einzutragen?
Das wäre einmal ein ganz neuer, nicht uninteressanter Normungsansatz respekt1
Tatsächlich gibt es sowas, vgl. hier https://www.schoener-wohnen.de/architek ... ler-charme.

Aber eine Elektroinstallation so zukunftssicher auszulegen, dass sie noch Gültigkeit für die Zeit nach dem Ende/Scheitern des aktuellen Arbeit-/Auftraggebers hat, stellt schon sehr hohe Anforderungen an alle Beteiligten. Ich kenne einen Bereich, da wird das ansatzweise so ab Planungsbeginn so gelebt: Gebäude der US Army in Deutschland. Da werden unversöhnliche Normungswelten versucht in Einklang zu bringen und es wird an eine spätere zivile Nachnutzung gedacht.
Antworten