Vertrag externe vEFK

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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sustanon
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Vertrag externe vEFK

Beitrag von sustanon »

Hallo und guten Abend zusammen;

Mich würde Eure Meinung bzw Hilfestellung zum folgendem Sachverhalt interessieren; Wenn ein Unternehmen eine externe vEFK bestellt bzw. sich ein Dienstleister darauf einlässt eine solche zu stellen gehe ich von einem relativ komplexen Vertrag aus, welcher die Rechte und Pflichten, besonders den Bereich Haftung, regelt;

Konkret würde ich gern als selbständiger Elektroingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit ein oder zwei Unternehmen als vEFK ggf. mit eingeschränktem Verantwortungsbereich unterstützten scheue jedoch die möglichen Haftungsrisiken als Selbstständiger (kein Enthaftungsprivileg bei einfacher Fahrlässigkeit wie bei Angestellten);

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit einer solchen Vertragsgestalltung bzw. vielleicht sogar eine (eingeschwärzten) Beispielvertrag?

Viele Grüße!
Olaf S-H
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Re: Vertrag externe vEFK

Beitrag von Olaf S-H »

sustanon hat geschrieben: Donnerstag 19. November 2020, 19:22 ... einem relativ komplexen Vertrag ...
Moin sustanon,

so ist es. Aufgaben, Verantwortungen, Zuständigkeiten, ... Da kommt sehr viel zusammen. Dann kommt da noch der Abgleich mit den Kundenwünschen und ggf. seiner Rechtsabteilung. Mein zuletzt abgeschlossener Vertrag umfasst 43 Seiten.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
sustanon
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Re: Vertrag externe vEFK

Beitrag von sustanon »

Hallo Olaf,

danke für die Einschätzung; Ich sehe das ähnlich; Verantwortungen, Zuständigkeiten und Schnittstellen kann ich, denke ich jedenfalls, schon einigermaßen einschätzen; Was für mich interessant wäre sind die Reglungen zur Haftung bzw Haftungsbeschränkung; Wäre es möglich das ich per PN da was an Infos bekommen könnte;

Viele Grüße aus RLP
Olaf S-H
Beiträge: 13786
Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57

Re: Vertrag externe vEFK

Beitrag von Olaf S-H »

sustanon hat geschrieben: Freitag 20. November 2020, 10:34 ... Wäre es möglich das ich per PN da was an Infos bekommen könnte ...
Moin sustanon,

diese Firmeninternas kann ich leider nicht weitergeben.

Gruß Olaf
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froebel88
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Registriert: Samstag 26. Januar 2019, 11:57

Re: Vertrag externe vEFK

Beitrag von froebel88 »

Hallo,

wie wärs denn da nen Anwalt dazu zu nehmen?
DBY656
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Registriert: Freitag 28. September 2007, 20:56

Re: Vertrag externe vEFK

Beitrag von DBY656 »

sustanon hat geschrieben: Donnerstag 19. November 2020, 19:22 ... scheue jedoch die möglichen Haftungsrisiken als Selbstständiger (kein Enthaftungsprivileg bei einfacher Fahrlässigkeit wie bei Angestellten) ...
Als verantwortliche Elektrofrachkraft wird man quasi zum Unternehmer für den Bereich Elektrotechnik.
Ein Gericht wird wenn eine Straftat vorliegt jegliche Ausschlußklausel ignorieren.

Gruß Markus
sustanon
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Registriert: Mittwoch 18. November 2020, 13:01

Re: Vertrag externe vEFK

Beitrag von sustanon »

Danke für Eure Gedanken zum Thema; Ich denke, dass ohne eine tatsächliche Teamstruktur die einer externen vEFK (weisungsgebunden) zur Verfügung steht die ganze Sache eine haftungsrechtlich untragbare Situation ist; Im Gegensatz zur beratenden FaSi muss die vEFK meines Erachtens doch deutlich mehr Stunden im Unternehmen sein um ihrer Aufgabe wenigstens ansatzweise gerecht zu werden; Ich werden dem Interessenten empfehlen eine entsprechend qualifizierte Person einzustellen um dem Thema gerecht zu werden; Wenn gewünscht kann die Neueinstellung noch bei dem Aufbau einer rechtsicheren Organisation unterstützt und ggf. in einzelen Punkten noch von mir nachgeschult werden. Alles andere erscheint mir bei näherer Betrachtungsweise als Auftrag mit schlechtem Rendite/Risikoprofil...für beide Seiten;

Viele Grüße aus RLP
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