Disput mit der BG zur Prüfung einer Anschlußleitung
Verfasst: Mittwoch 28. Oktober 2020, 14:08
Moin zusammen,
so nach vielem lesen hier und Gesprächen mit meinen Kollegen, möchte ich dann doch mal eine Diskussion starten für die Ideen Findung
zu einem "Problem" aus Sicht der BG.
Erstmal zur Ausgangssituation:
Bei mir hier im Betrieb werden auf Prüfständen Großgetriebe auf Funktion getestet.
Diese Getriebe können entweder eine Schmierpumpe besitzen die durch die eigene mechanische Energie angetrieben werden oder aber, und da setzt das Problem an, es sind Schmierpumpen im Einsatz die eine 3Ph. 400V Einspeisung benötigen. Diese Einspeisung wird dann am jeweiligen Einsatzort direkt vom Kunden vorgenommen, soll heißen die Getriebe verlassen das Werk ohne Zuleitung zur Pumpe.
Da wir aber auf unseren Prüfständen eine volle Funktionsprüfung machen, müssen wir die Schmierpumpen temporär mit einer Zuleitung versorgen.
Dafür verwenden wir ganz normales H07BQ-F, auf der einen Seite mit einem 5Pol. CEE Stecker und auf der anderen Seite Ringkabelschuhe für den Anschluss im Motorklemmbrett.
Und nun das Problem:
Bei der letzten Begehung durch die BG wurde angemerkt das diese Anschlussleitungen einer Regelmäßigen Prüfung unterliegen müssen.
Hab ich im Grunde erstmal kein Problem mit, aber auf Nachfragen nach welchen Vorschriften ich denn da bitte Prüfen soll gab es keine Antwort.
Denn für mich sieht es dabei so aus:
- Die VDE 0701/0702 war das erste was mir eingefallen ist, da Verlängerungsleitung danach ja auch geprüft werden. Aber ich habe ja offene Endanschlüsse in Form von Ringkabelschuhen und das tut mir Persönlich einer vollständigen prüffähigen Verlängerung widersprechen.
- Die VDE 0100-600 wäre eine Möglichkeit da die Kabel von EFK's an geklemmt werden, dabei ist Problem 1 das mir mit Sicherheit die Produktion aufs
Dach steigen wird wegen mehr aufwand für dieses Prüfen, denn ich sage mal mit Stecker Kontrolle, Messgerät aufbauen und einrichten, Messung durchführen und Protokoll ausfüllen gehen da schon mal 15 - 20 min. ins Land, Problem 2 es liegt trotzdem nach dem Abklemmen da ein halbfertiges Anschlusskabel wieder rum was keine aktuelle Einzelprüfung hat wie die BG es möchte, den die Prüfung ist dann ja geschehen in Kombination
mit der Schmierpumpe.
- Die Kabel mit einer Gefärdungsbeurteilung ggf. aus einer Prüfpflicht raus zulosen ist auch unschön da es schon öfter vorgekommen ist das
durch das häufige an und abklemmen und dem "groben Umgang" mit den Kabeln sich die Anschlüsse in den CEE-Stecker gelöst haben.
Zur Lagerung der Kabel muss noch gesagt sein das diese in einem abgeschlossenem Käfig lagern zu dem nur EFK's zugang haben.
So jetzt bin ich mal gespannt wie Ihr so ein Fall beurteilen würdet.
LG
so nach vielem lesen hier und Gesprächen mit meinen Kollegen, möchte ich dann doch mal eine Diskussion starten für die Ideen Findung
zu einem "Problem" aus Sicht der BG.
Erstmal zur Ausgangssituation:
Bei mir hier im Betrieb werden auf Prüfständen Großgetriebe auf Funktion getestet.
Diese Getriebe können entweder eine Schmierpumpe besitzen die durch die eigene mechanische Energie angetrieben werden oder aber, und da setzt das Problem an, es sind Schmierpumpen im Einsatz die eine 3Ph. 400V Einspeisung benötigen. Diese Einspeisung wird dann am jeweiligen Einsatzort direkt vom Kunden vorgenommen, soll heißen die Getriebe verlassen das Werk ohne Zuleitung zur Pumpe.
Da wir aber auf unseren Prüfständen eine volle Funktionsprüfung machen, müssen wir die Schmierpumpen temporär mit einer Zuleitung versorgen.
Dafür verwenden wir ganz normales H07BQ-F, auf der einen Seite mit einem 5Pol. CEE Stecker und auf der anderen Seite Ringkabelschuhe für den Anschluss im Motorklemmbrett.
Und nun das Problem:
Bei der letzten Begehung durch die BG wurde angemerkt das diese Anschlussleitungen einer Regelmäßigen Prüfung unterliegen müssen.
Hab ich im Grunde erstmal kein Problem mit, aber auf Nachfragen nach welchen Vorschriften ich denn da bitte Prüfen soll gab es keine Antwort.
Denn für mich sieht es dabei so aus:
- Die VDE 0701/0702 war das erste was mir eingefallen ist, da Verlängerungsleitung danach ja auch geprüft werden. Aber ich habe ja offene Endanschlüsse in Form von Ringkabelschuhen und das tut mir Persönlich einer vollständigen prüffähigen Verlängerung widersprechen.
- Die VDE 0100-600 wäre eine Möglichkeit da die Kabel von EFK's an geklemmt werden, dabei ist Problem 1 das mir mit Sicherheit die Produktion aufs
Dach steigen wird wegen mehr aufwand für dieses Prüfen, denn ich sage mal mit Stecker Kontrolle, Messgerät aufbauen und einrichten, Messung durchführen und Protokoll ausfüllen gehen da schon mal 15 - 20 min. ins Land, Problem 2 es liegt trotzdem nach dem Abklemmen da ein halbfertiges Anschlusskabel wieder rum was keine aktuelle Einzelprüfung hat wie die BG es möchte, den die Prüfung ist dann ja geschehen in Kombination
mit der Schmierpumpe.
- Die Kabel mit einer Gefärdungsbeurteilung ggf. aus einer Prüfpflicht raus zulosen ist auch unschön da es schon öfter vorgekommen ist das
durch das häufige an und abklemmen und dem "groben Umgang" mit den Kabeln sich die Anschlüsse in den CEE-Stecker gelöst haben.
Zur Lagerung der Kabel muss noch gesagt sein das diese in einem abgeschlossenem Käfig lagern zu dem nur EFK's zugang haben.
So jetzt bin ich mal gespannt wie Ihr so ein Fall beurteilen würdet.
LG