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vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2020, 08:02
von m4rvin
Hi Ihr!

Wir haben eine etwas seltsame Unternehmungsstruktur, von daher passen die meisten Aufgaben eines vEFK nicht so ganz bei uns. Vielleicht könnt ihr mir etwas helfen?

Wir sind eine BU einer sehr großen Firma, aber jede BU ist auf sich allein gestellt.
Es gibt einen Standort, an dem unsere Geschäftsführung, Disposition und ein paar Büroleute sind. Dort gibt es keine Produktion, nur IT und keine hat mit elektrotechnischen Anlagen zu tun.
Deutschlandweit haben wir Servicetechniker verteilt, diese sind zT EFK, manche auch ohne technische Ausbildung.
Das Aufgabengebiet umfasst Reparatur, Wartung und Installation von kleinen 230V Tischgeräten bis große fest Verbaute 400V Anlagen. Wir betreuen also Anlagen, die von einem externen Partner produziert wurden und einem Kunden gehören.

Die GL plant nun vier vEFK im Bundesgebiet einzusetzen, auf einer TüV Schulung waren wir schon und die Bestellung ist auch schon raus. Als Aufgabengebiet steht bei mir: Alle Systeme mit zusätzlichem Schwerpunkt „Anlagentyp A“.
Ich habe noch nicht unterschrieben, da einfach überhaupt nicht klar ist, was unser Aufgabengebiet ist, bzw wer für was Zuständig ist.

Ich persönlich sehe mich eher darin, Mitarbeiter in meinem Gebiet zu unterweisen und sich um die DGUV Vorschrift 3 Prüfungen unserer Betriebsmittel zu sorgen.

Was für Aufgaben hätte ich nun wirklich? (Falls mal was passiert und auf einmal wäre ich haftbar?)

Vielen Dank
Marvin

Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2020, 08:35
von Wulff
Hallo Marvin,

willkommen im Forum.

Als erste Frage fällt mir ein:

Welche Qualifikation hast du denn beruflich eigentlich erworben, unabhängig von deiner jetzigen Stellenbeschreibung? Gesellenbrief in eninem elektrotechnischen (Handwerks-)Beruf? Elektrofachkraft? Techniker? Meister? Ing.? Ggf. welche Fachrichtung ?

Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2020, 09:37
von m4rvin
Hi, danke für die Begrüßung!

Ich bin Mechatroniker mit langjähriger Berufserfahrung. :)

Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2020, 11:46
von Elo-Ocho
Moinsen,

zuerst mal auch von mir ein herzliches Willkommen im Forum.

zum Thema, mir ist da einiges noch nicht klar:
  • Wurde auf der TÜV-Schulung was über Qualifikationsvoraussetzungen gesagt? Ich meine, das Gesellen normalerweise nicht vEFK werden können, oder?
  • Ich verstehe noch nicht ganz woran Ihr "schraubt". Seid Ihr für Eure Anlagen verantwortlich, sprich Du bist (wirst) vEFK für etwa eine Viertel Eurer eigenen Serviceleute, oder arbeitet Ihr an Kundenanlagen? Deinen Ausführungen nach habe ich ehr letzteres verstanden.
  • Mir sagt die die Abkürzung BU nichts, aber das wird wohl eine örtlich, regional oder fachlich abgegrenzte Teileinheit eines Konzerns sein, oder?
  • Habt Ihr generell keine Produktion, oder nur Dein Standort nicht?
  • Nach mehrmaligem lesen denke ich, Ihr seid ein Servicedienstleiter im Industriebereich? Was genau tut Ihr?

Gruß,

Ocho

Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2020, 12:37
von m4rvin
Dann auch Danke an dich für deine Willkommensgrüße!

Die Schulung zur vEFK ist jetzt schon ein halbes Jahr her, aber so wie ich es verstanden habe, kann durchaus ein Geselle die Verantwortung der vEFK übernehmen. Da wir im Betrieb auch niemanden "höher" Qualifizierten haben, sprich Meister, Techniker, Ing etc.

Genau, eine BU (Business Unit) eines größeren Konzerns, jede BU ist komplett eigenständig und jede BU hat auch ein "anderes Aufgabengebiet".

Unsere BU hat keine Produktion. Es gibt auch nur den einen Standort, sprich da wo die "Verwaltung" sitzt. Jeder Servictechniker ist im HomeOffice mit DfZ und startet dann von zu Hause seinen Arbeitstag.

Um es nochmal genauer zu klassifizieren, wir sind im Bereich der Geldverarbeitung tätig. Ein Kunde (Einzelhandel, Werttranspoteur, Bundesbank, etc) bestellt bei einem Hersteller eine Maschine und schließt mit uns einen zB Wartungsvertrag ab. Wir sind dann zB für die Installation, Einweisung, Wartung und Reparatur verantwortlich.
99% der Anlagen haben einen Schukostecker, dh bei Reparaturen kann man den Stecker ziehen und der Servicetechniker kann alle Arbeiten stromlos durchführen.
Elo-Ocho hat geschrieben: Dienstag 5. Mai 2020, 11:46
  • [...] Seid Ihr für Eure Anlagen verantwortlich, sprich Du bist (wirst) vEFK für etwa eine Viertel Eurer eigenen Serviceleute, oder arbeitet Ihr an Kundenanlagen? [...]
Das ist ja quasi meine Frage! bier1
Also "wir" haben keine Anlagen, nur unsere "Betriebsmittel" die wir so im Auto mitführen. (Staubsauger, Lötkolben, Notebook etc)

Was genau könnte denn nun mein Aufgabengebiet sein? Die Mitarbeiter könnte man ja regional aufteilen bzgl Sicherheitsunterweisung, aber wie wird das mit den Anlagen (sprich alle Maschinen von anderen Herstellern geregelt)? Müssten wir denn nun Gefährdungsbeurteilungen zu jeden möglichen Reparatureinsatzes verfassen?

Ich bin von einer anderen BU des gleichen Konzernes vor knapp zwei Jahren gewechselt und hab seit dem weder eine Sicherheitsbelehrung erhalten, noch meine Geräte nach DGUV Vorschrift 3, noch eine Nachfrage auf die G25-Untersuchung bekommen. (Meine ist noch gültig)
Wir haben aber zB neue Mitarbeiter, die sind aus dem kaufmännischen oder mechanischen Bereich zu uns gekommen und werden einfach ins kalte Wasser geschmissen, also keine elektrotechnische Unterweisung oder EFK für festgelegte Tätigkeiten.

Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2020, 17:50
von E-Jens
Hallo,

herzlich willkommen.
Der Arbeitgeber muss schon detailliert und eindeutig festlegen, welche Aufgaben die vEFK zu erledigen hat.

Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2020, 20:03
von m4rvin
Der hat ja leider selber keine Ahnung und wir sollen das festlegen!

Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2020, 20:48
von E-Jens
Hallo,

das ist die typische Qualifikationsstufe für Arbeitgeber, wenn Geld gespart werden soll.

Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2020, 22:12
von m4rvin
Wie meinst du das? :D

Re: vEFK - Welche Pflichten in meinem Unternehmen?

Verfasst: Dienstag 5. Mai 2020, 22:31
von Olaf S-H
Moin Marvin,

das Thema VEFK hat es in sich. Ich arbeite in einem Unternehmen, dass hierzu die Firmen berät bzw. eine VEFK für eine definierte Übergangszeit stellt.

Die VEFK ist der Leiter eine elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils. Wenn Ihr nur an Euren Geräten Dienstleistungen anbietet, so kann es sein, dass keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist (siehe HwO, § 3 (3) Nr. 2 c). Wäre sie erforderlich und Ihr habt sie nicht, dann nenen es kleinliche Personen in schwarzen Roben Schwarzarbeit.

Als Leiter trägst Du Unternehmerverantwortung (mit allen Vor- und Nachteilen). Diese müssen Dir in der Bestellurkunde übertragen werden. Auch muss Dein Aufgabengebiet genau beschriben sein. Durch die VEF-Tätigkeit und den Abschnitt 1 der VDE 1000-10 wirst Du auch Mit-Anlagenbetreiber (ohne Budget). Auch hier werden gerne viele Fehler gemacht. Beachte bitte, dass Eure Arbeitsmittel prüfpflichtig sind. Guck mal in die DGUV Vorschrift 70 - betrifft den Dienstwagen. Auch dieses Randgebiet solltest Du kennen.

Da Du die Leitung des Betriebsteils bist, hast Du auch die fachliche Führung der Mitarbeiter inne. Dies bedeutet auch ein Mitspracherecht bei Einstellungen und der Ahndung von fachlichen Vergehen. Du stehst aber auch in der Haftungskette Deiner Mitarbeiter. Sind sie unterwiesen worden? Sind es befähigte Personen (TRBS 1203) - wichtig, da sicherlich Prüfungen durchgeführt werden. Besitzen die Mitarbeiter geeignete Prüfmittel für Prüfungen nach VDE 0701-0702?

Kennst Du den § 3 (3) DGUV Vorschrift 3 und den DGUV Grundsatz 303-003? Auch ein schöner "Spielplatz".

Die VDE 1000-10, als VEFK hast Du ja sicherlich einen Zugang dazu, fordert im Regelfall die Ausbildung zum Meister, Techniker oder Ingenieur. Anzuraten ist auch die VDE-Schriftenreihe 135 (2. Auflage). Hier äußert sich auch ein Fachanwalt zu der Thematik - lesenswerte Lektüre.

Wenn Du ins kalte Wasser geworfen werden sollst, dann ist eine VEFK-Schulung schon gut, aber meistens zu wenig. In der Fahrschule lernst Du ja auch Praxis und Theorie.

Pauschale Aussage zur VEFK-Tätigkeit sind immer schwierig, da das Thema sehr weitreichend ist.

Ich hoffe, Dich nicht zu sehr schockiert zu haben. Ich möchte Dich lediglich sensibilisieren. Das Thema hat es in sich, ist aber handhabbar. Man steht nicht pauschal mit einem Bein im Knast, wie die Angstmacher in der Branche gerne verbreiten. Aber man muss aufpassen und wissen, was man tut.

Gruß Olaf