DIN18015 nicht eingehalten?

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Olaf S-H
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

es wird doch auch gerne damit geworben, dass "DIN-gerecht" oder "gemäß DIN" gebaut wird. Wenn man sich dann die Schaltgerätekombination anguckt, sieht es oft anders aus.

Aber die grundsätzliche Frage ist doch, ob es sich bei der DIN 18015 um eine allgemein anerkannte Regel der Technik handelt?

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
karo1170
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?

Beitrag von karo1170 »

Olaf S-H hat geschrieben: Freitag 2. August 2019, 20:46 Moin zusammen,

es wird doch auch gerne damit geworben, dass "DIN-gerecht" oder "gemäß DIN" gebaut wird. Wenn man sich dann die Schaltgerätekombination anguckt, sieht es oft anders aus.

Aber die grundsätzliche Frage ist doch, ob es sich bei der DIN 18015 um eine allgemein anerkannte Regel der Technik handelt?

Gruß Olaf

Ich kenne diese Formulierung eher in Richtung
..."Elektroanlage gemäss geltenden Bestimmungen (VDE).." und da faengt das Problem schon an. EnWG verweist auf die Bestimmungen VDE, die DIN 18015 ist aber keine DIN VDE...(warum wohl?)
Die aaRdT sind nur sehr sparsam (VOB, ATB) definiert.
Beim Rest kann man trefflich diskutieren, was nun anerkannt oder nicht ist.
Dipol
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?

Beitrag von Dipol »

karo1170 hat geschrieben: Samstag 3. August 2019, 21:55 Die aaRdT sind nur sehr sparsam (VOB, ATB) definiert.
Beim Rest kann man trefflich diskutieren, was nun anerkannt oder nicht ist.
Deswegen sollte man die Meinung von Juristen einholen, was ich soeben im Juraforum gemacht habe.

https://www.din.de/de/ueber-normen-und- ... rch-normen
https://www.liebert-roeth.de/de/rechtsg ... k-erklaert
https://www.elektro.net/praxisprobleme/ ... in-normen/
https://www.cr-online.de/blog/2013/03/2 ... zt-werden/

Tu felix Austria: Immerhin solche Endlosbanddiskussionen sind dort aufgrund der Gesetzeskraft von Normen gegenstandslos.
Olaf S-H
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?

Beitrag von Olaf S-H »

Dipol hat geschrieben: Samstag 3. August 2019, 22:50 ... Deswegen sollte man die Meinung von Juristen einholen ...
Moin Dipol,

es ist immer besser, wenn man sich diese Meinung einholt. Unschön ist es, wenn kleinliche Herren in schwarzen Roben einem dies erklären. :D

Leider ist letzteres wohl die Regel. Zuerst ist alles unwichtig. Wenn es geknallt hat, dann heißte es "Aber Herr Dipol, wenn die Installationszonen so wichtig sind, um den eingetretenen Schaden zu vermeiden, dann hätten Sie uns doch viel ausdrücklicher auf dieses Thema hinweisen müssen." :D joint1

Gruß Olaf
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froebel88
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?

Beitrag von froebel88 »

Ich bin mal so frech und hab mir den Eintrag im Juraforum durchgelesen.

Also wenn in der EN 45020 steht, dass anerkannten Regeln der Technik solche sind, die "von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen" werden, dann ist zumindest die Sache mit den Installationszonen doch einigermaßen klar. Diese dürften der überwiegenden Zahl aller Elektroinstallateure bekannt sein.

Aber wird dadurch dann die ganze 18015 zur anerkannten Regel der Technik? Weil da steht ja noch viel mehr drin auf dass das o.g. nicht zutrifft. Beispielsweise die Forderung einer Leerrohrinstallation für IuK-Leitungen.
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Tobi P.
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

na super, dann gründen wir morgen direkt mal eine Rechtsabteilung und stellen zehn - nein besser direkt zwanzig, sicher ist sicher - Juristen bei uns ein die uns dann erklären wie wir unseren Job zu machen haben. Am besten bekommt dann jeder Monteur noch einen Juristen mit dabei der vor jedem Handschlag des Monteurs erst mal die Rechtslage prüft und dann bei positivem Bescheid den Handschlag freigibt.
Nein moment, das wäre noch zu wenig Bürokratie - man müsste das ganze dann noch von einer unabhängigen Kanzlei gegenprüfen lassen, auf die eigenen Leute kann man sich in so einer Situation ja nicht verlassen, die sind ja voreingenommen!

Gut dass einige Leute hier in der realen Welt nichts zu melden haben - wäre es anders müsste wohl mittlerweile jeder Elektriker Jura studieren um sein Handwerk ausüben zu dürfen doh1


Gruß Tobi
froebel88
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?

Beitrag von froebel88 »

Tobi, es geht doch gerade eher um diejenigen Praktiker, die keine Ahnung haben und Scheiße bauen. Zumindest im Ursprungsposting. So Dinge wie Installationszonen lernt man normalerweise im 1. Lehrjahr
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SPS
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?

Beitrag von SPS »

Hallo zusammen,
da wir gerade bei den Installationszonen sind.
Ich sehe immer wieder Installationszonen die höchstens in Anlehnung an die Din sind.
Es gibt immer wieder Abweichungen. Heute wird meistens über den Fußboden Installiert.
So wie ich die Din Verstehe darf ich nur an den Raumkanten (Tür Fenster ...) mit der Leitung in die Wand "springen". Es wird jedoch direkt über dem Anschluss für Herd, Spülmaschine ... in die Wand "gesprungen".
Es gibt Sonderfälle da macht die Verlegung nach Din einfach keinen Sinn. Die VDE ist da viel großzügiger ...

Beispiel wie es nicht nach Din zulässig wäre, jedoch oft durchgeführt wird. Besonders Bild Küche.
Sinnvoll finde es es jedoch wie abgebildet. Da Senkrechte Schlitze weniger Statische Probleme machen wie Waagerechte.
https://www.google.com/url?sa=i&rct=j&q ... 7527863849

Hier ein Bild aus Wiki mit den Zonen. Da ist klar zu erkennen das die Übliche Installation aus der Decke oder Boden direkt in die Wand, nicht der Din entspricht.
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/ ... %A4che.jpg

Bei der suche bin ich auf unterschiedliche Bilder gestoßen.

Da gibt es Unterschiede bei der Installationszone neben Türen und Fenstern.
Mal an beiden Seiten Installationszonen mal nur an einer Seite ... Egal ob Zweiflügelige Fenster ...
Ich kenne den Unterschied bei 1 oder Zweiflügeligen Fenster , Tür ...
Nichts mit einheitlichen Standard.
Mit freundlichem Gruß sps
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Tobi P.
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

dann lass sie doch Scheisse bauen. Das werden "die" so oder so tun, egal ob ihnen irgendjemand sagt dass das falsch ist. Ich bin schon lange zu der Einsicht gekommen dass ich besseres zu tun habe als mir den Kopf über die Fehler anderer zu zerbrechen - wenn jemand unbedingt pfuschen oder Arbeiten erledigen will zu denen er nicht qualifiziert ist soll er das doch tun. Wenn er dann damit baden geht ist das nicht mein Problem und wenn dann noch der Sanierungsauftrag auf meinen Tisch flattert - umso besser.
Ich schreib bei wirklich gefährlichem Pfusch nur noch eine Mitteilung an den zuständigen Versorger und mach mir ansonsten keine Gedanken mehr drüber.



Gruß Tobi
Dipol
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Re: DIN18015 nicht eingehalten?

Beitrag von Dipol »

Tobi P. hat geschrieben: Sonntag 4. August 2019, 16:19 na super, dann gründen wir morgen direkt mal eine Rechtsabteilung und stellen zehn - nein besser direkt zwanzig, sicher ist sicher - Juristen bei uns ein die uns dann erklären wie wir unseren Job zu machen haben.
Auch @Tobi P. darf mal völlig auf Abwegen argumentieren.

Du stehst neuerdings doch nicht auf die Seite rechthaberischer "Praktiker", die meinen alles besser als nie gelesenen Normen zu wissen und nicht einmal bemerken, wenn sie das BGH-Urteil zum Schallschutz durch Kastrierung auf den ersten Satz ins Gegenteil umdeuten?

Wenn ein Bauherr an IuK- und RuK-Anschlüssen weniger Schukosteckdosen als nach DIN 18015 vorgegeben oder keine Leerrohranlage haben will, ist das okay. Nach dem Motto es ist ja nicht vereinbart sicherheitsrelevante Leistungen ohne Aufklärung und Zustimmung fachlich ahnungsloser Auftraggeber einfach entfallen zu lassen, ist m. E. ein Mangel.
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