Wiederanlaufsperre nach Störung. Verhalten?
Verfasst: Dienstag 2. Juli 2019, 13:22
Hallo zusammen,
ich habe aktuell mit einem Kollegen eine Diskussion darüber wie sich eine Anlage im Fehlerfall verhalten muss.
Es geht im speziellen um "normale" Störungen, also explizit nicht um Not-Aus/Halt Themen.
Im konkreten Fall geht es um das Verhalten von Heizungen, Brennern, Pumpen & Transportbändern an einer Durchlauf-Härteanlage.
Aktuell verhällt sich die Maschine folgendermaßen:
- Störung tritt auf -> Antrieb wird ausgeschaltet.
- Störung wird behoben.
- Die Störung wird am Bedienfeld quittiert & der Antrieb läuft ohne weitere, bedienerseitige Aktion wieder an. Dabei ist es egal ob es sich um eine unzugängliche Pumpe oder ein Förderband im Bedienbereich handelt. Es wird auch nicht differenziert durch was der Antriebsstopp ausgelöst wurde (Not-Halt oder Störung).
Laut meiner Meinung sollte sich die Anlage etwas anders verhalten:
- Störung tritt auf -> Betriebsmittel wird ausgeschaltet.
- Störung wird behoben.
- Störung wird vom Bediener quittiert.
- Antrieb muss durch eine eindeutige Bedienaktion wieder eingeschaltet werden ("EIN"-Taste)
Leider habe ich in den üblichen Verdächtigen (Maschinensicherheitsrichtlinie, VDE0113, ect.) bisher nicht viel konkretes zu dieser Frage gefunden.
Hat jemand von euch die betreffende Norm im Kopf oder kann mir sagen durch welche Prozesse beurteilt wird welches Verhalten akzeptabel ist ? (Risikoanalyse, SIL, ...).
Ich bin leider ganz so fitt in dem Maschinensicherheits-Thema & renne die nächsten Wochen zuviel auf Baustellen rum um mich effektiv um diese Fragestellung zu kümmern.
Wäre also für Tipps, um diese Diskussion mit mehr als persönlichen Meinungen führen zu können, recht dankbar
mfg Tobias
ich habe aktuell mit einem Kollegen eine Diskussion darüber wie sich eine Anlage im Fehlerfall verhalten muss.
Es geht im speziellen um "normale" Störungen, also explizit nicht um Not-Aus/Halt Themen.
Im konkreten Fall geht es um das Verhalten von Heizungen, Brennern, Pumpen & Transportbändern an einer Durchlauf-Härteanlage.
Aktuell verhällt sich die Maschine folgendermaßen:
- Störung tritt auf -> Antrieb wird ausgeschaltet.
- Störung wird behoben.
- Die Störung wird am Bedienfeld quittiert & der Antrieb läuft ohne weitere, bedienerseitige Aktion wieder an. Dabei ist es egal ob es sich um eine unzugängliche Pumpe oder ein Förderband im Bedienbereich handelt. Es wird auch nicht differenziert durch was der Antriebsstopp ausgelöst wurde (Not-Halt oder Störung).
Laut meiner Meinung sollte sich die Anlage etwas anders verhalten:
- Störung tritt auf -> Betriebsmittel wird ausgeschaltet.
- Störung wird behoben.
- Störung wird vom Bediener quittiert.
- Antrieb muss durch eine eindeutige Bedienaktion wieder eingeschaltet werden ("EIN"-Taste)
Leider habe ich in den üblichen Verdächtigen (Maschinensicherheitsrichtlinie, VDE0113, ect.) bisher nicht viel konkretes zu dieser Frage gefunden.
Hat jemand von euch die betreffende Norm im Kopf oder kann mir sagen durch welche Prozesse beurteilt wird welches Verhalten akzeptabel ist ? (Risikoanalyse, SIL, ...).
Ich bin leider ganz so fitt in dem Maschinensicherheits-Thema & renne die nächsten Wochen zuviel auf Baustellen rum um mich effektiv um diese Fragestellung zu kümmern.
Wäre also für Tipps, um diese Diskussion mit mehr als persönlichen Meinungen führen zu können, recht dankbar
mfg Tobias