Ist das mittlerweile erlaubt?

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Tobi P.
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Re: Ist das mittlerweile erlaubt?

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

ohne diese Adapter bist du auf vielen Campingplätzen aufgeschmissen weil die nun mal nur Schuko zur Verfügung stellen. Ich hab auch einige davon weil ich ohne diese Adapter mein Werkstattfahrzeug nicht als mobiles Büro nutzen kann da auf keiner einzigen Baustelle bisher eine CEE-Steckdose in Blau verfügbar gewesen ist und ich für eine Tagesbaustelle auch ganz sicher keine installieren werde.
An einigen "Spezialgeräten" habe ich ebenfalls CEE Blau dran weil dabei das Risiko geringer ist dass die geklaut werden ("Spezialstecker"). Werden aber über Schuko-Adapter betrieben. Und nu - alle Adapter einsammeln? Ganz sicher nicht.


Gruß Tobi
Olaf S-H
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Re: Ist das mittlerweile erlaubt?

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Fabi,

beschaffe Dir eine solche Kupplung, schraube sie auf und sehe, dass ein Pol mit "L" gekennzeichnet ist. Frage nun den Schlaumeier, wie er dies mit einem Schuko-Stecker sicherstellen will.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Trumbaschl
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Re: Ist das mittlerweile erlaubt?

Beitrag von Trumbaschl »

Das Gefahrenpotenzial halte ich für diskussionswürdig. Das ist doch hauptsächlich gegeben, wenn mit einem solchen Stecker eine Art Festinstallation eingespeist werden soll und sichergestellt werden muss, dass insbesondere dort vorhandene einpolige Überstromschutzorgane im L landen, und fest angeschlossene Edison-Lampenfassungen den L am Fußkontakt haben. Im Campingbereich ist aber meines Wissens zweipolige Absicherung vorgeschrieben, und die Wahrscheinlichkeit des Vorkommens von Edisonfassungen eher gering. In Maschinen mit CEE blau 16 A sehe ich die Wahrscheinlichkeit, dass sich der innere Aufbau groß von solchen mit Schukostecker unterscheidet, auch relativ gering.
breadley-dr
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Re: Ist das mittlerweile erlaubt?

Beitrag von breadley-dr »

Trumbaschl hat geschrieben: Sonntag 26. Mai 2019, 22:58 Das Gefahrenpotenzial halte ich für diskussionswürdig. Das ist doch hauptsächlich gegeben, wenn mit einem solchen Stecker eine Art Festinstallation eingespeist werden soll und sichergestellt werden muss, dass insbesondere dort vorhandene einpolige Überstromschutzorgane im L landen, und fest angeschlossene Edison-Lampenfassungen den L am Fußkontakt haben. Im Campingbereich ist aber meines Wissens zweipolige Absicherung vorgeschrieben, und die Wahrscheinlichkeit des Vorkommens von Edisonfassungen eher gering. In Maschinen mit CEE blau 16 A sehe ich die Wahrscheinlichkeit, dass sich der innere Aufbau groß von solchen mit Schukostecker unterscheidet, auch relativ gering.
Hallo,

ich bin da ganz deiner Meinung. Ich kann mir ehrlich nicht vorstellen das es erlaubt ist, bei Geräten die durch eine Steckvorrichtung vom Netz getrennt werden können, den N mit dem PE im Gerät galvanisch zu verbinden. Der Hersteller eines solchen Gerätes schreibt ja (jedenfalls mir unbekannt) keine Netzform vor. Spätestens beim Einsatz im IT System (oder System mit z.B. 230 V zwischen 2 Phasen) wäre eine solche Verbindung fatal.

Mir ist eine solche ähnliche Diskussion aus der Schweiz bekannt. Eigentlich sind dort die Steckvorrichtungen definiert, eigentlich braucht man bei der wiederkehrenden Prüfung den Netzstecker nicht zu verpolen, aber spätestens im IT System gibt es Ärger.

Vllt. weiß jemand genaueres.

bis denne
Trumbaschl
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Re: Ist das mittlerweile erlaubt?

Beitrag von Trumbaschl »

Eben, und auch TT- und TN-Netze mit 230 V zwischen zwei Außenleitern sind nicht unbekannt. Auch hier ist die Zuordnung eines betriebsmäßig geerdeten Leiters im Stecker und der Gerätezuleitung Geschichte. Es wurde allerdings schon behauptet, dass blaue CEE in solchen Netzen nicht eingesetzt werden dürfen...
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Tobi P.
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Re: Ist das mittlerweile erlaubt?

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

neinneinneinnein - ihr versteht das einfach nicht: Da steht "L" auf einem Pol der Kupplung und da muss der L auch drauf, sonst ist es keine bestimmungsgemäße Verwendung und der Himmel fällt uns auf den Kopf und Anwälte rennen euch die Bude ein und der Katastrophenschutz wird in absoluteste Alarmbereitschaft versetzt joint1


Gruß Tobi der das ebenfalls ziemlich entspannt sieht
Olaf S-H
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Re: Ist das mittlerweile erlaubt?

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

wenn ihr so sehr davon überzeugt seid, dass die Verpolungssicherkeit der blauen CEE-Steckvorrichtungen unwichtig ist, dann macht doch bitte eine Eingabe an das entsprechende Normenkomitee.

Gruß Olaf
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Tobi P.
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Re: Ist das mittlerweile erlaubt?

Beitrag von Tobi P. »

Moin Olaf,

dafür brauch ich kein Normenkomitee, dafür hab ich genug Fachkenntnisse und Erfahrung um die Situation vor Ort beurteilen zu können. Wenn so eine blaue CEE nur eingesetzt wird um beispielsweise die Diebstahlwahrscheinlichkeit zu senken (wie bei mir) und die Polung dem Gerät dahinter vollkommen hupe ist habe ich mit solcherlei Adaptern keinerlei Probleme. Wenn jemand meint er müsse solche Adapter einsammeln soll er das dann halt tun - solange es nicht meine sind, denn dann ist Achterbahn :)


Gruß Tobi
Fabi aus Berlin
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Re: Ist das mittlerweile erlaubt?

Beitrag von Fabi aus Berlin »

Also soweit mir bekannt ist können Schuko Stecker nur kurzzeitig mit höheren Strom belastet werden, bei CEE ist das anders. Des Weiteren bin ich mir nicht sicher, ob es vielleicht doch Anlagen gibt welche eine Verpolungsicherheit zwingend benötigen. Es gibt noch alte Netze, wo der PE nicht vorhanden ist. Hier ist meistens der N mit PE gerückt. In diesen Fall könnte ich mir vorstellen dass eine Verpolung zu einer Gefahr bei einer Anlage werden könnte, welche eine Verpolungsicherheit benötigt.

Natürlich sind solche Adapter seh nützlich, weil man dadurch viel Zeit sparen kann. Ich hätte die Frage nicht gestellt wenn der Adapter von CEE auf Schuko wäre.

In den Normen schein ja so ein Adapter nicht explizit verboten zu sein da ja dieser über bekannte Händler käuflich erworben werden kann.

Ich kann mich auch an einen Fall erinnern wo ich beim Prüfen aufmerksam gemacht wurde darauf zu achten, da ansonsten an dieser Anlage was zerstört werden könnte.


Grüße

Fabi
Olaf S-H
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Re: Ist das mittlerweile erlaubt?

Beitrag von Olaf S-H »

Fabi aus Berlin hat geschrieben: Montag 27. Mai 2019, 21:49 ... In den Normen schein ja so ein Adapter nicht explizit verboten zu sein da ja dieser über bekannte Händler käuflich erworben werden kann. ...
Moin Fabi,

fataler Irrtum. Lediglich Tobi weiss hier, was er tut. Für alle anderen gilt, dass der L auf den L-Pol gehört. :D

Du kannst ja auch einen Schleifbock mit Schalter ohne Unterspannungsauslösung kaufen. Im Bereich des staatlichen Arbeitsschutzes darfst Du ihn dennoch nicht einsetzen, da er die Mindestanforderungen der BetrSichV nicht erfüllt.

Gruß Olaf
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