Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen und Umgang mit Normen während der Übergangsfristen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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SPS
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Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen und Umgang mit Normen während der Übergangsfristen

Beitrag von SPS »

Hallo habe einen Beitrag zum Thema Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen gefunden

https://www.forum-verlag.com/din-normen?wa=10060-3
Mit freundlichem Gruß sps
IH-Elektriker
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Re: Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen und Umgang mit Normen während der Übergangsfristen

Beitrag von IH-Elektriker »

Der wichtigste Satz des ganzen Artikels:

Erfüllt die Elektrofachkraft nicht die Anforderungen der DIN-Norm bzw. VDE-Bestimmung, muss sie anderweitig die fachgerechte Beschaffenheit ihres Werks nachweisen. Das ist jedoch deutlich umständlicher als die Einhaltung der DIN-Normen und gibt der Fachkraft weniger Sicherheit.


Im Endeffekt alles wie schon immer, keine neuen Erkenntnisse. Normen sind nicht verpflichtend, ich muss sie nicht einhalten, werde mir dann aber u.U. das Leben verdammt schwer machen ;)
Funker
Null-Leiter
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Re: Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen und Umgang mit Normen während der Übergangsfristen

Beitrag von Funker »

Das ist in dem Fall ein Spezialfall. VDE 0100 - 704 betrifft Baustellen und damit im wesentlichen Sicherheitsanforderungen hinsichtlich elektrischen
Schlag und Brandschutz, damit aktuellen Betrieb der elektrischen Anlage und nicht ein abzulieferndes nach dem 30 Jahre nach Ende der Baustelle noch jemand fragt.
Hier erfolgt eine Adelung schon durch BGI 608 bzw. DGUV 203 - 006 bzw. übergeordnet DGUV V3. Das gegebenenfalls dazu genutzte Werk Baustromverteiler muß ja erst einmal auf den Stand gebracht werden, der erforderlich ist.
Die lange Übergangsfrist ist möglicherweise der Hoffnung geschuldet, daß BBI und S21 bis dahin fertig sind, da diese ansonsten Ihre Baustellen anpassen müßten.
Wenn ich heute eine Baustelle eröffne bei der ich weiß, daß bis zum Ende der Übergangszeit alles abgeräumt ist, kann ich noch nach alten Regeln verfahren und bin damit auf der rechtlich formal sicheren Seite. Kommt es zum Bauverzug müßte ich die Baustelle nachrüsten.

Durch die Adelung der Norm durch die BG sieht die Welt da etwas anders aus als z.B. bei VDE 0100 - 420. Letztere wird man bei der BG nicht finden.
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