Caravan & Wohnmobile

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Elektronix1
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Caravan & Wohnmobile

Beitrag von Elektronix1 »

Guten Abend .
Nach drei Jahren abstinenz , mußte ich mich neu Anmelden. Bin hier früher als Elektronix unterwegs gewesen.
Da ich seit einem Jahr Rentner bin , hab ich mir ein Hobby zugelegt und natürlich gleich wieder ein Normenproblem .
Betr.: 0100-721 .
Für Camper ist ein Anschlusskabel mit max 25m vorgegeben. Jetzt stand im Normentext "sollte 2,5mm² sein" .
Es wird aber immer behauptet "muß 2,5mm²" sein .
Frage ist halt .: Wie lautet die korrekte Vormulierung im Normentext der zur Zeit gültig ist .

Danke im Vorraus .



Edit: Schreibfehler
(Elt-Onkel)
Olaf S-H
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Re: Caravan & Wohnmobile

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Elektronix,

VDE 0100-721:2010-02, Abschnitt 721.55.2.6

"Die Verlängerungsleitung für die Verbindung zur Steckdose am Caravan-Stellplatz, die den Caravan versorgt, muss aus Folgendem bestehen:
...
25 m (+/- 2 m) Länge ... einen Querschnitt in Übereinstimmung mit Tabelle 721A
..."

In der Tabelle ist für 16 A ein Mindestquerschnitt von 2,5 mm² angegeben.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Elektronix1
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Re: Caravan & Wohnmobile

Beitrag von Elektronix1 »

Hallo Olaf.
Das ist jetzt nach VDE !
Da die meisten Platzbesitzer 10 oder 6A Sicherrungen drin haben , frag ich mich jetzt . :
Ist 2,5mm² Trotzdem Vorschrift .


Gruß Elektronix
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Elt-Onkel
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Re: Caravan & Wohnmobile

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

man kann in Deutschland von den Normen abweichen.

Wenn die Abschaltbedingungen passen, könnte man den Querschnitt reduzieren.
Dann einen Anhänger an das Konstrukt, daß ein Betrieb nur am Standort XY, Platznummer 4711 zulässig ist.

Ich sehe es nur zu oft, daß man mit 3x1,5 ganze Baustellen verkabelt.

Insofern haben die 2,5 mm² schon ihre Berechtigung.

Soooo viel teurer ist 2,5 zu 1,5 dann auch wieder nicht.

Bei den Feuerwehren ist z.B. die maximale Leitungslänge auf 2 x 25 m begrenzt.
Aber auch dort 3x2,5 mm².

Schön wäre es ja, wenn es Leitungsroller standardmäßig nur noch mit 3x2,5 zu kaufen gäbe.


...
Olaf S-H
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Re: Caravan & Wohnmobile

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Elektronix,

die Tabelle fängt bei 16 A an.

Da an der flexiblen Anschlussleitung ein Stecker dran ist, muss die Belastung auf den Bemessungsstrom des Steckers (also 16 A) ausgelegt werden. Wie willst Du sonst vermeiden, dass eine Leitung, die für 6 A bemessen wurde, an eine 16 A-Steckdose gestöpselt wird?

Gruß Olaf
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Re: Caravan & Wohnmobile

Beitrag von Elektronix1 »

Hallo.
Hast ja Recht .
Möchte auch nicht Dikutieren was an Schukostecktosen alles eingesteckt wird , was so wie es ist fertig verkauft wird .
Es ging mir Hauptsächlich um die genaue Formulierung in der VDE . Als ich zum letzten mal [so etwa vor 2,5 Jahren]
reingeschaut habe , stand da "sollte 2,5" sein .
Jetzt habe ich keinen einfachen Zugriff mehr . Und sollte ist nicht gleich muss .
Im Camping-Zubehör-Handel , werden Anschlusskabel mit 1,5mm² immer noch Angeboten .Da diese Regel ja nicht EU weit gillt .

Gruß Elektronix
Olaf S-H
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Re: Caravan & Wohnmobile

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Elektronix,

die 2010er VDE 0100-721 ist heute noch gültig. Da steht muss. Dem war auch vor 2,5 Jahren so. Hattest Du damals in die Norm oder ein "Beiwerk" geguckt?

Gruß Olaf
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E-Jens
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Re: Caravan & Wohnmobile

Beitrag von E-Jens »

Hallo,

das Wort "sollte" in Gesetzen und Normen lässt wenig Spielraum. Für diese Anwendung wird ein Minimum definiert. Sichere/höherwertige Varianten darfst du machen. Oder mit anderen geeigneten Mitteln für Sicherheit sorgen. Nur muss es genau so sicher werden und auch dauerhaft, zuverlässig für Sicherheit sorgen. Das wir dann meistens zu aufwendig.
Gruß Jens
Elektronix1
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Re: Caravan & Wohnmobile

Beitrag von Elektronix1 »

Hallo.
War wohl ein Beiwerk . Hatte mir ein Kolege gegeben per Mail .
Ich weis auch nicht , seit wann die Vorschrift gültig ist und ob Nachrrüstpflicht besteht .
Kauf selber oft in NL , da dürfen Gasanschlüsse mit Schlauschelle gemacht werden . In BRD Verboten.


Gruß Elektronik
Trumbaschl
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Re: Caravan & Wohnmobile

Beitrag von Trumbaschl »

Olaf S-H hat geschrieben: Montag 11. März 2019, 22:51 Moin Elektronix,

die Tabelle fängt bei 16 A an.

Da an der flexiblen Anschlussleitung ein Stecker dran ist, muss die Belastung auf den Bemessungsstrom des Steckers (also 16 A) ausgelegt werden. Wie willst Du sonst vermeiden, dass eine Leitung, die für 6 A bemessen wurde, an eine 16 A-Steckdose gestöpselt wird?
Ich würde meinen das hängt eher an der Gesamtkonstruktion. Bei einer Verlängerungsleitung müssen Nennstrom von Stecker, Kupplung und Leitung passen, wobei der des Steckers und der Leitung durchaus kleiner sein darf (niemand hindert dich z.B. daran, an eine 16-A-Verlängerung eine 32er-CEE-Kupplung zu montieren). Bei einer Geräte-Anschlussleitung übernimmt den Überlastschutz meistens das Gerät, die Installation muss nur den Kurzschlussschutz übernehmen (Beispiel Eurostecker und Geräteleitung mit 2x0,5 mm2).

Beim Caravan gehe ich von einer simplen Verlängerung mit CEE 16 A blau 3-polig aus?
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