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Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Verfasst: Donnerstag 14. Februar 2019, 23:48
von Gelbschnalbel
Hallo!

Gibt es irgendwo in der Normenwelt eine Vorgabe wer zuständig ist das Hochregallager zu erden/in den Potentialausgleich anzuschließen?

Laut meiner bisherigen Recherche bin ich der Meinung, dass dies zwischen Regalbauer und Hersteller/Errichter der Hochregalbedienanlage (das sind wir) zu regeln ist.

Entweder bietet der Regalbauer gleich an, dies selbst zu erledigen oder er muss uns Erdungspunkte angeben die wir nutzen können ohne die strukturelle Integrität des Hochregallagers zu beeinträchtigen.

In der vorliegenden Fachliteratur "VDE Schriftenreihe 35 Potentialausgleich, Fundamenterder, Korrosionsgefährdung - 4. Auflage 1996" finde ich die Verantwortlichkeit nur beim Fundamenterder erwähnt.

Re: Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Verfasst: Freitag 15. Februar 2019, 10:26
von Funker
Die Frage wäre zuerst um was für ein Gerüst / Lager es sich handelt.

Ist es nur ein metallenes oder anderweitiges Konstrukt ohne elektrische Betriebsmittel in einem Raum und Bedienung erfolgt mit externen mechanischen Geräte, z.B. Dieselgabelstapler oder auch Elektrogabelstapler, oder handelt es sich um ein integriertes System z.B. mit automatischen
elektronisch gesteuerten Regalbediengeräten.

Die zweite Frage wäre die Nutzung, werden brandgefährliche oder explosionsgefährliche Güter gelagert oder nur z.B. metallene Ersatzteile oder sonstiges Material in Metallpaletten.

Bei der baulichen Frage wäre im ersten Fall - großer Schrank - keine Erdung erforderlich, im zweiten Fall ist das System eine Kombination aus
elektrischer Installation und Maschine. Dann muß der Planer, Errichter, Betreiber darüber nachdenken.
Anlog ist es im Fall der Nutzungsbeurteilung.

Es handelt sich formal nach Betriebsicherheitverordung um ein Arbeitsmittel, daß eine Gefährdungsbeurteilung bedarf wie eine Leiter. Die muß der
Unternehmer oder Beauftragter erstellen. Darauf kann man diesen ja einmal vorsichtig, ohne seinen Arbeitsplatz zu gefährden hinweisen.

Re: Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Verfasst: Freitag 15. Februar 2019, 12:08
von Gelbschnalbel
Funker hat geschrieben: Freitag 15. Februar 2019, 10:26 [....]

Bei der baulichen Frage wäre im ersten Fall - großer Schrank - keine Erdung erforderlich, im zweiten Fall ist das System eine Kombination aus
elektrischer Installation und Maschine. Dann muß der Planer, Errichter, Betreiber darüber nachdenken.
Anlog ist es im Fall der Nutzungsbeurteilung.

Es handelt sich formal nach Betriebsicherheitverordung um ein Arbeitsmittel, daß eine Gefährdungsbeurteilung bedarf wie eine Leiter. Die muß der
Unternehmer oder Beauftragter erstellen. Darauf kann man diesen ja einmal vorsichtig, ohne seinen Arbeitsplatz zu gefährden hinweisen.
Es handelt sich um zweiten Fall mit den Regalbediengeräten.

Eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung liegt auch vor, mit dem Ergebnis, dass das Regal in den Potentialausgleich eingebunden werden muss.

Wir stellen uns nur noch die (Kosten-)Frage wer das erledigen darf/muss. Daher wurde ich gebeten herauszufinden, ob die Normen eine entsprechende Zuteilung der Verantwortung hergeben oder eben nicht - was dann wieder eine vertragliche Vereinbarung erfordert.

Re: Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Verfasst: Freitag 15. Februar 2019, 14:05
von Gelbschnalbel
Hallo!

Ich habe nun auch zusätzlich mir die Originalnorm besorgt und überflogen:

DIN VDE 0100-540 Errichten von Niederspannungsanlagen - Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Erdungsanlagen und Schutzleiter

Gerade der Abschnitt 543.1-3 (sowie eventuell 544) gibt zwar Vorgaben bezüglich Ausführung (Querschnitte etc.) des Schutzleiters (Schutzpotentialausgleichsleiters) aber keine Information bezüglich Verantwortlichkeit.

Re: Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Verfasst: Freitag 15. Februar 2019, 22:32
von ego11
Warum sollte in der Norm stehen, wer euren PA bezahlt?

Ich gehe mal davon aus, das ihr der Lieferant des Regalsystems incl. Befahranlage seit.
Was dabei eurec Leistungsgrenze ist, muß doch vertraglich geregelt sein?

Üblich währe, das bauseitig eine elektrische Zuleitung und eine PA-Zuleitung(oder müsste es Ableitung heissen :D ) gestellt wird, und z.B. beleuchtung und allgemeine Steckdosen.

Re: Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Verfasst: Freitag 15. Februar 2019, 23:12
von Tobi P.
Moin,

bei uns ist es üblicherweise so geregelt dass wir bis zur Eingangsklemme der Maschine zuständig sind, also Zuleitung, PA und sonstige Versorgungsleitungen inklusive der erforderlichen Messungen bereitstellen. Ab der Eingangsklemme übernimmt dann der Maschinenlieferant. Alle anderen Vorgehensweisen bedürfen entsprechender vertraglicher Regelungen, zb Zuständigkeiten bei der Einbindung in Prozessleitsysteme, GLT etc.


Gruß Tobi

Re: Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Verfasst: Samstag 16. Februar 2019, 09:16
von mikmik
Gelbschnalbel hat geschrieben: Donnerstag 14. Februar 2019, 23:48 In der vorliegenden Fachliteratur "VDE Schriftenreihe 35 Potentialausgleich, Fundamenterder, Korrosionsgefährdung - 4. Auflage 1996" finde ich die Verantwortlichkeit nur beim Fundamenterder erwähnt.
Deine VDE-Schriftenreihe 35 (4. Auflage) aus dem Jahr 1996 ist stark veraltet, die stammt noch vom Autor Dieter Vogt, und mit der Auflage würde ich bei aktuellen Fragestellungen nicht mehr arbeiten. Im Jahr 2004 (6. Auflage) ist Herbert Schmolke als Autor bei der VDE-Schriftenreihe 35 eingestiegen. Da hat sich so viel getan, dass er das Buch in der 7. Auflage (2009) sowie in der aktuellen 8. Auflage (2013) jeweils komplett überarbeitet hat. Ich würde daher durchaus die aktuelle 8. Auflage der VDE-Schriftenreihe 35 zu Rate ziehen.

Re: Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Verfasst: Montag 4. März 2019, 12:20
von Gelbschnalbel
mikmik hat geschrieben: Samstag 16. Februar 2019, 09:16
Gelbschnalbel hat geschrieben: Donnerstag 14. Februar 2019, 23:48 In der vorliegenden Fachliteratur "VDE Schriftenreihe 35 Potentialausgleich, Fundamenterder, Korrosionsgefährdung - 4. Auflage 1996" finde ich die Verantwortlichkeit nur beim Fundamenterder erwähnt.
Deine VDE-Schriftenreihe 35 (4. Auflage) aus dem Jahr 1996 ist stark veraltet, die stammt noch vom Autor Dieter Vogt, und mit der Auflage würde ich bei aktuellen Fragestellungen nicht mehr arbeiten. Im Jahr 2004 (6. Auflage) ist Herbert Schmolke als Autor bei der VDE-Schriftenreihe 35 eingestiegen. Da hat sich so viel getan, dass er das Buch in der 7. Auflage (2009) sowie in der aktuellen 8. Auflage (2013) jeweils komplett überarbeitet hat. Ich würde daher durchaus die aktuelle 8. Auflage der VDE-Schriftenreihe 35 zu Rate ziehen.
Hallo mikmik,

die aktuelle Version ist als E-Book/pdf angekommen.
Diese gibt nach meiner bisherigen Recherche aber zu dem Thema der Verantwortlichkeit bei der Regalerdung/Anschluss Potentialausgleich nichts her. Also wie schon vermutet wurde, etwas was man im Auftrag abzuklären hat.

Re: Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Verfasst: Mittwoch 6. März 2019, 17:24
von Elo-Ocho
Moinsen,

ich würde mal dem Betreiber oder dessen Fachplaner auf die Notwendigkeit des Potentialausgleichs hinweisen.

Die Einbindung einer Stahlkonstruktion, welche in sich leitend ist, in einen PA stelle ich mir jetzt so aufwendig nicht vor.
Das sind halt einige Schraub- oder Klemmanschlüsse und etliche Meter Leitung, die wahrscheinlich sogar am Regal geführt werden können.

Das macht man entweder aus Höflichkeit mit, oder stellt einen Nachtrag. Ob letzterer dann genehmigt wird, oder das wer anders oder gar keiner macht ist dann Sache des Betreibers, aber Ihr seid auf der sicheren Seite.

Ocho

Re: Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Verfasst: Mittwoch 6. März 2019, 20:47
von DBY656
Hallo zusammen,

verantwortlich ist hier in jedem Fall zuerst mal der Betreiber, so ist es vom Gesetzgeber vorgesehen.

Der Betreiber kann/muß diverse Verantwortungen an Andere deligieren, z.B. an die verantwortliche Elektrofachkraft seines Unternehmens. Im B2B-Bereich lässt der Gesetzgeber viel Spielraum für vertragliche Regelungen im Bezug auf "wer für was zuständig ist".

Gruß Markus