Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Gelbschnalbel
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Re: Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Beitrag von Gelbschnalbel »

DBY656 hat geschrieben: Mittwoch 6. März 2019, 20:47 Hallo zusammen,

verantwortlich ist hier in jedem Fall zuerst mal der Betreiber, so ist es vom Gesetzgeber vorgesehen.

Der Betreiber kann/muß diverse Verantwortungen an Andere deligieren, z.B. an die verantwortliche Elektrofachkraft seines Unternehmens. Im B2B-Bereich lässt der Gesetzgeber viel Spielraum für vertragliche Regelungen im Bezug auf "wer für was zuständig ist".

Gruß Markus
Hallo Markus,

es geht ja darum, dass wir das in der Planungsphase mit dem Kunden absprechen müssen. Es gibt ja in diesem Beispiel drei Parteien:

Wir als Hersteller der Maschine "Hochregallager" (Steuerung, Elektrik etc.) und wir bestellen einen Hochregalbauer. Regal und der automatisierte Rest ist unsere Leistung an den Kunden.

Klar, letzten Endes ist immer der Betreiber (= Kunde) verantwortlich. Wer soll nun in der Ausführungsphase die Kosten tragen ?

Soll uns der Kunde (vEFK des Kunden ) in den Vertrag reinschreiben das das Regal geerdet werden muss? Unsere Gefährdungsbeurteilung für die Gesamtanlage ergibt dies sowieso.

Mit freundlichen Grüßen

Gelbschnabel
Die fünf Sicherheitsregeln:
0.0 Traue niemandem, am wenigsten dir selbst.
0.1. Ausnahmen sind dauerhaft ausverkauft.
0.2. Glauben tut man in der Kirche.
0.3. Spekuliert wird an der Börse.

1. Freischalten
2. Gegen Wiedereinschalten sichern.
3. Spannungsfreiheit feststellen
4. Erden und danach Kurzschließen
5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
laut&hell
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Re: Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Beitrag von laut&hell »

Hi

Naja, das ist doch nun nicht so unklar.

Die entsprechende Pflicht zur Bereitstellung eines normkonformen und sicheren Betriebsmittels liegt bei Eurem Kunden.

Wie auch schon erwähnt besteht bei Geschäften im B2B weitestgehend Vertragsfreiheit, weil vorausgesetzt wird, dass beide Seiten ausreichend fachkundig sind.

D. h. Wenn bereits ein Vertrag über Lieferung und Aufbau geschlossen wurde, der aber diese gewerkliche Schnittstelle nicht behandelt, würde ich hier einen entsprechenden Hinweis an den Kunden geben, Lösungsorientiert gleich mit entsprechendem Nachtragsangebot (sofern ihr das leisten könnt).
Damit ist der Informationspflicht genüge getan. Ob der Kunde das dann bei euch, bei jemandem anderem oder gar nicht beauftragt ist dann in erster Linie seine Sache.
Elo-Ocho
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Re: Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Beitrag von Elo-Ocho »

Hallo Gelbschnabel,
Gelbschnalbel hat geschrieben: Freitag 8. März 2019, 09:19 ...

Wir als Hersteller der Maschine "Hochregallager" (Steuerung, Elektrik etc.) und wir bestellen einen Hochregalbauer. Regal und der automatisierte Rest ist unsere Leistung an den Kunden.

...
bislang war ich davon ausgegangen, dass es zwei Lieferanten gibt, einmal den des Hochregallagers, als Zusammenspiel von Streben, Trägern, Regalbrettern etc. und Euch, als Hersteller des Befüll- und Entleersystems...

Wenn Ihr aber die Komplette Anlage, einschließlich Regal liefert, ob Ihr das Regal jetzt kauft oder herstellt ist dem Kunden wohl egal, muss die Anlage von Euch auch allen entsprechenden Vorschriften und Vorgaben genügen.

Wenn Ihr jetzt ein Stück Regal mit alles für xxx.xxx,xx € liefern sollt, ist der Potentialausgleich drin.

Wenn Ihr aber:
- xx kg Profilstahl, für xx,xx €
- xx m² Regalbrett, für xx,xx €
- xx m Steuerkabel für xx,xx €
etc.
liefern sollt, dann ist wohl ein Nachtrag über
- xx Erdungspunkte herrichten und anschließen, für xx,xx €
- xx Potischienen liefern und montieren, für xx,xx €
- xx m Erdungskabel in Teillängen liefern und montieren für xx,xx €
- etc
fällig.

Meine Meinung auf Basis dessen, wie ich die vorliegenden Informationen verstehe.

Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
DBY656
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Re: Wer ist verantwortlich für die Erdung des Hochregallagers?

Beitrag von DBY656 »

Hallo Gelbschnabel,

bei deinem Hochregallager handelt es sich nach gesetzlichen Regeln um eine Maschine bzw. maschinelle Anlage. Die Regalreihen werden somit ein Teil der Maschine und müssen dafür geeignet sein.
Vom Regalbauer ist also ein Produkt "Regal" gemäß den Normen und Bestimmungen für eine "unvollständige Maschine" zu erwerben. So hat der Regal-Hersteller eine Dokumentation zur normkonformen Integration in eine Maschine mitzuliefern.
Die Maschine "Hochregallager" hat gemäß VDE 0113-1 und weiterer Normen diverse Schutzleiter und Leitungen zum Potentialausgleich zu erhalten. Wenn möglich kann und sollte man den örtlichen Potentialausgleich (PA) mit in die Planung einbeziehen. So ein Regal ist im gefüllten Zustand ziemlich schwer, der Boden darunter enthält also viel leitfähiges Metall, da sollten sich einige Teile des PA integrieren lassen.

8o Fundamente und Boden sind bereits fertiggestellt?! :(

Gruß Markus
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