Hallo Markus,DBY656 hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. März 2019, 20:47 Hallo zusammen,
verantwortlich ist hier in jedem Fall zuerst mal der Betreiber, so ist es vom Gesetzgeber vorgesehen.
Der Betreiber kann/muß diverse Verantwortungen an Andere deligieren, z.B. an die verantwortliche Elektrofachkraft seines Unternehmens. Im B2B-Bereich lässt der Gesetzgeber viel Spielraum für vertragliche Regelungen im Bezug auf "wer für was zuständig ist".
Gruß Markus
es geht ja darum, dass wir das in der Planungsphase mit dem Kunden absprechen müssen. Es gibt ja in diesem Beispiel drei Parteien:
Wir als Hersteller der Maschine "Hochregallager" (Steuerung, Elektrik etc.) und wir bestellen einen Hochregalbauer. Regal und der automatisierte Rest ist unsere Leistung an den Kunden.
Klar, letzten Endes ist immer der Betreiber (= Kunde) verantwortlich. Wer soll nun in der Ausführungsphase die Kosten tragen ?
Soll uns der Kunde (vEFK des Kunden ) in den Vertrag reinschreiben das das Regal geerdet werden muss? Unsere Gefährdungsbeurteilung für die Gesamtanlage ergibt dies sowieso.
Mit freundlichen Grüßen
Gelbschnabel