Auch dann gilt die EN60204-1, auch wenn es Servicesteckdosen gibt. Auch wenn Maschinenteile wie Pumpen räumlich getrennt montiert werden. Die Maschinenrichtlinie und die EN60204-1 bzw. VDE0113-1 gelten für eine Vielzahl von Maschinen. Das geht von der ortsfesten Tischkreissäge für 350€ über die „üblichen“ Werkzeugmaschinen (Drehbank, Fräsmaschine….) bis hin zu beispielsweise komplette Pressenstraßen im Karosseriebau oder auch Walzwerke im Stahlwerk welche komplette (große) Hallen füllen können und deren Anschaffungspreis im zweistelligen Millionenbereich liegen können. Das mag für den einen oder anderen nicht Verständlich sein, so ist aber die aktuelle Vorschriftenlage...
Es kann daher Sinn machen quasi als Add-On zusätzliche Forderungen an den Maschinenlieferanten zu stellen, beispielhaft sei hier der RCD auch für Servicesteckdosen genannt (welcher aktuell Stand Heute in der EN60204-1 nicht gefordert ist). Solche Forderungen muss man allerdings da nicht normativ erfasst mit dem Maschinenhersteller absprechen und auch entsprechend so fordern bzw. bestellen.
Tut man das nicht und stellt sich bei der Inbetriebnahme der gelieferten Anlage als EFK auf die Hinterfüße und bemängelt diverse Punkte so geht das in die Hose – wenn sich der Maschinen- bzw. Anlagenhersteller weigert hier nachzubessern hat er im Endeffekt Recht. Also vorher absprechen
Wen ein Anlagenhersteller freiwillig mehr macht wie gefordert – dann ist das natürlich schön….