Überspannungsschutz in Wohnungen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
waaglein
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Überspannungsschutz in Wohnungen

Beitrag von waaglein »

Ich möchte hier mal fragen, wie haltet ihr es mit dem geforderten Überspannungsschutz seit Oktober 2017.

Unstrittig ist der Einbau seit der neuen DIN für Neuanlagen.
Unstrittig ist auch das Altanlagen erst mal nicht zwingen nachgerüstet werden müssen, auch wenn empfehlenswert.

Da es aber nicht nur schwarz oder weiß gibt frage ich mal wieviel muß passieren das wir den Bauherrn sagen müssen, er muß verpflichtend nachrüsten.

Ich habe hier mehrere Beispiele eines 6 WE Musterhauses mit Allgemeinanlage

1. Eine Wohnung wird general saniert, neue Leitungen, Dosen, Schalter.
Der Rest inkl. Unterverteilung bleibt unverändert.
Überspannungsschutz zwingend erforderlich, restliche Wohnungen bleiben
ohne Überspannungsschutz?


2. Eine der 6 WE wird teilweise erneuert:
Bad und Unterverteilung bleiben unverändert, der Rest wird komplett
saniert.
Überspannungsschutz zwingend nachrüsten?

3. Eine der 6 WE wird nur instand gesetzt und erweitert.
Überspannungsschutz in dieser Wohnung zwingend erforderlich?

4. In allen der 6 WE dieses Musterhauses wird die Zählerverteilung
und die Unterverteiler erneuert. der Rest bleibt unverändert.
Überspannungsschutz zwingend erforderlich?

Im Zweifelsfall baue ich den Überspannungsschutz sicherheitshalber ein,

doch es gibt auch Bauherrn, die dies belegt haben möchten.

Vielen Dank für eure Meinungen!!!!!
Olaf S-H
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Re: Überspannungsschutz in Wohnungen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin waaglein,

unter 1 - 3 schreibst Du, dass die UVen unverändert bleiben. Bei 4 werden sie verändert. Wurden die Änderungen durchgeführt oder sind es nur mögliche Optionen?

Eigentum verpflichtet. Der Eigentümer ist verantwortlich - er muss seine Entscheidung später aber auch verhaften. Bei einer Arbeitsstätte wäre es einfacher. :D

Ohne Typ1-Ableiter bringen die anderen Ableiter, die der Mieter nachrüstenlassen könnte nicht viel.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Tobi P.
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Re: Überspannungsschutz in Wohnungen

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

ich baue in Neuanlagen schon seit Jahren Überspannungsschutzsysteme ein. Bei Altanlagen handhabe ich es so dass bei der Erneuerung von UV und/oder HV ein Überspannungsschutzsystem installiert wird (macht dann "1 Stück Unterverteilung/Hauptverteilung" als Angebotsposition, woraus die genau besteht interessiert den Kunden erfahrungsgemäß eher weniger). Wird nur die restliche Anlage saniert empfehle ich es dem Kunden, er kann es dann mit beauftragen oder auch nicht. Zu seinem Glück zwingen kann ich niemanden. Zumal es ein Großteil der Standard-Wohnungsverteilungen platzmässig überhaupt nicht hergibt dort noch Überspannungsschutzkomponenten nachzurüsten. Da ich aber zu 99% mit Gewerbekunden zu tun habe stellt sich die Frage für mich im Prinzip gar nicht, ÜSS ist dabei seit etlichen Jahren fester Standard.


Gruß Tobi
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Elt-Onkel
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Re: Überspannungsschutz in Wohnungen

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

baue ich seit 15 Jahren in jede Verteilung ein - egal ob alt oder neu.

Finde ich um Längen sinnvoller als ein AFD.


...
waaglein
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Re: Überspannungsschutz in Wohnungen

Beitrag von waaglein »

Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 27. Januar 2019, 14:04 Moin waaglein,

unter 1 - 3 schreibst Du, dass die UVen unverändert bleiben. Bei 4 werden sie verändert. Wurden die Änderungen durchgeführt oder sind es nur mögliche Optionen?

Gruß Olaf
Hallo Olaf, danke für die Antwort.
Es geht hier nicht um ein bestimmtes Objekt.

Ich wollte die Diskussion mal generell führen, über Situationen die immer wieder auftreten.
Deswegen unterschiedliche Optionen mit unterschiedlichen Antwortmöglichkeiten.

Wie geschrieben, neu ist klar, bestehende Anlage ist klar, regelt die DIN.
Meine beschriebenen Grenzfälle aber nicht.
Hier ist die Elektrofachkraft in der Pflicht und mich interessiert es einfach
wie ihr damit umgeht.

Ich gehe damit so um, das ich das Ding im Zweifel einbaue, aber nicht jeder
Bauherr zeigt dafür Verständnis.
waaglein
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Re: Überspannungsschutz in Wohnungen

Beitrag von waaglein »

Tobi P. hat geschrieben: Sonntag 27. Januar 2019, 14:06 Moin,

ich baue in Neuanlagen schon seit Jahren Überspannungsschutzsysteme ein. Bei Altanlagen handhabe ich es so dass bei der Erneuerung von UV und/oder HV ein Überspannungsschutzsystem installiert wird (macht dann "1 Stück Unterverteilung/Hauptverteilung" als Angebotsposition, woraus die genau besteht interessiert den Kunden erfahrungsgemäß eher weniger). Wird nur die restliche Anlage saniert empfehle ich es dem Kunden, er kann es dann mit beauftragen oder auch nicht. Zu seinem Glück zwingen kann ich niemanden. Zumal es ein Großteil der Standard-Wohnungsverteilungen platzmässig überhaupt nicht hergibt dort noch Überspannungsschutzkomponenten nachzurüsten. Da ich aber zu 99% mit Gewerbekunden zu tun habe stellt sich die Frage für mich im Prinzip gar nicht, ÜSS ist dabei seit etlichen Jahren fester Standard.


Gruß Tobi
Danke für die Antwort, ist im Prinzip auch meine Denkweise
waaglein
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Re: Überspannungsschutz in Wohnungen

Beitrag von waaglein »

Elt-Onkel hat geschrieben: Sonntag 27. Januar 2019, 18:07 Hallo,

baue ich seit 15 Jahren in jede Verteilung ein - egal ob alt oder neu.

Finde ich um Längen sinnvoller als ein AFD.


...
Das ein Überspannungsschutz sinnvoller ist wie die AFD`s sehe ich aus so.
Ich glaube das die AFD`s generell ein großes Streitthema sind.
Fängt schon damit an wo man sie einbauen soll, normal tut ein 30mA FI ausreichend gute Dienste.
waaglein
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Re: Überspannungsschutz in Wohnungen

Beitrag von waaglein »

waaglein hat geschrieben: Sonntag 27. Januar 2019, 22:40
Elt-Onkel hat geschrieben: Sonntag 27. Januar 2019, 18:07 Hallo,

baue ich seit 15 Jahren in jede Verteilung ein - egal ob alt oder neu.

Finde ich um Längen sinnvoller als ein AFD.


...
Das ein Überspannungsschutz sinnvoller ist wie die AFD`s sehe ich aus so.
Ich glaube das die AFD`s generell ein großes Streitthema sind.
Fängt schon damit an wo man sie einbauen soll, normal tut ein 30mA FI ausreichend gute Dienste. Außerdem viel zu teuer, behindern damit die Aufteilung auf so viele Stromkreise wie möglich.
Olaf S-H
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Re: Überspannungsschutz in Wohnungen

Beitrag von Olaf S-H »

waaglein hat geschrieben: Sonntag 27. Januar 2019, 22:29 ... Ich gehe damit so um, das ich das Ding im Zweifel einbaue, aber nicht jeder
Bauherr zeigt dafür Verständnis.
Moin waaglein,

und wer zahlt? Wenn ich eine Leistung bestelle und soll dann unabgesprochen "Extras" bezahlen, dann tue ich mich damit sehr schwer.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
meisterglücklich
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Re: Überspannungsschutz in Wohnungen

Beitrag von meisterglücklich »

Wo ich bisher nur SPD Typ2 als Option zur Bestückung der neu einzubaueneden Unterverteilung eingesetzt habe, ist dies seit anderthalb Jahren eine feste Position meines Bestückungs- und Verdrahtungssatzes, also muß der Auftragnehmer es aktiv herausstreichen oder bekommt auf Nachfrage erklärt, warum das bei mir so teuer sei, eben weil ÜSS dies mit drin ist.
Baue ich eine neue Zählerzentralisation, so ist die SPD im unteren Anschlußraum mit drin, lediglich die technischen Umstände des Installationsortes ergeben dann, ob es sich um Typ1 oder Typ2 handelt, das Gerät ist in diesem Fall das gleiche.

Wenn man keine neue UV baut, läßt sich kaum Überspannungsschutz realisieren, damit hat sich die Option erledigt, man könnte sich auf Komponententausch nachfolgender Geräte berufen oder auf eine geringfügige Erweiterung.
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