Überspannungsschutz
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- Null-Leiter
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Überspannungsschutz
Moin zusammen,
mich hat bei einem Industriekunden folgendes Problem ereilt.
Ich habe in einer Unterverteilung einen Überspannungsschutz Class 2 eingebaut vorgefungen dieser ist wie folgt angeschlossen, L1-L3, N, PE und eine Ader die auf eine Durchgangsklemme geht und dort endet. Es ist also kein PA angeschlossen.
Nun zu meiner Frage muss ich bei einem Überspannungsschutz einen PA anschließen? Wenn ja, kann mir jemand die Norm nennen?
mich hat bei einem Industriekunden folgendes Problem ereilt.
Ich habe in einer Unterverteilung einen Überspannungsschutz Class 2 eingebaut vorgefungen dieser ist wie folgt angeschlossen, L1-L3, N, PE und eine Ader die auf eine Durchgangsklemme geht und dort endet. Es ist also kein PA angeschlossen.
Nun zu meiner Frage muss ich bei einem Überspannungsschutz einen PA anschließen? Wenn ja, kann mir jemand die Norm nennen?
- Elt-Onkel
- Null-Leiter
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Re: Überspannungsschutz
Hallo,
dürfen wir erfahren um welches Produkt es sich handelt ?
Gibt es ein Foto ?
…
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Gibt es ein Foto ?
…
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- Null-Leiter
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Re: Überspannungsschutz
Es ist ein DG M TNS CI 275 (952 401) verbaut.
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- Null-Leiter
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Re: Überspannungsschutz
Das Steckmodul ist der 952010. Ne ich habe leider kein Bild.
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- Null-Leiter
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Re: Überspannungsschutz
Hallo Viper1311,
irgendwo muss Deine Überspannung ja hin, die kann sich ja nicht in "Wohlgefallen" auflösen.
Es geht doch darum, dass sich das Potential "überall gleich verschiebt", einfach gesagt. Daher muss natürlich der PA angeschlossen werden, sonst leitest die Überspannung gegen Erde ab, aber die Leitfähigen Teile, de über der PA geerdet wären oder sind, verbleiben auf dem hohen Potential, genau das ist ja nicht gewollt.
Ein sauberer, niederohmiger und durchgehender Potentialausgleich ist essentiell wichtig bei der Geschichte.
Wenn Du da Zweifel hast, die ein bestimmtes Gerät betreffen, solltest Du den Hersteller-Support anrufen. Zum Thema Überspannungsschutz gibt es auch viele im Netz frei verfügbare Dokumente der "Lobbyverbände" und der Hersteller.
Ocho
irgendwo muss Deine Überspannung ja hin, die kann sich ja nicht in "Wohlgefallen" auflösen.
Es geht doch darum, dass sich das Potential "überall gleich verschiebt", einfach gesagt. Daher muss natürlich der PA angeschlossen werden, sonst leitest die Überspannung gegen Erde ab, aber die Leitfähigen Teile, de über der PA geerdet wären oder sind, verbleiben auf dem hohen Potential, genau das ist ja nicht gewollt.
Ein sauberer, niederohmiger und durchgehender Potentialausgleich ist essentiell wichtig bei der Geschichte.
Wenn Du da Zweifel hast, die ein bestimmtes Gerät betreffen, solltest Du den Hersteller-Support anrufen. Zum Thema Überspannungsschutz gibt es auch viele im Netz frei verfügbare Dokumente der "Lobbyverbände" und der Hersteller.
Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
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- Null-Leiter
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Re: Überspannungsschutz
Moin zusammen,
laut Dehn reicht es bei Typ 2 Ableitern, wenn sie mit dem PE Verbunden sind und nicht extra noch direkt mit dem Erder / der HES
(hab ich allerdings nicht schriftlich).
Bei Typ 1 bzw Kombiableiter brauchst du ja die direkte blitzstromtragfähige Anbindung an die Erdungsanlage - d.h. du musst den PE und Erder-Anschluss belegen.
Für eine konkrete Aussage kontaktiere doch mal DEHN - wenn ich mich nicht irre ist dein Ableiter ja von Dehn.
Gruß
bo_93
laut Dehn reicht es bei Typ 2 Ableitern, wenn sie mit dem PE Verbunden sind und nicht extra noch direkt mit dem Erder / der HES
(hab ich allerdings nicht schriftlich).
Bei Typ 1 bzw Kombiableiter brauchst du ja die direkte blitzstromtragfähige Anbindung an die Erdungsanlage - d.h. du musst den PE und Erder-Anschluss belegen.
Für eine konkrete Aussage kontaktiere doch mal DEHN - wenn ich mich nicht irre ist dein Ableiter ja von Dehn.
Gruß
bo_93
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Re: Überspannungsschutz
Moin bo_93,
guckst Du Einbauanleitung. Dort steht es (als gestrichelte Linie).
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
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Re: Überspannungsschutz
Moin Viper,
Blitzstromableiter (Typ 1) benötigen den Erder, Überspannungsableiter (Typ 2 und Typ 3) benötigen nur den Schutzleiter (Erder ist aber auch möglich). Es hängt damit zusammen, dass "Ströme" bzw. "Spannungen" abgeleitet werden müssen.
Gruß Olaf
Blitzstromableiter (Typ 1) benötigen den Erder, Überspannungsableiter (Typ 2 und Typ 3) benötigen nur den Schutzleiter (Erder ist aber auch möglich). Es hängt damit zusammen, dass "Ströme" bzw. "Spannungen" abgeleitet werden müssen.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Überspannungsschutz
Hatte ich vorhin nicht zur Hand, aber danke für den Hinweis - du hast Recht.
Gruß
bo_93