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Re: Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage

Verfasst: Freitag 2. November 2018, 12:04
von Thomas
Danke für die Einschätzungen...ich interprtiere daraus, dass es keine Pflicht ist einen Kurs zu besuchen sondern, dass man eine gründliche Einweisung in die Anlage erhält und nebenbei noch EFK ist. Das ganze evtl. noch in einer Risikobeurteilung und 10 anderen Dokumenten fest schreiben und fertig.

Ich rede hier auch nicht davon, 30 oder 110kV Anlagen zu schalten, sondern im Rahmen der NSRL Gleichrichter und Umrichter zu betreiben die mal 900V und mal 1200V haben. Da sind die elektrotechnischen Unterschiede nicht wirklich in verschiedenen Kategorien.


MfG Thomas

Re: Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage

Verfasst: Freitag 2. November 2018, 18:36
von Tobi P.
Moin,
Elt-Onkel hat geschrieben: Donnerstag 1. November 2018, 02:02

Dürfen wir einige Details erfahren ?

Ich wäre einfach mal neugierig.


...
konsequente Anwendung der fünf Sicherheitsregeln in sinnvoller Reihenfolge, Gefahren - u. Annäherungszonen, Kennzeichnung der Arbeitsbereiche und Gefahrenzonen, Trennungsabstände, Schalter - u. Trennertypen, Anwendung von Hochspannungsprüfern und Erdungsgarnituren, Reihenfolge bei der Bedienung der Anlagen, Dokumentation der Schalthandlungen, Ausgestaltung der Betriebshaftpflicht im Hinblick auf Hochspannungs-Schalthandlungen, Transformatortypen, Schalten im Stichbetrieb, Schalten in Ringnetzen, Schaltgespräche und Schaltsprache und und und :)

Wie gesagt, war sehr interessant. Allerdings wollte man mir das Erden ohne Abschalten im Bahnbereich nicht glauben :D


Gruß Tobi