Re: Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage
Verfasst: Freitag 2. November 2018, 12:04
Danke für die Einschätzungen...ich interprtiere daraus, dass es keine Pflicht ist einen Kurs zu besuchen sondern, dass man eine gründliche Einweisung in die Anlage erhält und nebenbei noch EFK ist. Das ganze evtl. noch in einer Risikobeurteilung und 10 anderen Dokumenten fest schreiben und fertig.
Ich rede hier auch nicht davon, 30 oder 110kV Anlagen zu schalten, sondern im Rahmen der NSRL Gleichrichter und Umrichter zu betreiben die mal 900V und mal 1200V haben. Da sind die elektrotechnischen Unterschiede nicht wirklich in verschiedenen Kategorien.
MfG Thomas
Ich rede hier auch nicht davon, 30 oder 110kV Anlagen zu schalten, sondern im Rahmen der NSRL Gleichrichter und Umrichter zu betreiben die mal 900V und mal 1200V haben. Da sind die elektrotechnischen Unterschiede nicht wirklich in verschiedenen Kategorien.
MfG Thomas