Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Thomas
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Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage

Beitrag von Thomas »

Hallo Zusammen,

kann mir bitte jemand die VDE, DIN oder DGUV oder irgendeine andere Richtlinie nennen, in der klar geschrieben steht,
dass eine Elektrofachkraft eine Schaltbefähigung benötigt um </>1kV zu schalten!??!
Bei meinen Recherchen bin ich nur auf unzählige Angebote zu Lehrgängen und Seminaren für Schaltberechtigungen gestoßen, aber
keinen konkreten Hinweis auf eine Norm die bestimmt wann man die Befähigung zum schalten hat oder braucht.

MfG Thomas
ureu603
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Re: Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage

Beitrag von ureu603 »

Elektriker ist kein Beruf, sondern eine Berufung idee1
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Tobi P.
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Re: Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage

Beitrag von Tobi P. »

Moin Thomas,

ich denke wir sind uns einig dass für die reine Bedienung eines LS-Schalters oder einer Neozed-Schraubkappe keine besondere Ausbildung erforderlich ist, die sind ja als laienbedienbar definiert.
Bei NH-Sicherungen sieht das schon wieder anders aus, hier sind ja gewisse Schutzvorkehrungen und Werkzeuge notwendig. Der Umgang damit sollte während der Berufsausbildung erlernt worden sein, insofern sehe ich die EFK für die reine Bedienung als befähigt an.
Leistungsschalter können schon eine Einweisung in die Bedienung erfordern, Befähigung zur Bedienung durch reine Berufsausbildung also nicht unbedingt gegeben.
Bei Mittel/Hochspannung genauso, hier ist auf jeden Fall eine Einweisung zur Bedienung der Anlage erforderlich bevor eine Schaltberechtigung erteilt werden kann.
Das mal zur Bedienung. Kommen wir jetzt zur Befähigung. Schaltbefähigung setzt zum einen voraus dass die Bedienung der Schalteinrichtungen beherrscht wird - zb durch Berufsausbildung oder spezielle Einweisung - und zum anderen notwendige Kenntnisse über den Aufbau der Anlage. Beispielsweise die Frage ob durch die Ausführung einer bestimmten Schalthandlung gefährliche Zustände entstehen können, ob im Vorfeld der Schalthandlung organisatorische Maßnahmen zb zur Information bestimmter Personengruppen erforderlich sind, ob eine Ersatzversorgung bereitgestellt werden muss oder oder oder. Bei Oma Müller wird das sicherlich nicht vorkommen, da schalte ich als EFK den LS aus und gut ist. Bei einem großen Industriebetrieb sieht das schon ganz anders aus, bei einem Krankenhaus erst recht. Wir haben Kunden bei denen du selbst nicht mal einen popligen LS ausschaltest, das macht die E-Werkstatt des Kunden.

Ich bin an dem Thema übrigens auch gerade dran, momentan gehts bei mir um die betriebsinterne Regelung von Schalthandlungen im Mittel - u. Niederspannungsbereich. Wir wollen das - auch im Rahmen der Arbeitssicherheit - mal auf professionelle Füße stellen und eine Dokumentationsmöglichkeit für durchgeführte Schalthandlungen schaffen sowie Formulare für Schaltaufträge erstellen die dann vor Ausführung auch vom Anlagenverantwortlichen abgezeichnet werden müssen (dann kann hinterher auch keiner mit "Wer hat euch denn gesagt dass ihr das ausschalten sollt, jetzt ist XYZ hinüber!" kommen).


Gruß Tobi
Thomas
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Re: Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage

Beitrag von Thomas »

Danke für die Antwort. Die Erläuterungen sind einleuchtend und genauso habe ich das bisher auch gehandhabt.
Dass eine EFK eine Schaltberechtigung von einem Vorgesetzten bekommt (dokumentiert mit klarem Aufgabenbild und Unterschrift) und in Anlagen- oder Betriebspezifische Deteils eingewieen wird, ist klar...soweit der praktische Teil vor Ort.

Meine Frage zielte aber auf den theoretischen Aspekt ab.
Eine ausgebildete EFK mit abgeschlossener Lehre und 20 Jahren Beruferfahrung auch im Schalten großer Anlagen bis 1kV muss jetzt z.B.: 1,5 kV schalten. Welche Norm DIN VDE oder Richtlinie gibt eine klare Aussage über Grenzen und notwendige Qualifikation oder Befähigung?

Wenn man sich die angepriesenen Seminare und und Lehrgänge zu Schalten bis 30kV anschaut, wird immer wieder auf die VDE 0105-100 und DGUV A1 und A3 verwiesen. A1 und A3 kann man prinzipiell immer ins Feld führen. Allerdings steht in den genannten Vorschriften kein Wort über "Befähigung ab...bis...kV usw."

Vielleicht hat ja jemand sowas schon mal irgendwo gelesen ?
ThomasR
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Re: Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage

Beitrag von ThomasR »

Da bin ich auf Antworten gespannt. Wir haben dutzende (Entwicklungs)Ingenieure die auch meinen, Schalthandlungen am Netz vornehmen zu dürfen; schließlich arbeiten sie ja im Labor jeden Tag mit bis zu 1.200 Volt DC an Versuchsaufbauten (und bis vor einigen Monaten mit blanken Bananensteckern 8o
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Tobi P.
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Re: Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

mal schauen, mit etwas Glück kann ich das vielleicht nächste Woche beantworten. Ich bin praktischerweise Montag und Dienstag auf einem MS-Schaltberechtigungslehrgang :)

Gruß Tobi
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Elt-Onkel
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Re: Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

so einen Lehrgang habe ich auch mal besucht,
als ich meine Schaltberechtigung für die DB erworben habe.

Nun gibt es bei der DB die Regelung, daß man innerhalb von 2 Jahren ein Schaltgespräch nachweisen muss,
sonst verfällt die Berechtigung.

Es ist dann mitnichten so, daß man lediglich die Prüfung neu absolvieren muß,
nein - man muß den Lehrgang nochmal besuchen und nochmal bezahlen.
Anschließend Prüfung mit Prüfungsgebühr.

MOMA2
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Re: Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage

Beitrag von MOMA2 »

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Tobi P.
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Re: Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage

Beitrag von Tobi P. »

Moin,

Antwort vom Dozenten: Es gibt normativ keine Schaltberechtigung. Es gibt Unterweisungen die in Kombination mit einer anlagenspezifischen Einweisung zum Schalten in Hochspannungsanlagen befähigen und auf deren Grundlage anschliessend eine Schaltberechtigung ausgesprochen werden kann. Nachdem ich den Lehrgang nun besucht habe kann ich nur dringendst empfehlen einen solchen zu machen wenn man in Hochspannungsanlagen schalten will. Es ist erstaunlich was für Details man beachten muss die man als Niederspannungselektriker gar nicht auf dem Schirm hat. Die zwei Tage haben sich definitiv gelohnt, auch der Seminaranbieter war top!

Gruß Tobi
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Elt-Onkel
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Re: Schaltbefähigung _ gesetzliche Grundlage

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,
Tobi P. hat geschrieben: Mittwoch 31. Oktober 2018, 12:09
Nachdem ich den Lehrgang nun besucht habe kann ich nur dringendst empfehlen einen solchen zu machen wenn man in Hochspannungsanlagen schalten will. Es ist erstaunlich was für Details man beachten muss die man als Niederspannungselektriker gar nicht auf dem Schirm hat.
Dürfen wir einige Details erfahren ?

Ich wäre einfach mal neugierig.


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