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Brandschutzschalter Pflicht zur nachrüstung?

Verfasst: Freitag 21. September 2018, 19:25
von SPS
Hallo zusammen,
meine Mutter hat ein Haus in Ständerbauweise errichtet.
Der Elektriker hat noch keine Brandschutzschalter Installiert.
Das ging glaube ich noch bis mitte Dezember 2017 ...
Heute wären wohl Brandschutzschalter einzubauen.
Ist beim erweitern um eine Steckdose, dann auch ein Brandschutzschalter nachzurüsten?
Also vergleichbar mit der RCD Pflicht.

Re: Brandschutzschalter Pflicht zur nachrüstung?

Verfasst: Freitag 21. September 2018, 22:59
von Funker
Wie hier im Forum schon breit diskutiert, besteht auf Grund keiner VDE grundsätzlich eine Pflicht irgend etwas tun zu müssen.

Gebäude und Anlagen müssen entsprechen Baurecht sicher errichtet werden. VDE und DIN sind in dem Sinne technische Hilfestellungen,
dieses sinnvoll zu tun und erheben unter Anwendung des ENWG für sich den Anspruch zu vermuten, daß sie allgemein anerkannte Regel der Technik sind, deren Anwendung das Gesetz fordert.
Durch entsprechend Einsprüche und Erklärungen der ARGEBAU, der Bauministerien der BL NRW, Bayern, des AMEV, des ZDB u.a. SV und anderer BauVerbände werden die entsprechenden Formulierungen mit Forderungen des AFDD in der VDE 0100 - 420 : 2016 - 02 nicht als anerkannter Stand der Technik eingestuft, sondern haben lediglich empfehlenden Charakter, damit geprüft wird, ob beim derzeitigen Entwicklungsstand des AFDD sich dieser in einem konkreten Fall sinnvoll zur Verbesserung der Elektro und Brandsicherheit anwenden läßt.
In der Mehrzahl der bisher aufgeführten und in der Norm angegeben Fälle ist das derzeit nicht der Fall, z.B. aus Unterschreitung der notwendigen
Parameter.
Wie sich aus Statistiken der USA über 30 Jahre ergibt ist die entscheidende Komponente zur Brandverhütung der RCD 30 mA oder sogar 10 mA.

Re: Brandschutzschalter Pflicht zur nachrüstung?

Verfasst: Freitag 21. September 2018, 23:10
von Joachim
Richtig.

Zudem sind nicht wenige Holzhäuser vom Hersteller nach F30 oder höher klassifiziert, dann fällt die Forderung nach einem AFFD auch raus...

Re: Brandschutzschalter Pflicht zur nachrüstung?

Verfasst: Samstag 22. September 2018, 07:11
von Elt-Onkel
Hallo,

ein Holzhaus ist nicht gleich brandgefährlich.

Durch konstruktiven Brandschutz ist da schon viel Vorbeugung möglich.
Beispiel: Die Verwendung von gehobelten Holz.
Glattes Holz ist weit weniger empfindlich gegen Entzündung.

Dann noch die Physik.

Hager behauptet in seinen Veröffentlichungen, daß Kunststoffisolierte Kabel ab 450 Joule ein Problem haben.
Die maximale Abschaltzeit eines RCD 230/400 V liegt bei 0,2 Sekunden.
Nun erinnern wir uns: 1 Joule = 1 Watt in 1 Sekunde.
Es müssen also schon beachtliche Ströme per Lichtbogen fließen, um ein Kabel zu entzünden.
Da ist der vorbeugende Brandschutz per 30 mA RCD ja viel effektiver als ein Brandschutzschalter,
der erst beim Faktor von ca.100 aktiv wird.

Wenn die US-Amerikaner mal überall RCD's eingebaut haben,
werden sie ihre Brandschutzschalter nicht mehr vermissen.


Re: Brandschutzschalter Pflicht zur nachrüstung?

Verfasst: Samstag 22. September 2018, 21:39
von Olaf S-H
Funker hat geschrieben: Freitag 21. September 2018, 22:59 ... sondern haben lediglich empfehlenden Charakter ...
Moin Funker,

ich hatte mich zum Thema "Empfehlung" mal mit einem Juristen unterhalten. Tenor: Wenn man einer Empfehlung nicht folgt, da wird es im Schadensfall zur Beweislastumkehr kommen.

Gruß Olaf

Re: Brandschutzschalter Pflicht zur nachrüstung?

Verfasst: Sonntag 23. September 2018, 14:33
von Strippe-HH
Innerhalb meiner Verwandtschaft wurde ein Haus in Holzständerwerksbauweise im diesem Jahr erbaut.
In der UV. sind AFDD-s eingebaut worden, also scheint es wohl doch Vorschrift zu sein.
image1 (480x640).jpg
Dabei ist mir beim Ansehen der Innenverdrahtung gleich ein Mangel aufgefallen wie man sieht.

Re: Brandschutzschalter Pflicht zur nachrüstung?

Verfasst: Sonntag 23. September 2018, 15:24
von Elt-Onkel
Hallo,

also vorbildliche Endkappe auf der Verteilerschiene.

Diesbezüglich kein Mangel.



Re: Brandschutzschalter Pflicht zur nachrüstung?

Verfasst: Sonntag 23. September 2018, 16:32
von E-Jens
Hallo

Afdd-s schaffen schon ordentlich Verwirrung. Holz im Normalzustand ist definitiv brennbar. Leicht entflammbar ist es meistens nicht. Aber wo sind die Grenzen. In der Norm wird auch nur an das Gebäude gedacht. Ob das so vom Normengeber gewollt ist. Was ist mit den Kabeln, die in Möbel verschwinden? Diese sind meistens auch aus Holz. Hier sehe ich eigentlich die größere Gefahr.
Nach meinem Verständnis, ist es so, dass wenn du heute Normen gerecht eine Steckdose in ein Gebäude mit Holzkonstruktion nachrüsten möchtest ein Afdd verbaut werden muss. Wenn ich an die gängige Dachkonstruktion denke, betrift es fast jedes Haus. Zumindest im Dachgeschoss.
Ich glaube, dass größte Problem ist, dass die Funktion der AFDD-s nicht richtig nachvollziehbar ist. Ich glaube hier fehlt noch viel Aufklärung durch die Hersteller.

zum Bild: sehr schöne Einzelader Verlegung. So ist optimale Wärmeabfuhr gewährleistet.

Re: Brandschutzschalter Pflicht zur nachrüstung?

Verfasst: Sonntag 23. September 2018, 17:16
von Elt-Onkel
Hallo,

nö, die Hersteller wollen verkaufen - nicht aufklären.

Vielleicht hilft ein Vergleichsbeispiel:

Aufgabe:
Sie wollen Ihre Briefmarkensammlung neu sortieren.

Zur Verfügung stehen Ihnen eine Pinzette (RCD) und eine Schmiedezange (AFD).

Für welches Werkzeug entscheiden Sie sich ?

Ich vermag einen Vorteil für den AFD nicht erkennen.
Es müsste ja schon ein isolierter Lichtbogen zwischen Außenleiter und Neutralleiter entstehen,
der keinerlei Verbindung zur Erde hat.
Alles andere ist ja durch den RCD abgedeckt.
Wenn es nicht 'brutzelt', sondern nur ein Strom von einigen Ampere über rein Ohmsche Widerstände
fließt, merkt der AFD nix.
Genau den Fall hatte ich hier vor 15 Jahren.
Da hat sich in der Wand die Isolierung von Stegleitungen aufgelöst,
und man konnte zwischen L und PE Widerstände von ca. 50 Ohm messen.
Eine astreine Wandheizung.
Hätte die Anlage einen RCD besessen, wäre das aufgefallen.



Re: Brandschutzschalter Pflicht zur nachrüstung?

Verfasst: Sonntag 23. September 2018, 19:33
von Masterelektrik1
Der Vorteil des AFDD's besteht im Schutz gegen serielle Lichtbögen bei Geräten der Schutzklasse 2. Die Steckdose an sich ist ausreichend geschützt, aber wie sieht der Brandsschutz beispielsweise einer Heizdecke mit zweiadriger Zuleitung aus ? Da wir mittlerweile mit einer Vielzahl solcher Verbraucher überschwemmt werden und der Nutzer häufig Geräte mit China - Export - Siegel kauft, besteht hier durchaus Handlungsbedarf. Die Einführung des AFDD's und die Zuverlässigkeit ist mir allerdings immer noch ein Dorn im Auge. Verteufeln werde ich ihn aber sicher nicht.