Erst und zweitprüfung

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
glöckchen
Null-Leiter
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Beitrag von glöckchen »

Wie immer als Dienstleister: reden und reden und ein anderer entscheidet.

So nebenbei kam dann schon diese blöde Bemerkung: nun sein Sie doch mal ehrlich, soviel passiert doch auch nicht, oder können Sie mir einen Fall nennen.
Konnte ich nicht, klar kennt jeder irgend etwas. Aber wie schon Momo sagte wird das offiziell unter den Tisch gekehrt.

So haben wir einen Bericht erstellt in dem der Auftraggeber darauf hingewiesen wurde das einige Betriebsmittel nicht geprüft worden sind, diese wurden dann explizit genannt. Genau so lief das ab als wir die Strippen zum Server nicht prüfen durften, nur grobe Sichtkontrolle, PE Verbindung überprüft. Das wars.

gute Nacht
Elekjet

elekjet

Beitrag von Elekjet »

Es gibt unterschiedliche Auslegungen der Prüffristen zwischen VDE und BGV.
Dann muss wie schon erwähnt das Betriebsmittel berücksichtigt werden:
ortsveränderlich "halbjährlich"
ortsfest "jährlich"
dann wird differenziert nach Betriebsumgebung "aggressive Umgebung, Hitzeeinfluß, Kälte, Feuchtigkeit, Witterung, schwere Betrieb usw.
Die längste Frist räumt derzeit der BGV mit 3 Jahren ein. Hier wird jedoch wieder im Querverweis auf die VDE verwiesen.
Die einzig verbindliche Aussage ist bei beiden - ist die Fehlerquote < 2% kann der Prüfzyklus verlängert werden, liegt die Fehlquote über 5% muss der Prüfzyklus verkürzt werden. Die letztendliche Entscheidung hat die verantwortliche Elektrofachkraft. Wenn die Prüfmöglichkeit verwehrt wird sollte dies dokumentiert werden.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moinmoin elekjet,

gerichtsfeste Prüffristen kannst Du nur aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV erhalten. Was die BG vorgibt hat mittlerweile nur noch den Status einer Empfehlung. Rechtssicher bist Du damit nicht.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Elekjet

elekjet

Beitrag von Elekjet »

Hallo Olaf S-H,

ich habe es befürchtet.
Irgenwo steht noch was, was ich nicht kenne. Wenn du mir sagen könnst wo ich das in BetrSichV finde wäre das ganz nett. Hoffentlich stehen dort wieder solch verbindliche Formulierungen wie "sollte, könnte, müsste den Umständen entsprechend" oder noch besser weiter Querverweise zu DIN, VDE, BGV ...

Ich bin selbst u.a. VEFK. Auf der einen Seite wurde in den letzten Jahren die Funktion selbiger sehr stark aufgewertet, was jedoch im Schadensfall mit einer sehr grossen Mitverantwortung erkauft wird.

Da sich in den letzten Jahren die Verordnungen und Bestimmungen schneller ändern, wie die Tinte auf dem Papier trocknet, macht das Ganze zunehmend Laune.;)
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Momo
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Beitrag von Momo »

Siehe BetrSichV §3. Kein Querverweis, keine Einschränkung, kein "sollte".
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