Re: Prüfung ortsveränderlicher BM: Fristen und mehr
Verfasst: Montag 1. Oktober 2018, 10:20
Zitat aus der DGUV Information 203-070:
Ortsfeste elektrische Arbeitsmittel
sind entweder fest angebracht oder können aufgrund einer fehlenden Tragevorrichtung bzw. aufgrund ihrer Masse nicht leicht bewegt werden. Zu den ortsfesten elektrischen Arbeitsmitteln gehören auch solche, die nur vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 826-16-06 und 826-16-07). Als ortsfeste elektrische Arbeitsmittel gelten insbesondere Ständerbohrmaschinen, Pressen, Hebebühnen, Krananlagen etc.. Die Prüfung ortsfester elektrischer Arbeitsmittel ist nicht expliziter Bestandteil dieser Schrift.
Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel
sind gebrauchsfertige elektrische Geräte, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können und gleichzeitig mit dem Versorgungsstromkreis verbunden sind (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 826-16-04 und 826-16-05). Zu den ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln zählen insbesondere handgehaltene Elektrowerkzeuge, Motor- und Wärmegeräte, Leuchten, Verlängerungsleitungen und Leitungsroller, Netz- und Ladegeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik einschließlich der Fernmeldegeräte sowie Laborgeräte.
Mir persönlich ist es aber egal, ob der Prüfling OV oder OF ist.
Ich ermittle die Gefährdungen, die entscheidend für das Prüfintervall sind (Mechanische, Chemische, Thermische Einwirkungen etc). Unter anderem steht dann in meiner GB auch, dass der Prüfling eben NICHT bewegt wird (Beispiel PC) und somit ein höherer Intervall gerechtfertigt wird.
2 Jahre für Klassenzimmer halte ich aber für zu lange. Ich würde auf jeden Fall 2x im Jahr eine Sichtprüfung durchführen...
Ortsfeste elektrische Arbeitsmittel
sind entweder fest angebracht oder können aufgrund einer fehlenden Tragevorrichtung bzw. aufgrund ihrer Masse nicht leicht bewegt werden. Zu den ortsfesten elektrischen Arbeitsmitteln gehören auch solche, die nur vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 826-16-06 und 826-16-07). Als ortsfeste elektrische Arbeitsmittel gelten insbesondere Ständerbohrmaschinen, Pressen, Hebebühnen, Krananlagen etc.. Die Prüfung ortsfester elektrischer Arbeitsmittel ist nicht expliziter Bestandteil dieser Schrift.
Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel
sind gebrauchsfertige elektrische Geräte, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können und gleichzeitig mit dem Versorgungsstromkreis verbunden sind (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 826-16-04 und 826-16-05). Zu den ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln zählen insbesondere handgehaltene Elektrowerkzeuge, Motor- und Wärmegeräte, Leuchten, Verlängerungsleitungen und Leitungsroller, Netz- und Ladegeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik einschließlich der Fernmeldegeräte sowie Laborgeräte.
Mir persönlich ist es aber egal, ob der Prüfling OV oder OF ist.
Ich ermittle die Gefährdungen, die entscheidend für das Prüfintervall sind (Mechanische, Chemische, Thermische Einwirkungen etc). Unter anderem steht dann in meiner GB auch, dass der Prüfling eben NICHT bewegt wird (Beispiel PC) und somit ein höherer Intervall gerechtfertigt wird.
2 Jahre für Klassenzimmer halte ich aber für zu lange. Ich würde auf jeden Fall 2x im Jahr eine Sichtprüfung durchführen...