Prüfung ortsveränderlicher BM: Fristen und mehr

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Spannungsfall
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Re: Prüfung ortsveränderlicher BM: Fristen und mehr

Beitrag von Spannungsfall »

Zitat aus der DGUV Information 203-070:

Ortsfeste elektrische Arbeitsmittel
sind entweder fest angebracht oder können aufgrund einer fehlenden Tragevorrichtung bzw. aufgrund ihrer Masse nicht leicht bewegt werden. Zu den ortsfesten elektrischen Arbeitsmitteln gehören auch solche, die nur vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 826-16-06 und 826-16-07). Als ortsfeste elektrische Arbeitsmittel gelten insbesondere Ständerbohrmaschinen, Pressen, Hebebühnen, Krananlagen etc.. Die Prüfung ortsfester elektrischer Arbeitsmittel ist nicht expliziter Bestandteil dieser Schrift.

Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel
sind gebrauchsfertige elektrische Geräte, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können und gleichzeitig mit dem Versorgungsstromkreis verbunden sind (siehe auch DIN VDE 0100 Teil 200 Abschnitte 826-16-04 und 826-16-05). Zu den ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln zählen insbesondere handgehaltene Elektrowerkzeuge, Motor- und Wärmegeräte, Leuchten, Verlängerungsleitungen und Leitungsroller, Netz- und Ladegeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik und Informationstechnik einschließlich der Fernmeldegeräte sowie Laborgeräte.

Mir persönlich ist es aber egal, ob der Prüfling OV oder OF ist.
Ich ermittle die Gefährdungen, die entscheidend für das Prüfintervall sind (Mechanische, Chemische, Thermische Einwirkungen etc). Unter anderem steht dann in meiner GB auch, dass der Prüfling eben NICHT bewegt wird (Beispiel PC) und somit ein höherer Intervall gerechtfertigt wird.

2 Jahre für Klassenzimmer halte ich aber für zu lange. Ich würde auf jeden Fall 2x im Jahr eine Sichtprüfung durchführen...
:rolleyes:Wer zuletzt lacht, hat es vielleicht nur zu spät gerafft! :rolleyes:
IH-Elektriker
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Re: Prüfung ortsveränderlicher BM: Fristen und mehr

Beitrag von IH-Elektriker »

Spannungsfall hat geschrieben: Montag 1. Oktober 2018, 10:20 Mir persönlich ist es aber egal, ob der Prüfling OV oder OF ist.
Ich ermittle die Gefährdungen, die entscheidend für das Prüfintervall sind (Mechanische, Chemische, Thermische Einwirkungen etc). Unter anderem steht dann in meiner GB auch, dass der Prüfling eben NICHT bewegt wird (Beispiel PC) und somit ein höherer Intervall gerechtfertigt wird.
Es ist ein Unterschied ob der (baugleiche) PC im Büro der Sekretärin steht oder am Arbeitsplatz des Gruppenführers in der Werkhalle.

Es ist ein Unterschied ob es eine Werkhalle ist in welcher saubere Montagetätigkeiten erledigt werden oder ob es eine Werkhalle ist in welcher Schweiß- und Flexarbeiten erledigt werden.

Es ist ein Unterschied ob der (baugleiche) PC fix unter/neben/auf einem Schreibtisch steht oder ob er auf einem Rollwagen durch den Raum geschoben wird.

Es ist ein Unterschied ob der Rollwagen nur auf glattem Teppichboden geschoben wird oder über gepflasterten und unebenen Boden.

Es ist ein Unterschied ob der (baugleiche) PC in einem Konferenzraum nur ein bis zwei mal die Woche eingeschaltet wird oder ob er jeden Tag läuft.

Es ist ein Unterschied ob er jeden Tag nur einschichtig oder dreischichtig verwendet wird bzw. eingeschaltet ist.

Es ist ein Unterschied ob der (baugleiche) PC von einer Person genutzt wird die ggf. elektrische Gefahren erkennen kann oder ob elektrotechnische Laien damit arbeiten.

Der PC im Büro oder Konferenzraum wird sicherlich einer anderen Belastung durch die Umwelteinflüsse ausgesetzt wie der in einer Werkstatt.

Gleiches lässt sich für die Flex oder den Akkuschrauber anwenden…..

Der Akkuschrauber der im Labor ab und an mal genutzt wird ist sicherlich einer anderen Belastung ausgesetzt wie der Schrauber den ein Monteur auf einer Baustelle täglich verwendet.

Insofern hilft nur eines – eine „Gefährdungsbeurteilung“ in dem Sinne machen das ich mir ansehe welcher Gefährdung mein zu prüfendes bzw. verwendetes Gerät hinsichtlich den auf es einwirkenden Umgebungseinflüssen, der Verwendungshäufigkeit und auch Verwendungsdauer und auch vom nutzenden Personenkreis ausgesetzt ist. Danach kann ich – unter Einbeziehung meiner Erfahrung als Fachmann – ein entsprechend sinnvoll und angepasstes Prüfintervall festlegen.

Sauber und durchdacht umgesetzt spricht auch nichts dagegen bestimmte Bereiche oder Gerätefamilien zusammen zu beurteilen um den Aufwand so gering wie möglich zu halten. Mit einem ggf. selbst erstellten Formular kann ich das ganze in Art eines Fragebogens mit Entscheidungsmatrix auch recht schnell ausführen und vor allem dokumentieren ohne in einem bürokratischen Aufwand (den niemand bezahlen will und wird) zu versinken.

Wer sich jetzt auch noch ein Fleißsternchen verdienen will der legt in diesem „Fragebogen“ auch gleich fest in welchem Zeitabstand er diese „Gefährdungsbeurteilung“ aktualisiert bzw. überprüft, denn schließlich können sich ja auch Umgebungsbedingungen ändern so das man ggf. auch Prüfintervalle anpassen muss ;)

Alles kein Hexenwerk oder Raketentechnik, auch keine höhere Mathematik sondern mit dem GMV (Gesunden Menschenverstand) und dem sicherlich oftmals vorhandenen Fachwissen schnell durchführbare Tätigkeiten die im Falle eines schweren Unfalls oder in kritischen Situationen entscheidend sein können um sich selbst und seine Tätigkeit zu entlasten – und die sogar obwohl zusätzlicher Aufwand und Arbeit im Endeffekt auch Geld sparen und die Sicherheit erhöhen können wenn die Prüfintervalle praxisgerecht angepasst werden.

Denn ehrlich – auch wenn das prüfen an sich kein Problem ist, es nervt schon immer alles rauszusuchen und herzuräumen – zumindest mich persönlich, der ja auch regelmäßig vom Handyladegerät bis zum Laptopnetzteil und den diversen Prüf- und Messgeräten usw. im Schrank alles her- und wegräumen muss wenn der Kollege mit der 701/702-Prüfung kommt ;)

Übrigens – so eine „Beurteilung“ lässt sich auch ganz prima für ortsfeste Geräte, Maschinen und Anlagen machen, auch da kann man ggf. Prüfintervall und auch den Prüfumfang oftmals anpassen anstelle nur stur 0815 zu prüfen…
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