Moin,
Mit was ist diese AT-Leitung vergleichbar?
Gefunden auf einen Leitungsroller eines Discounters...
N05V3V3 Leitung
- Chris
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- Lightyear
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Re: N05V3V3 Leitung
Das ist die diese "Panzerleitung", die Brennenstuhl fast überall, sehr gerne in Farbe blau, verwendet..?
In der Tat ist das grundsätzlich sowas, wie H05VV-F, also eine PVC-Schlauchleitung, ABER mit einer PVC-Mischung, als im H05VV-F, somit auch bei Kälte flexibel, relativ kerbzäh und abriebfest.
In der Tat ist das grundsätzlich sowas, wie H05VV-F, also eine PVC-Schlauchleitung, ABER mit einer PVC-Mischung, als im H05VV-F, somit auch bei Kälte flexibel, relativ kerbzäh und abriebfest.
- Lightyear
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Re: N05V3V3 Leitung
Habe gerade mit einem österreichischen Kollegen telefoniert - der meint, das wäre die klassische österreichische „Rasenmäherleitung“. Flexibel, kältestabil - für alle Anwendungen, wo H07RN-F übertrieben wäre, die Baustellenleitung „XYMM K35“ aber zu starr...
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Re: N05V3V3 Leitung
Moin Chris,
guck mal in die zugehörigen Datenblätter. Da wird die Leitung oft als Baustellenleitung bezeichnet - allerdings mit der Einschränkung, dass dies nur in Österreich so sei.
In Deutschland spricht z. B. die DGUV Information 203-005 gegen deren Einsatz.
Gruß Olaf
guck mal in die zugehörigen Datenblätter. Da wird die Leitung oft als Baustellenleitung bezeichnet - allerdings mit der Einschränkung, dass dies nur in Österreich so sei.
In Deutschland spricht z. B. die DGUV Information 203-005 gegen deren Einsatz.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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