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Schaltschrankzuleitung so normgerecht?

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 17:41
von Kallelot
Hallo Kollegen,
heute bin ich bei meiner Arbeit als DGUV Prüfer auf einen Schaltschrank aufmerksam geworden. verd1
Der Schaltschrank dient zur Steuerung einer Wärmerückgewinnungsanlage als Versuchsmodell in einer TH.Die Schaltungsunterlagen habe ich beim Faccility Management angefordert. Der Schrank wird über 2 Zuleitungen versorgt. Eine Zuleitung 5x16qmm über einen 63A CEE-Stecker und über eine Zuleitung 5x4qmm über einen 32A CEE-Stecker. Die erste Zuleitung wird über einen Hauptschalter geführt, die zweite geht direckt auf die Anschluß Reihenklemmen. Meines Wissens ist als Einspeisung nur eine Zuleitung zugelassen. Wo kann ich in den Normen und Vorshriften entsprechende Informationen erhalten?
Eine schönen Abend wünscht euch
Karl - Heinz bier1

Re: Schaltschrankzuleitung so normgerecht?

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 19:06
von ttwonder
Hallo,

viele MSR-Schaltschränke haben zwei Einspeisungen, z.B. 1x NEA-gestützt für den Leistungsteil und 1x USV-gestützt für den Steuerteil. Es gibt auch Schaltschränke mit Netzumschaltern, die haben auch zwei Einspeisungen.

Ich wüsste nicht was da dagegen spricht.

Re: Schaltschrankzuleitung so normgerecht?

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 20:59
von Funker
Die Frage wäre bei den angegebenen Querschnitten, wirklich welchem Zweck die beiden ZL dienen und aus welchen Netzen diese mit welchen Vorsicherungen gespeist werden.
Bei dem Querschnittsunterschied wäre handelt es sich vermutlich um zwei verschiedene Funktionalitäten und verschiedene Absicherungen.
Da sollte darauf geachtet werden, daß z.B. die N der beiden Anlagenteile nicht miteinander verbunden sind.
Egal ob vorhanden sollte man sich nur einmal die einfache Frage stellen, was wäre wenn die Anlage jeweils einen RCD als zusätzlichen Schutz
vor den Einspeisungen vorgeschaltet hätte. Das würde dann nicht funktionieren.
Wenn es etwas mit Umschaltung wäre, müßte man dann gegebenenfalls vierpolig schalten .
Also aus der Ferne mehr Fragen als Antworten.
Die Frage ob etwas normgerecht ist, wäre bei einem Versuchaufbau die nebensächliste, die ich mir stellen würde.
Die erste Frage wäre ist das sicher ? Dazu gehört eine Gefährdungsbeurteilung. Die würde ich einmal beim Betreiber abfordern.

Re: Schaltschrankzuleitung so normgerecht?

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 22:19
von Tobi P.
Moin Karl-Heinz,

ist nicht ungewöhnlich und sofern sauber getrennt auch ok. Man findet das zb auch bei einigen Wärmepumpen, ich hatte neulich eine die insgesamt vier separate Zuleitungen für ihren Schaltschrank haben wollte (1x Verdichter, 1x Steuerung, 1x Zusatzheizeinsatz, 1x Zirkulationspumpe - achso, und zweimal Cat7-Datenleitung, einmal fürs Nach-Hause-telefonieren und 1x für die Smarthome-Anbindung).


Gruß Tobi

Re: Schaltschrankzuleitung so normgerecht?

Verfasst: Montag 14. Mai 2018, 23:23
von OChatter
Berührungsschutz im Schaltschrank hinreichend gegeben?
Sofern bei Schranköffnung freigeschaltet wird - umfasst das auch die Nebeneinspeisung?
Warnhinweis auf doppelte Speisung/Fremdspannung?
Idealerweise farblich abgesetzte Ausführung der Fremdspannungskreise?

Re: Schaltschrankzuleitung so normgerecht?

Verfasst: Dienstag 15. Mai 2018, 06:19
von Olaf S-H
Kallelot hat geschrieben: Montag 14. Mai 2018, 17:41 ... als Versuchsmodell in einer TH. ...
Moin Kallelot,

ich habe einen Kunden, der auch eine Daniel-Düsentrieb-Abteilung mit zugeordneter Spielwiese hat. Den Bereich darf man nur mit Scheuklappen und gesenktem Blick auf die eigenen Schuhe betreten. :D

Aus meiner Sicht wäre zu klären, ob es sich hier eher um ein Versuchsfeld (VDE 0104, Abschnitt 3.4) statt um eine Maschine (VDE 0113-1) handelt.

Bist Du auch eine befähigte Person für Maschinen (TRBS 1203 i. V. m. VDE 0113-1)?

Gruß Olaf

Re: Schaltschrankzuleitung so normgerecht?

Verfasst: Dienstag 15. Mai 2018, 11:48
von IH-Elektriker
Wichtig wäre wirklich erst mal zu unterscheiden als was diese Anlage bzw. Schaltschrank gesehen wird. Fällt das in den Wirkungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, dann wäre für die elektrische Ausrüstung die EN60204-1 anzuwenden. Demnach wäre die Installation so wie ausgeführt unter bestimmten Umständen zulässig.

In der EN60204-1 wird unter 5.3.1 eine Netztrenneinrichtung (umgangssprachlich „Hauptschalter“) für JEDE Netzeinspeisung gefordert. Somit könnte man annehmen das die Konstruktion wie ausgeführt nicht zulässig ist da ja für die „kleinere“ Einspeisung eine Netztrenneinrichtung (Hauptschalter) fehlt.

Liest man jedoch weiter wird unter Punkt 5.3.2 e) auch eine Stecker-/Steckdosenkombination als Netztrenneinrichtung zugelassen – somit ist das durchaus zulässig wie ausgeführt da die Netztrenneinrichtung für den 32A-Stecker der Stecker selbst ist, votrausgesetzt er erfüllt die Anforderungen nach Punkt 13.4.5 a) bis f)….

Bei einem solchen Konstrukt solle man jedoch in Anlehnung an EN60204-1/5.3.5 entsprechende Hinweisschilder anbringen das die vorhandene Netztrenneinrichtung nicht die komplette Maschine freischaltet. Oder auf eine saubere Trennung der Stromkreise achten was in der Praxis oft nicht so ohne weiteres möglich ist.

Das es nur eine Einspeisung geben darf ist nicht richtig und wäre in der Praxis tlw. nicht zielführend. Man stelle sich mal eine „Maschine“ mit größerer räumlicher Ausdehnung vor, beispielsweise eine Förderanlage einer Fertigungsstraße. Hier gibt es Unterschaltschränke und-Verteilungen welche ggf. ihre eigene Netzzuleitung und –Absicherung haben können.

Re: Schaltschrankzuleitung so normgerecht?

Verfasst: Dienstag 15. Mai 2018, 18:04
von Kallelot
Hallo Kollegen,

vielen Dank erst mal für die Antworten. Anscheinend war meine Einschätzung so nicht richtig, ich werde mich dann bei meinem Auftraggeber korrigieren. Die Anlage ist ein temporäres Versuchsmodell, das irgenwann, wenn die richtige Fassung gefunden wurde, zu einem stationären Lehrmittel wird. Als einziges Manko, was ich korrigiert wissen möchte, ist die Kennzeichnung im Schaltplan und den Klemmleisten auf die Doppeleinspeisung.

Mit feierabendlichem Gruß bier4
Karl-Heinz