Hauptschalter in Wohnungs-UV
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
in der din 18015 ist auch nichts zu einem hauptschalter in einer wohnungs-uv zu finden.
man entdeckt in wohnungen immer wieder die variante ohne und mit.
der umstand welche ausführung umgesetzt wird, liegt wohl eher am bauherrn-geldbeutel bzw. am (verkaufs-)geschick des elektroplaner bzw. elektrikers.
man entdeckt in wohnungen immer wieder die variante ohne und mit.
der umstand welche ausführung umgesetzt wird, liegt wohl eher am bauherrn-geldbeutel bzw. am (verkaufs-)geschick des elektroplaner bzw. elektrikers.
- Wulff
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
@andi2206:
Nun, erstens ist es für mich übersichtlicher, wenn ich in der Wohnung den HS habe. Wie oft ICH den schalte ist ja erstmal egal. Wie oft ein Mieter ihn schaltet ist auch egal, weil eigentlich seitens des Vermieters in allen Wohnungen im Bestand (jedenfalls bei allen sanierten Wohnungen) der HS immer in der Wohnungs-UV sitzt. Wie gesagt, technische Abnahme wohl nicht richtig begleitet... Für mich ist erst mal ein Komfotrmerkmal...
Weiterhin: Es ist schon schwierig genug für Mieter, den richtigen Zähler zum Ablesen zu finden, dann soll er noch evtl am SLS schalten, der evtl sogar noch einen durchsichtigen Deckel und evtl sogar noch eine Plombe hat? Lieber nicht (bevor er noch den SLS des Nachbarn wegschaltet...)
Und nein, der FI hat keine Sicherungen vorgeschaltet, daher kann er natürlich theoretisch überlastet werden, wenn ich 3x16A je Außenleiter auf einen 40er FI packe. Bitte hiermal lesen, was die Hersteller dazu schreiben oder hier im Forum einige Threads zu diesem Thema suchen.
Und nein, bitte kein Thema dazu, dass es thoeretisch und praktisch den FI nicht überlastet... Das hat mit dem Thema nix zu tun. Und wenn ich gerade dabei bin: Der Einbau einer Vorsicherung für FI kostet auch Geld und Zeit, da setzen wir im Wohnungsbau dann immer lieber 1xFI4pol 40A mit 6 Automaten. Geht schneller zu verdrahten und gut ist.
Zur TAB Nord Hier ist für den oberen Anschlußraum immer nur von Hauptleitungsabzweigklemme die Rede, maximal 3xB16 für Kellerstromkreise, aber nie von Hauptschalter/Trenneinrichtung.
EDIT: Rechtschreibung
Nun, erstens ist es für mich übersichtlicher, wenn ich in der Wohnung den HS habe. Wie oft ICH den schalte ist ja erstmal egal. Wie oft ein Mieter ihn schaltet ist auch egal, weil eigentlich seitens des Vermieters in allen Wohnungen im Bestand (jedenfalls bei allen sanierten Wohnungen) der HS immer in der Wohnungs-UV sitzt. Wie gesagt, technische Abnahme wohl nicht richtig begleitet... Für mich ist erst mal ein Komfotrmerkmal...
Weiterhin: Es ist schon schwierig genug für Mieter, den richtigen Zähler zum Ablesen zu finden, dann soll er noch evtl am SLS schalten, der evtl sogar noch einen durchsichtigen Deckel und evtl sogar noch eine Plombe hat? Lieber nicht (bevor er noch den SLS des Nachbarn wegschaltet...)
Und nein, der FI hat keine Sicherungen vorgeschaltet, daher kann er natürlich theoretisch überlastet werden, wenn ich 3x16A je Außenleiter auf einen 40er FI packe. Bitte hiermal lesen, was die Hersteller dazu schreiben oder hier im Forum einige Threads zu diesem Thema suchen.
Und nein, bitte kein Thema dazu, dass es thoeretisch und praktisch den FI nicht überlastet... Das hat mit dem Thema nix zu tun. Und wenn ich gerade dabei bin: Der Einbau einer Vorsicherung für FI kostet auch Geld und Zeit, da setzen wir im Wohnungsbau dann immer lieber 1xFI4pol 40A mit 6 Automaten. Geht schneller zu verdrahten und gut ist.
Zur TAB Nord Hier ist für den oberen Anschlußraum immer nur von Hauptleitungsabzweigklemme die Rede, maximal 3xB16 für Kellerstromkreise, aber nie von Hauptschalter/Trenneinrichtung.
EDIT: Rechtschreibung
Zuletzt geändert von Wulff am Freitag 6. April 2018, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Moin Wulff,
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Gibt es bei euch keine Sicherungen vor dem Zähler?Wulff hat geschrieben: ↑Freitag 6. April 2018, 08:07 @andi2206:
Nun, erstens ist es für mich übersichtlicher, wenn ich in der Wohnung den HS habe. Wie oft ICH den schalte ist ja erstmal egal. Wie oft ein Mieter ihn schaltet ist auch egal, weil eigentlich seitens des Vermieters in allen Wohnungen im Bestand (jedenfalls bei allen sanierten Wohnungen) der HS immer in der Wohnungs-UV sitzt. Wie gesagt, technische Abnahme wohl nicht richtig begleitet... Für mich ist erst mal ein Komfotrmerkmal...
Weiterhin: Es ist schon schwierig genug für Mieter, den richtigen Zähler zum Ablesen zu finden, dann soll er noch evtl am SLS schalten, der evtl sogar noch einen durchsichtigen Deckel und evtl sogar noch eine Plombe hat? Lieber nicht (bevor er noch den SLS des Nachbarn wegschaltet...)
Und nein, der FI hat keine Sicherungen vorgeschaltet, daher kann er natürlich theoretisch überlastet werden, wenn ich 3x16A je Außenleiter auf einen 40er FI packe. Bitte hiermal lesen, was die Hersteller dazu schreiben oder hier im Forum einige Threads zu diesem Thema suchen.
Und nein, bitte kein Thema dazu, dass es thoeretisch und praktisch den FI nicht überlastet... Das hat mit dem Thema nix zu tun. Und wenn ich gerade dabei bin: Der Einbau einer Vorsicherung für FI kostet auch Geld und Zeit, da setzen wir im Wohnungsbau dann immer lieber 1xFI4pol 40A mit 6 Automaten. Geht schneller zu verdrahten und gut ist.
Zur TAB Nord SnipImage.JPG
Hier ist für den oberen Anschlußraum immer nur von Hauptleitungsabzweigklemme die Rede, maximal 3xB16 für Kellerstromkreise, aber nie von Hauptschalter/Trenneinrichtung.
EDIT: Rechtschreibung
Das sind bei uns die Vorsicherungen vom FI.
andi2206
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Die Sicherungen vor dem Zaehler (heutzutage SLS oder SHS) sind fuer den Gesamtleistungsbedarf (Haus/Wohnung/...) dimensioniert. Als "Vorsicherung fuer einen RCD" sind diese nicht unbedingt geeignet.
- Wulff
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
@andi2206
Siehe mein eingefügtes Bild aus der TAB:
Da gibt es nur die 4 als Sicherung
Siehe mein eingefügtes Bild aus der TAB:
Da gibt es nur die 4 als Sicherung
- Strippe-HH
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
@ Wulff
Wieso soll ein Mieter seinen Zähler schlecht finden? seit Jahrzehnten werden die Zugehörigkeiten und die Anlagennummern wie E/1, 1/1 mit Silberlingen auf den UV-s und den Zählerplätzen gekennzeichnet und das ist Vorschrift.
Und zu den RCD-s gesagt: Mann kann ja auch zwei 2-Polige 63A- RCD-s in die Anlage einer Wohnung setzen und entsprechend die LSS in der Summe nachschalten, das hatten wir immer so gemacht. Da sind 3-4 LSS mit B16A auch machbar, auch wenn es mit den vierten auch schon auf Kante genäht wäre.
Der Herd als fest angeschlossenes Betriebsmittel braucht dazu ohnehin keinen.
Wieso soll ein Mieter seinen Zähler schlecht finden? seit Jahrzehnten werden die Zugehörigkeiten und die Anlagennummern wie E/1, 1/1 mit Silberlingen auf den UV-s und den Zählerplätzen gekennzeichnet und das ist Vorschrift.
Und zu den RCD-s gesagt: Mann kann ja auch zwei 2-Polige 63A- RCD-s in die Anlage einer Wohnung setzen und entsprechend die LSS in der Summe nachschalten, das hatten wir immer so gemacht. Da sind 3-4 LSS mit B16A auch machbar, auch wenn es mit den vierten auch schon auf Kante genäht wäre.
Der Herd als fest angeschlossenes Betriebsmittel braucht dazu ohnehin keinen.
- Wulff
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Die Silberfische kennen wir zur Genüge. Bloß die Mieter nicht.
Standardanfrage bei Neubauten an unserem Telefon: Ich weiß nicht welcher Zähler zu unserer Wohnung gehört...
(Zweite Standardfrage: ich bekomme den Fi-Kipphebel nicht eingeschaltet... Wer mit Doepke Erfahrung hat, weiß was ich meine...)
Standardanfrage bei Neubauten an unserem Telefon: Ich weiß nicht welcher Zähler zu unserer Wohnung gehört...
(Zweite Standardfrage: ich bekomme den Fi-Kipphebel nicht eingeschaltet... Wer mit Doepke Erfahrung hat, weiß was ich meine...)
- Wulff
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Update:
habe beim VNB angefragt.
Folgende Antwort ahbe ich erhalten:
Zitat: "... vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach VDE und TAB ist eine laienbedienbare Abschaltmöglichkeit erforderlich. Diese ist mit dem SH-Schalter im netzseitigen Anschlussraum gegeben. Daher ist der Hauptschalter im kundenseitigen Anschlussraum nicht erforderlich - aus unserer Sicht kein Beanstandungsgrund, wenn die TE für diese Anwendung frei zur Verfügung stehen. ..." Zitat Ende
Somit ist der von uns vorgefundene Fall erstmal kein grundsätzlicher Mangel. Aus Gründen des Komforts und Übersichtlichkeit (siehe meine Aussagen weiter oben) stellt das jedoch nicht die von uns präferierte und praktizierte Lösung dar.
habe beim VNB angefragt.
Folgende Antwort ahbe ich erhalten:
Zitat: "... vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach VDE und TAB ist eine laienbedienbare Abschaltmöglichkeit erforderlich. Diese ist mit dem SH-Schalter im netzseitigen Anschlussraum gegeben. Daher ist der Hauptschalter im kundenseitigen Anschlussraum nicht erforderlich - aus unserer Sicht kein Beanstandungsgrund, wenn die TE für diese Anwendung frei zur Verfügung stehen. ..." Zitat Ende
Somit ist der von uns vorgefundene Fall erstmal kein grundsätzlicher Mangel. Aus Gründen des Komforts und Übersichtlichkeit (siehe meine Aussagen weiter oben) stellt das jedoch nicht die von uns präferierte und praktizierte Lösung dar.
- Wulff
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Re: Hauptschalter in Wohnungs-UV
Die früher geübte Praxis mit HS in der Wohnung resultiert m. M. nach noch aus der Zeit, wo wir in Hamburg KZV'en montiert haben, dann immer die grüne Karte der damaligen HEW an den Hauptschalter geklemmt und HS plombiert, bis Kunde isch beim Versorger angemeldet hatte.Strippe-HH hat geschrieben: ↑Donnerstag 5. April 2018, 18:31Sind das wieder ganz neue Bestimmungen?
Einen Hauptschalter im OAR des Zählerschranks kenne ich nur von Einkundenanlagen aus dem TAB.2000 von HH/SH und vorherigen Bestimmungen.
Da braucht natürlich in der UV keiner zu sein.
Aber in Etagenwohnungen sollte der schon sein, denn nicht jeder Anschlussraum ist mit einem K2 Schloss versehen den ja schon heutzutage jeder Friseur in der Tasche hat.
Wahrscheinlich haben wir aus dieser Zeit auch die Praxis mit HS in die Neuzeit der Zähleranlagen (Ausführung mit mit SLS) gerettet, ob Sie nun gefordert war oder nicht.
(Hinweis für Nicht-Hamburger Kollegen: "KZV" von Geyer und Konsorten waren Kunststoffzählerschranke mit NH-Trenner, unten auf SS gesetzt, und in der Anfangszeit noch ohne von außen bedienbaren OAR. Früher sogar noch in Blechausführung. Somit war die Notwendigkeit der kundenbedienbaren Trennstelle eindeutig auf die Wohnung verlagert worden. Strippe-HH hat hier im Forum schon mal ein Bild gepostet, meine ich mich zu erinnern).
Wie das mit Zählertafeln früher war, weiß ich nur noch aus Bestandsanlagen. Bakelit war vor meiner Zeit, kenne ich nur aus Bestand und Reparatur.