Hallo,
eben gerade gefunden, muss meinen Senf mal dazu geben.
mit 2 Adern bei einem LS Automat ist mir auch bekannt, bei Reihenklemmen immer nur eine Ader,
Ich würde den RCD mal mit einem VDE Tester messen, die Testtaste geht nur, wenn an dem RCD die L3 belegt ist,Klemme 5 und 6, siehe auch Schaltbild auf dem RCD.
da aber die L2 nur Spannung hat, kann die Testtaste in 100 Jahren nicht funzen.
Vermieter kann man nicht zwingen, selber machen oder Wohnung wechseln.
Wie gesagt, ich bin VDE Prüfer, und habe schon weit aus schlimmere Verteilungen gesehen,
unten an den LS Schaltern, auch schlechter Berührschutz.
VG Dietmar
Vermieter zur Instandsetzung zwingen
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen
Hallo,
vielleicht ein bißchen spät, nachdem die ganze Aktion schon durch ist, aber: Ist das kein FI der von der Rückrufaktion betroffen ist?
Gruß,
El Taco
vielleicht ein bißchen spät, nachdem die ganze Aktion schon durch ist, aber: Ist das kein FI der von der Rückrufaktion betroffen ist?
Gruß,
El Taco
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen
Moin Dietmar,
was muss ich mir denn unter einem VDE-Prüfer vorstellen?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen
Heute gelesen: in Österreich gibt es einschlägige Urteile, dass eine von der E-Anlage ausgehende Brandgefahr oder Stromschlaggefahr zu einer Mietminderung berechtigt, auch bis drei Jahre rückwirkend selbst wenn dem Mieter die Gefahr nicht bekannt war! Vielleicht mal in die Richtung forschen ob es in D ähnliche Urteile gibt?
Stand im Standard, einer der größten Tageszeitungen, in einem Artikel über Mietminderung.
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