Hallo Miteinander!
Lange nichts geschrieben, aber zu manchem muss ich doch aktivieren.
Auf eine spezielle Frage kommen Antworten, die kaum von WOHLÜBERLEGT zeugen.
1. Bei Gefahr im Verzug/ zur unmittelbaren Schadensabwehr kann ein Mieter sehr wohl handeln. Seine Kosten muss er dann notfalls einklagen!!!
2. Wenn eine EFK gravierende Mängel/Gefahren erkennt, dann hat er gefälligst eine Mängelanzeige an den Vermieter (nachweislich) zu senden.
Ein derartiges Schreiben könnte dann wie folgt aussehen:
Sehr geehrter Vermieter XYZ!
In der von Ihnen vermieteten Wohnung (Adresse/Mieter XY) wurden folgende Mängel festgestellt, die einer umgehenden Beseitigung bedürfen.
Nachstehende Mängel stellen eine Gefahr durch elektr. Schlag/Brandgefahr (Grad der Gefahr benennen) dar.
Mangel 1
Mangel 2
.......
Auf Grund der schwere der Gefährdung sehen wir uns gezwungen den zuständigen Energieversorger zu unterrichten. Ebenso sehen wir uns gezwungen bei einen eventuellem Rechtsstreit unsere Prüfdokumentation der entsprechenden Stelle vorzulegen.
Von dieser Maßnahme können wir nur absehen, wenn Sie uns in einem angemessenem Zeitraum (nicht länger als 7/14 Tagen) schriftlich (z.Bsp. mit einer Auftragsauslösung eines zulässigen Unternehmens ihrer Wahl) die Mängelbeseitigung zur Kenntniss geben.
Gern führen wir die Mängelseitigung für Sie auch fachkompetent aus.
Mit freundl. Grüßen
Ihr EFK Unternehmen
Du bist erst mal aus dem Schneider und die Verantwortung ist korrekt zugeordnet. Was wird der Vermieter wohl machen?
Wer schreibt der bleibt.
Gruß
Claus der eine Krippe auskurieren muss