Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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melange
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Re: Jeden Tag ein neues Bild

Beitrag von melange »

bernd52 hat geschrieben: Freitag 2. März 2018, 11:13 Wenn die Betriebssicherheitsverordnung auch für Vermietung gilt, dann muß der Vermieter für sichere Anlagen sorgen.
Laut Paragraph 1 Satz 1 BetrSichV gilt diese nicht für Mietverhälnisse. Die BetrSichV beschäftigt sich (nur) mit der Verwendung von Arbeitsmitteln.
bernd52 hat geschrieben: Freitag 2. März 2018, 11:13 Andere Möglichkeit ist beim zuständigen EVU nachzufragen, wie die Fristen für den "E-Check" sind und wer dafür verantwortlich ist.
Der "E-Check" ist nicht verpflichtend. Erst recht nicht setzt das EVU dafür Fristen.
bernd52 hat geschrieben: Freitag 2. März 2018, 11:13 Also gefährlicher Mangel der Abgestellt werden muß. Die Firma die das dann macht muß die Wirksamkeit und Sicherheit der Anlage dann auch protokollieren.
Solange der Eigentümer keinen beauftragt (was er ja nicht will), wird es keinen geben, der das abstellt, prüft und protokolliert.
bernd52 hat geschrieben: Freitag 2. März 2018, 11:13 ... da gibts eine Nachrüstpflicht.
Das würde ich erst mal aus dem hohlen Bauch heraus bezweifeln. Bin aber gerne offen für den Nachweis, dass dem so ist.

Bleibt nach wie vor die Frage, wie bringt man den Vermieter dazu.

Gruß
melange
Elo-Ocho
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Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,

da der Bereich der "lustigen Bilder" hier verlassen wurde, und es gerade darum geht, wie man einen unwilligen Vermieter dazu bekommt, die Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, mache ich das mal neu auf.

Gruß,

Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
bernd52
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Re: Jeden Tag ein neues Bild

Beitrag von bernd52 »

Also die Nachrüstpflicht gibt es, weiss allerdings nicht mehr ob das von der VDE gefordert wurde oder vom VdSV. Halt zu lange her....

Wenn der Fi nicht funktioniert ist das ein (erheblicher) Mangel, welcher abgestellt werden muß, ich denke da an Miete einbehalten....


ganz interessant:

http://www.e-check.de/privat/e-check/zi ... ieter.html

http://www.e-check.de/privat/e-check/zi ... teile.html

interessant was Gerichte so entscheiden........
Zuletzt geändert von bernd52 am Freitag 2. März 2018, 12:17, insgesamt 1-mal geändert.
Elo-Ocho
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Re: Jeden Tag ein neues Bild

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
melange hat geschrieben: Freitag 2. März 2018, 11:55
Bleibt nach wie vor die Frage, wie bringt man den Vermieter dazu.
Ich denke, da wäre ein Fachanwalt für Mietrecht, oder vorher vielleicht noch der Mieterbund der richtige Ansprechpartner.
Ich wüsste nicht, wie man Vermieter sonst dahin bewegen könnte hier was zu Ändern.

nur meine Meinung,

Ocho
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melange
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von melange »

Elo-Ocho hat geschrieben: Freitag 2. März 2018, 12:03 da der Bereich der "lustigen Bilder" hier verlassen wurde, .... mache ich das mal neu auf.
Gruß,
Ocho
Danke, ganz in meinem Sinne.
Elo-Ocho hat geschrieben: Freitag 2. März 2018, 12:03 ... und es gerade darum geht, wie man einen unwilligen Vermieter dazu bekommt, die Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, ...
Na das ist schon ein Unterschied, ob da noch ein bisschen Putz an der Wand fehlt, oder ob bei der Elektroinstallation Brandgefahr besteht.

Gruß
melange
Elo-Ocho
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen, ich noch mal,
melange hat geschrieben: Freitag 2. März 2018, 12:30
Elo-Ocho hat geschrieben: Freitag 2. März 2018, 12:03 da der Bereich der "lustigen Bilder" hier verlassen wurde, .... mache ich das mal neu auf.
Gruß,
Ocho
Danke, ganz in meinem Sinne.
Elo-Ocho hat geschrieben: Freitag 2. März 2018, 12:03 ... und es gerade darum geht, wie man einen unwilligen Vermieter dazu bekommt, die Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, ...
Na das ist schon ein Unterschied, ob da noch ein bisschen Putz an der Wand fehlt, oder ob bei der Elektroinstallation Brandgefahr besteht.

Gruß
melange
solange da nichts passiert, denke ich nicht, dass das wen kümmert.

Ich könnte mich jetzt hier seitenlang darüber auslassen, wie sehr mich das stört, nicht nur Dein Fall, sondern z.B. auch all die vielen nicht konzessionierten Elektroinstallateure, die glauben die Regeln gelten für sie nicht, oder gewerbliche Installationen, die jeder Beschreibung spotten...

Du solltest hier mietrechtlichen Beistand suchen, wir sind hier wahrscheinlich ziemlich alle Deiner Meinung, dass da was getan werden muss.

Gibt es denn ein Gesetz, das den Vermieter dazu zwingt die Elektroinstallation einer Wohnung in Schuss zu halten? Ich denke nicht, oder?

Hier sind wir wieder bei "bis was passiert", dann würde er, wenn man ihm das Wissen über den Zustand der Anlage nachweisen kann, haftbar gemacht werden können.

Gruß,

Ocho
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Trumbaschl
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Trumbaschl »

Ich habe eigentlich schon in Erinnerung, dass der Vermieter eine betriebssichere Elektroinstallation zur Verfügung stellen muss, und das ist beim Herdanschluss hier nicht gegeben. Aber das muss ein Experte für Mietrecht wissen, kein Elektriker.

Wie hoch ist eigentlich die Vorsicherung? Bei 25 A und 2,5 mm2 (was ja definitiv nicht gegeben ist, also nur theoretisch) könnte man ja noch beide AUgen zudrücken, aber bei 1,5 mm2 kann das nicht ok sein.
@Trumbaschl : die Adern sind alle gleich dick, ist wahrscheinlich der Schatten durch die Blitzaufnahme, der die dicker erscheinen läßt.
Ich meinte nicht die Adern sondern den Mantel. Ein 5x1,5 muss logischerweise dicker sein als ein 3x1,5.

Nur: warum soll der FI bei Messung an einer Steckdose nicht auslösen? Was vermutlich nicht funktionieren wird ist die Testtaste, da die bei allen mir bekannten FIs entweder zwischen L1 und N oder zwischen L1 und L3 liegt, hier aber nur L2 und N belegt sind. Der Schutzfunktion des FIs tut das aber keinen Abbruch.
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von melange »

@bernd52 : Danke für die Links zu den Gerichtsurteilen. Damit kann man ja vielleicht was anfangen.

@Elo-Ocho : .... bis was passiert ... Also Vermieter schriftlich auf Mangel hinweisen und Ausdruck der o.g. Gerichtsurteile beifügen.

@Trumbaschl : Ader / Mantel. Entschuldigung, hatte die Frage wohl falsch interpretiert. Ja, es geht ein 5x1,5 von der UV zur Herdanschlussdose.
Und ja, FI würde auslösen, hatte ich aber auch nicht bezweifelt. Die Test-Taste funktioniert so nicht, wenn der interne Widerstand so angeschlossen ist wie gezeichnet.

Gruß
melange
bernd52
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von bernd52 »

Elo-Ocho
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
NAV §13 hat geschrieben: (2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet.
Das könnte was sein, kümmert aber wohl niemanden, einfach mal den Netzbetreiber anrufen..

Ocho
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