Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Funker
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Funker »

Auf Grund der "theoretischen" Vermietermeinung vielleicht auch einmal eine praktische.
Wenn ich Mieter wäre habe ich ja schon geschrieben.
Wenn ich Vermieter wäre würde ich im konkreten Fall, die Änderung der Anlage zu einem moderneren Zustand gern realisieren.
Es handelt sich dann um eine Modernisierung. Diese Kosten können mit einem Wert von 11 % als Jahressatz sogenannte Modernisierungsumlage auf die Miete umgelegt werden.
Das amortisiert sich also spätestens nach ca. 9 Jahren und ist dazu noch sicherer. Soviel sichere Rendite gibt es gegenwärtig nirgendwo.
Ich wäre dem Mieter für solche Hinweise dankbar.
Elo-Ocho
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen Funker,
Funker hat geschrieben: Mittwoch 14. März 2018, 13:54 Auf Grund der "theoretischen" Vermietermeinung vielleicht auch einmal eine praktische.
Wenn ich Mieter wäre habe ich ja schon geschrieben.
Wenn ich Vermieter wäre würde ich im konkreten Fall, die Änderung der Anlage zu einem moderneren Zustand gern realisieren.
Es handelt sich dann um eine Modernisierung. Diese Kosten können mit einem Wert von 11 % als Jahressatz sogenannte Modernisierungsumlage auf die Miete umgelegt werden.
Das amortisiert sich also spätestens nach ca. 9 Jahren und ist dazu noch sicherer. Soviel sichere Rendite gibt es gegenwärtig nirgendwo.
Ich wäre dem Mieter für solche Hinweise dankbar.
Du, ich und die meisten hier würden wahrscheinlich auch ehrlich und fair mit Ihren Geschäftspartnern, in diesem Fall dem Mieter umgehen.

Leider trifft das auf sehr viele Menschen nicht zu. Denen ist das schlicht egal, wie Ihre Mieter leben, solange der Rubel rollt.
Natürlich gibt es das auch andersrum, Stichwort Mietnomaden.

Nur meine Meinung.

Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
Trumbaschl
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Trumbaschl »

In dem Fall wäre die Situation für mich als Vermieter völlig klar. Die vorhandene Lösung war nie zulässig, also muss sie geändert werden. Sofern in der Küche ein Gasanschluss vorhanden ist und die Wohnung einen Zähler hat, werden zwei der drei LSS stillgelegt und die Leitung mit einem B16 verbunden für ein allfälliges elektrisches Backrohr, das Kochfeld wird Gas, alternativ ein Gas-Standherd.

Wenn kein Gas vorhanden ist muss eben eine Drehstromversorgung hergestellt werden, alternativ wenn die Finanzen gerade ganz klamm sind werden zwei der drei B16 abgeklemmt und der verbleibende durch einen B20 und ein AP verlegtes 5x2,5 ersetzt, das kann bei einem späteren Umbau auf Drehstrom gleich bleiben. Ich bin aber auch ein fachlich gebildeter Vermieter und kein "Das hat schon immer so funktioniert!". Das heißt eigentlich bin ich überhaupt kein Vermieter aber ich mache teilweise Hausverwaltungsaufgaben. Nachdem im gegebenen Haus jede Wohnung eine Gasversorgung hat, musste ich mir diesbezüglich in der Praxis noch nie Sorgen machen.Drei Wohnungen haben Gas-Standherde und Wechselstromzähler, eine hat Drehstrom und Gas-Standherd, eine Drehstrom und Gas-Kochfeld mit E-Backrohr und die restlichen drei haben Drehstrom und Glaskeramikkochfelder.

Um wieder zum ursprünglichen Thema zurückzukommen: wir reden hier nicht von einem einsichtigen, technisch gebildeten Vermieter, sondern von einem Sturkopf, der eine brandgefährliche und niemals normgerechte Pfuschkonstruktion verteidigt. Die Möglichkeit, den Mieter der einen sicheren Zustand verlangt ordentlich zu kündigen will ich sehen! Ich würde aber als Mieter definitiv eine schriftliche Aussage von einem Fachbetrieb einholen, dass a) die Anlage brandgefährlich ist und b) niemals irgendwelchen Vorschriften entsprochen hat. Betriebssicher muss das Ding einfach sein, egal wie die Ausstattung ist und was vereinbart wurde (außer im Vertrag steht "gemietet wie besehen mit allen Mängeln" zu einem absoluten Spottpreis, unbefristet und mit einer Blankoerlaubnis für Umbauarbeiten, dann würde ich selber Geld in die Hand nehmen).
hm-electric
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von hm-electric »

Trumbaschl hat geschrieben: Mittwoch 14. März 2018, 17:41 (außer im Vertrag steht "gemietet wie besehen mit allen Mängeln" zu einem absoluten Spottpreis, unbefristet und mit einer Blankoerlaubnis für Umbauarbeiten, dann würde ich selber Geld in die Hand nehmen).
Von so einem Vermieter habe ich mal von einem Freund gehört. Nach dem der Mieter alles schön hergerichtet hatte, wurde ihm gekündigt. Warum wohl? Jetzt ist die Wohnung schön, und man kann mehr Miete mit einem neuen Nachmieter erzielen. Also wenn dann nur mit einem 10 Jahres vertrag, der so abgesichert ist, dass der Vermieter mich da nicht "raus werfen" kann.

Es ist doch immer das gleiche: Wird eine Wohnung leer, und bevor die wieder Vermietet wird, kommt der Fliesenleger, der Bodenleger, der Maler. Nachdem alle fertig sind, stellt man fest: Eine Steckdose geht nicht. Dann komme ich, schneide an der neuen Tapete, die Abzweigdose auf, und finde verschmorte Drähte, und zwei Draht Technik. Und dann ist kein Rohr drin..... Die elektrische Anlage ist für die Vermieter meist ein Stiefkind.
melange
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von melange »

Der Elektriker war da !

Die Testtaste des RCD sollte jetzt funktionieren, und die Gefahr der Neutralleiterüberlastung ist auch gebannt.

Na Prima. Kann man jetzt wenigstens Eintopf kochen.
20180314_095607.jpg
Gruß
melange
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Wulff
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Wulff »

Naja schön ist anders.

Ist so an der Grenze des zulässigen, bis leicht drüber weg.

Hauptsache, der FI ist nicht einer aus der seinerzeitigen Rückrufaktion von ABB
E-Jens
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von E-Jens »

das oben am RCD sind doch unisolierte Gabelkabelschuhe? Handrücken- und Finger-sicher sieht anders aus.
Gruß Jens
Olaf S-H
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Olaf S-H »

E-Jens hat geschrieben: Freitag 16. März 2018, 17:44 das oben am RCD sind doch unisolierte Gabelkabelschuhe? Handrücken- und Finger-sicher sieht anders aus.
Moin E-Jens,

Handrückensicherheit und Fingersicherheit sind beim "Bedienen" gefordert. Hier sind wir aber beim "Arbeiten", wenn die Abdeckung abgenommen wurde.

Mir würde eher die Strombelastbarkeit der Gabelkabelschuhe Sorgen machen.

Außerdem kann ich auf dem Foto leider nicht erkennen, wo die "Mangelbeseitigung" stattgefunden hat.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Olaf S-H »

Taliesin hat geschrieben: Mittwoch 14. März 2018, 13:37 ... Ein Mieter, der seine Wünsche mittels Anwalt durchdrücken will, wäre für mich als Vermieter der nächste Ex-Mieter. ...
Moin Taliesin,

ein Vermieter, der einen Mangel (so er denn tatsächlich vorliegt) nicht beseitigt, ist aber auch nicht der ideale Vertragspartner.

Gruß Olaf
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Snippy30
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Snippy30 »

Außerdem kann ich auf dem Foto leider nicht erkennen, wo die "Mangelbeseitigung" stattgefunden hat.
mm:1

Verstehe ich auch nicht, wo dort jetzt eine Mangelbeseitigung statt gefunden hat :confused:

Wenn du schon das ganze umstrickst, warum legst du dann nicht komplett alle drei Phasen auf? :confused: :confused:
Zumal, wie du schon im ersten Thread erwähnt hast:
Von den 3 Außenleitern, die vom Zähler kommen, hat nur der braune Spannung, die beiden schwarzen sind leblos.
Aber ein nagelneuer digitaler Drehstromzähler wurde gerade vor kurzem erst eingebaut.
Da ist doch dann alles vorhanden, was man braucht. So ist ist der Murcks mit Murks erweitert worden :D

Und die paar Euro für vernünftige Gabelschuhbrücken kosten auch nicht die Welt.
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