Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Strippe-HH
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Re: Jeden Tag ein neues Bild

Beitrag von Strippe-HH »

melange hat geschrieben: Donnerstag 1. März 2018, 12:49 Von den 3 Außenleitern, die vom Zähler kommen, hat nur der braune Spannung, die beiden schwarzen sind leblos.
Aber ein nagelneuer digitaler Drehstromzähler wurde gerade vor kurzem erst eingebaut.
Wenn es im Zählerschrank machbar ist, wird dann der vorhandene Zähler auf Drehstrom betrieben, das wäre zu prüfen. Die ankommende Zuleitung lässt es ja ohne weiteres zu.
Und im Sicherungskasten wird diese Pfuschsache mit den Gabelbrücken zu beseitigen sein und ist gegen eine berührungssichere Dreileiterschiene auszutauschen.
Dazu noch zwei weitere Brücken zum RCD und die Sache ist geritzt.
Warum man da erst wieder wegen solchen Kleinkram den Vermieter vor den Karren spannen muss erscheint mir irrelevant. Dieser hatte sich seinerzeit auf die fachgerechte Ausführung der Anlage verlassen und ist nicht dafür Belangbar.
Dieses Manko was in der UV zu sehen ist kann ein Elektriker in Kundenauftrag auch selbst erledigen und der Mieter kümmert sich beim Netzbetreiber um den erweiterten Anschluss.
Jedenfalls geht es nicht einen E-Herd auf 3x230V wechselstrommäßig zu betreiben, da der Neutralleiter mit 48A. sonst überlastet wird.
Und der Mieter möchte den Herd ja haben und der Vermieter verschanzt sich selbstverständlich hinter seinen Argumenten, die entsprechende Leitung vom Zähler und zur GAD ist vorhanden und wenn der Mieter Drehstrom braucht ist es seine Sache.
melange
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von melange »

Elo-Ocho hat geschrieben: Freitag 2. März 2018, 14:08
NAV §13 hat geschrieben: (2) Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet.
Ocho
Bei meiner Ausgabe der NAV steht das in §15. Und da geht es um eine Überprüfung durch den Netzbetreiber.
Käme auf den Versuch an, ob der auch auf Hinweise dritter reagiert.

Gruß
melange
melange
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Re: Jeden Tag ein neues Bild

Beitrag von melange »

Strippe-HH hat geschrieben: Freitag 2. März 2018, 17:56 Dieses Manko was in der UV zu sehen ist kann ein Elektriker in Kundenauftrag auch selbst erledigen und der Mieter kümmert sich beim Netzbetreiber um den erweiterten Anschluss.
Hallo ???
Geht's noch ???
Soll der Mieter jetzt dafür bezahlen, dass der Elektriker des Eigentümers gepfuscht hat
und damit das Leben des Mieters und das der anderen Hausbewohner auf's Spiel gesetzt hat.

Du outest dich hier als Erzkapitalist, hast wahrscheinlich auch mehrere Wohnungen vermietet,
und behandelst deine Mieter auch nach dieser Großherrenart, wie du sie hier durchblicken läßt.

Eine vorschriftswidrige und lebensgefährliche Elektroinstallation, was soll's, Hauptsache der Rubel rollt.

Die elektrische Anlage ist Eigentum des Vermieters (bis auf den Zähler vieleicht),
und deshalb ist der auch für die Sicherheit derselben verantwortlich. Denk noch mal darüber nach.

Gruß
melange
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Strippe-HH
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Re: Jeden Tag ein neues Bild

Beitrag von Strippe-HH »

melange hat geschrieben: Samstag 3. März 2018, 06:13 Hallo ???
Geht's noch ???
Soll der Mieter jetzt dafür bezahlen, dass der Elektriker des Eigentümers gepfuscht hat
und damit das Leben des Mieters und das der anderen Hausbewohner auf's Spiel gesetzt hat.
Du outest dich hier als Erzkapitalist, hast wahrscheinlich auch mehrere Wohnungen vermietet,
und behandelst deine Mieter auch nach dieser Großherrenart, wie du sie hier durchblicken läßt.
Eine vorschriftswidrige und lebensgefährliche Elektroinstallation, was soll's, Hauptsache der Rubel rollt.
Die elektrische Anlage ist Eigentum des Vermieters (bis auf den Zähler vieleicht),
und deshalb ist der auch für die Sicherheit derselben verantwortlich. Denk noch mal darüber nach.
@Melange.
Was ist denn da schon großartig dabei die Verteilung entsprechend umzurüsten, ich hatte ja bereits schon vorher beschrieben was daran zu machen ist. Und das wäre eine halbe Stunde Arbeit und ein nicht zu hoher Materialaufwand, auch von den Materialkosten her liegt eine Dreileiterkammschiene und zwei leitungsbrücken so mal bei 10,--€, also noch lange kein Grund deswegen sich in die Hose zu machen.
Und im Zählerschrank sind zwei weitere Vorsicherungen zu setzen was auch keinen Umstand bedeutet da der EHZ ja bereits Drehstrom ist und schon ist die Erbse glatt.
Alles ab abgängigen Leitungen ist als in Ordnung zu betrachten außer die Herdzuleitung, die auf Grund seines Leiterquerschnitts in der jetzigen form nicht zureichend ist aber bei einen Drehstrombetrieb schon eher, auch wenn dieser bei 10,5KW schon auf kante genäht ist aber wer lastet schon seinen Herd voll aus, das käme bestimmt eher zu Weihnachten vor und da ist auch der Gleichzeitigkeitsfaktor zu sehen.
Und ein Erzkapitalist bin ich nicht trotz vermieteter Wohnungen und dort sind die Anlagen in Ordnung.
Auch hatte ich bereits erwähnt, dass ein Vermieter sich immer auf den Zustand seiner Mietsache selbst verlässt, und wie soll er das beurteilen wenn er von der Materie keine Kenntnisse hat?
Der sieht doch nur den Zustand der Wohnung und guckt nicht hinter den Kulissen aber wir als Fachleute schon.
Aber als Lebensgefährlich, wie du das siehst, schätze ich den Zustand der Anlage bei weiten nicht ein, denn da hatte ich schon ganz anderen Murks gesehen.
melange
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von melange »

@Strippe_HH
Entschuldige bitte meine etwas emotionale und auch angreifende Wortwahl, aber diese Sache bringt mich schon auf's Pferd.
Vermutlich ist das so gar nicht von einem Elektriker gemacht worden, sondern vom polnischen Schwager (bitte als Sarkasmus zu verstehen).
Wenn die Vermieter die elektrischen Installationen schon nicht beurteilen können, sollten sie wenigstens richtige Elektriker ranlassen oder mal
einen E-Check durchführen lassen. Die Wirklichkeit sieht in Deutschland leider anders aus.


Am Montag soll ein Elektriker des Vermieters kommen, schau'n wir mal. Leider kann ich nicht dabei sein.

Gruß
melange
Olaf S-H
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von Olaf S-H »

Moin zusammen,

ich muss hier mal ein wenig den Zeigefinger haben. old-man1

Wir haben hier immer noch "Mein" und "Dein" zu differenzieren. Die elektrische Anlage gehört dem Vermieter. Damit ist er für deren Zustand verantwortlich - ob es dem Mieter nun passt oder auch nicht. Der Mieter hat ohne Zustimmung des Vermieters nichts an der Anlage herumzufummeln oder die Herumfummlung zu beauftragen.

Um hier den sicherlich gefährlichen Zustand der Anlage abzustellen gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Handlung, da Gefahr im Verzug
Die setzt voraus, dass von der Anlage eine akute Gefahr ausgeht. Wenn dem so ist, dann kann der Mieter sicherlich, nachdem der Vermieter nachweislich nichts getan hat, die Gefahr abwenden.
2. Weg durch die Instanzen
Der Miter kann nun über den Mieterverein oder den Netzbetreiber Druck aufbauen und für eine Abstellung des Mangels sorgen.

Egal, welchen Weg der Mieter einschlägt, hier ist anwaltlicher Rat sicherlich sehr sinnvoll.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
geloescht

Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von geloescht »

Hallo melange,

zunächst finde ich, dass Du Dich im Ton vergriffen hast
Du outest dich hier als Erzkapitalist.
Den Vermieter zwingen bedeutet, dass Du gleich kündigen kannst, denn das kommt am Ende dabei heraus. In einem Fall - Mietwohnung von Sohnemann - habe ich festgestellt, dass der Herd unter Spannung stand (am Gehäuse). Ausserdem war er zweiadrig angeschlossen. Meinen Hinweis an den herbei gerufenen Elektromeister dass zweiadrig nicht mehr zulässig sei und dass eine stillgelegte Leitung eines ehemaligen Nachtspeicherofens (vieradrig immerhin) verwendet werden könnte (der Querschnitt war mehr als ausreichend) ignorierte der Meister bzw. brachte zum Ausdruck dass zweiadrig ok sei.

Solche Experten treten dann ggf. gegen Dich vor Gericht auf und damit hat sich das mit dem Zwingen erledigt.

Gruß

Alois
ego11
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von ego11 »

@Alois

Nur handelt es sich bei deiner 2adrigen Herdzuleitung um eine Sache, die seinerzeits VDE konform wahr, was hier jedoch nicht gegeben ist.

Grundsätzlich hast du mit "Experten" vor Gericht natürlich recht: Es ist teilweise erschreckend, was manche Experten für einen Stuss erzählen.
melange
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Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von melange »

Alois hat geschrieben: Sonntag 4. März 2018, 13:21 zunächst finde ich, dass Du Dich im Ton vergriffen hast
Da mir das, nachdem ich mich ein wenig beruhigt hatte, selbst aufgefallen war,
hatte ich mich in meinem letzten Post bei Strippe-HH dafür entschuldigt, ich hoffe er nimmt die Entschuldigung an.
Alois hat geschrieben: Sonntag 4. März 2018, 13:21 Den Vermieter zwingen ...
Das Wort "zwingen" habe ich nicht benutzt, das hat Elo-Ocho beim Verschieben hinzugefügt.
Es geht darum, ihm aufzuzeigen, was er tun muss, um Gefahren abzuwenden, die von seinem Eigentum ausgehen.
Und dass er es selbst tun muss (oder sein beauftragter Elektriker), da der Mieter ja an seinem Eigentum nicht fummeln darf.

Alois hat geschrieben: Sonntag 4. März 2018, 13:21 Solche Experten treten dann ggf. gegen Dich vor Gericht auf ...
und da ich keinen Meistertitel führe, ist dann schon klar, wem der Richter mehr glaubt.

Gruß
melange
geloescht

Re: Vermieter zur Instandsetzung zwingen

Beitrag von geloescht »

Hallo melange,
Da mir das, nachdem ich mich ein wenig beruhigt hatte, selbst aufgefallen war,
hatte ich mich in meinem letzten Post bei Strippe-HH dafür entschuldigt, ich hoffe er nimmt die Entschuldigung an.
Das ehrt Dich! Das meine ich so wie geschrieben.

Gruß

Alois
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