Neue Verteilung und VDE 100-105

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Elo-Ocho
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
cyclist hat geschrieben: Samstag 3. Februar 2018, 18:46 ... Um die Kosten für den Auftraggeber klein zu halten, wird die erforderliche Prüfung meist im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt ("vergessen"), trotzdem ist man als Auftraggeber dazu verpflichtet, sie durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren ...
der Plan könnte aber schief gehen. Ich meine doch, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist ein ordnungsgemaß erstelltes Werk zu erstellen, das schließt meiner Meinung eine Prüfung ein. Allerdings ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, das Werk auch vollständig zu bezahlen. Also wird es für den AG nicht billiger, nur die Zahl unter dem Angebot ist kleiner.

Meine Meinug,

Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
Olaf S-H
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Elo-Ocho,

jetzt kommen wieder die bösen Wörter Planungsfehler und Nachtragsangebot. :D

Der AN muss die Leistung erbringen. Die VOB/C (Abschnitt 3.1.7) ist dazu sehr genau.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Probator
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Probator »

Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 4. Februar 2018, 10:48Ob man hier ein Voll- oder Teilprüfung durchführt, muss der Betreiber bzw. der Prüfer entscheiden.
In einem kleinen Ladengeschäft wird der Betreiber derjenige sein, der am wenigsten Ahnung von der ganzen Geschichte hat, also kann er auch nichts entscheiden (ausser, dass er ggf. eine Vollprüfung nicht zahlen will).

Zurück zum Thema:
Umfang der Prüfung bei einer Erweiterung? Sollte ich es in verständlichen Worten ausdrücken, würde ich sagen:
"Prüf alles, wo du die Finger dran hattest!"

Beispiele:
- Du hattest die Endstromkreise abgeklemmt? Miss die Schleifenimpedanz und Iso am Ende jedes Endstromkreises.
- Du hast andere Sicherungen eingebaut? Miss die Netzimpedanz.
- Du hast FIs getauscht/gesetzt? Miss FI Auslösezeit und -strom.
- Du hast an der Erdung rumgeschraubt? Miss die Erdung.

Jemand anders hat rumgeschraubt und du weißt nicht genau, was er alles gemacht hat? --> Nachfragen oder neue Komplettprüfung.
Olaf S-H
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Olaf S-H »

Probator hat geschrieben: Montag 5. Februar 2018, 12:11 ... In einem kleinen Ladengeschäft wird der Betreiber derjenige sein, der am wenigsten Ahnung von der ganzen Geschichte hat, also kann er auch nichts entscheiden (ausser, dass er ggf. eine Vollprüfung nicht zahlen will). ...
Moin Probator,

dem Anlagenbetreiber obliegt die Entscheidung, welche Leistungen er bestellt und bezahlt. Als Nichtfachmann muss er sich hierzu fachkundig beraten lassen.

Meister_Stefan könnte die Anlage freigeschaltet übergeben und sich quittieren lassen, dass eine Prüfung vor dem Zuschalten erforderlich ist. Dann liegt der Ball wieder beim Anlagenbetreiber - allerdings wird sich Meister_Stefan dann wohl auch einen anderen Kunden suchen müssen. Es ist ein leidiges Thema mit der Schizophrenie im deutschen Arbeitsschutz - alles haben wollen aber nichts bezahlen wollen.

Gruß Olaf
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Meister_Stefan
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Meister_Stefan »

Mal kurze Info.hinter diesem Geschäft steht ein Konzern.
Ich habe mit der ganzen Sache nichts zu tun , außer das ich ggf. die Anlage prüfen soll.
Erstellt wurde die von einen anderen.
Mein Auftraggeber fragte mich ob geprüft werden muss oder nicht.
Mein Geld bekomme ich so oder so.
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Elt-Onkel
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

Olaf: "Dem Anlagenbetreiber obliegt die Entscheidung, welche Leistungen er bestellt und bezahlt.
Als Nichtfachmann muss er sich hierzu fachkundig beraten lassen."

Nur so geht es, um aus der Haftung zu kommen.

Ich hatte schon den Fall, daß der (kommunale)Kunde mir durch seinen Rechtsanwalt hat mitteilen lassen:

Zit:"Der Bauherr wünscht keine Belehrung."

Das habe ich dann sorgfältig abgeheftet.

Wenn jetzt was passiert, bin ich aus der Haftung raus.


...
karo1170
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von karo1170 »

Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 4. Februar 2018, 21:39 Moin Elo-Ocho,

jetzt kommen wieder die bösen Wörter Planungsfehler und Nachtragsangebot. :D

Der AN muss die Leistung erbringen. Die VOB/C (Abschnitt 3.1.7) ist dazu sehr genau.

Gruß Olaf
Was heisst Planungsfehler...wenn die VOB/C als Vertragsgrundlage gilt, ist der Pkt. 3.1.7 doch automatisch Vertragsbestandteil und keine gesondert zu verguetende Leistung.
Olaf S-H
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Karo,

bei der eigentlichen Leistung, also die neue Schaltgerätekombination, ist die Prüfung sicherlich inkludiert. Aber die Leistungen "umrum" sollten im LV beschrieben werden. Hierzu sollte auch auf die Prüftiefe eingegangen werden. Schließlich ist die Leistung ausführlich zu beschreiben - also derart, dass man auch ohne Anlagenkenntnis ein Angebot abgeben kann.

Gruß Olaf
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,

auch wenn die Frage beantwortet sein dürfte, Stefan sollte, gegen Geld, prüfen was jemand anderes gebaut hat, ist das Thema für mich noch nicht abgeschlossen.

Bei unseren LV´s sind Revisionsunterlagen und Dokumentationsunterlagen, sowie Prüfungen nach den jeweiligen Regeln (wir machen ja in erster Linie Lüftung, Heizung und Sanitär) immer einzeln und detailliert ausgeschrieben, wie wir uns das Vorstellen, Anzahl der Pläne etc., auch die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals wird ausgeschrieben, ggf. auch getrennt.

Macht Ihr das mit Hinweis (oder auch ohne, VOB sollte ja bekannt sein) auf VOB/C 3.1.6,7,8 anders? Setzt Ihr das einfach voraus?

Wie sehen das die Ausführenden hier, wenn das nicht gesondert im LV steht, kalkuliert Ihr das in die EP ein (Vereinbarung der VOB vorausgesetzt)?

Als ich noch Steuerungen gebaut und montiert habe war das einfach dabei, aber die LV´s waren meist sehr grottig, daher war mein Anteil am Gewerk eh meist mehr Nachtrag als Hauptauftrag...

3.1.3,4,5 werden ja auch nicht gesondert ausgeschrieben und vergütet, oder?

Würde mich mal interessieren,

Ocho
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Elt-Onkel
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

wenn denn die Ausschreibung und die Planung wenigstens vollständig sind.

Ich habe schon Ausschreibengen gesehen, die waren nur funktional.

Da lag die Planung komplett beim AN.

Da stand dann z.B.:
Zu erstellen ist 1 Stück Heizungssteuerung für 3 Kessel mit WW-Bereitung.
Nachfolgend dann noch eine Handvoll Festlegungen - mehr nicht.

...
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