Neue Verteilung und VDE 100-105

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Elo-Ocho
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
Elt-Onkel hat geschrieben: Montag 5. Februar 2018, 22:45 Hallo,

wenn denn die Ausschreibung und die Planung wenigstens vollständig sind.

Ich habe schon Ausschreibengen gesehen, die waren nur funktional.

Da lag die Planung komplett beim AN.

Da stand dann z.B.:
Zu erstellen ist 1 Stück Heizungssteuerung für 3 Kessel mit WW-Bereitung.
Nachfolgend dann noch eine Handvoll Festlegungen - mehr nicht.

...
in der Privatwirtschaft sind Funktionalausschreibungen, gerade im Bereich Gebäudeautomation, nicht selten, oder?
Kenne mich da nicht so aus.

Hab das gerade mal im Netz gesucht und kam auf folgende Seite: http://www.ingenieurbuero-bergner.de/fu ... ibung.html

Ich finde, das trifft es ganz gut...

Ocho
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Elt-Onkel
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

habe ich auch Kommunal gesehen.

Da war es eine E-Heizung für eine Rampe zur Tiefgarage.

Für den Schaltschrank gab es rudimentäre Stromlaufpläne - mehr nicht.
Keine Planung über die Geometrie im Innern,
keine Festlegung der Komponenten.
Aber eine Dokumentation und ein Prüfprotokoll wollte der Bauherr hinterher kostenlos haben.


...
Trumbaschl
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Trumbaschl »

Ja, Funktionsbeschreibung ist bei Ausschreibungen durchaus nicht so selten. Die Detailplanung muss sowieso normalerweise (auch bei Leistungsverzeichnis) der AN machen. War jedenfalls bei den Ausschreibungen an denen ich beteiligt war der Standardpassus. Wie die Realität dann aussah...
Elo-Ocho
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,
Trumbaschl hat geschrieben: Donnerstag 8. Februar 2018, 13:29 ... Die Detailplanung muss sowieso normalerweise (auch bei Leistungsverzeichnis) der AN machen. ...
So steht es auch in der entsprechenden VOB/C (DIN 18382:2016-09) geschrieben:
VOB/C (DIN 18382:2016-09) hat geschrieben:3.1.3Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den ungehinderten Einbau und ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage notwendig sind.

Der Auftragnehmer hat nach den Planungsunterlagen und Berechnungen des Auftraggebers die für die Ausführung erforderlichen Montage- und Werkstattzeichnungen zu erbringen und, soweit erforderlich, mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dazu gehören insbesondere:

...

Zu den für die Ausführung notwendigen Unterlagen (siehe § 3 Abs.1 VOB/B) des Auftraggebers gehören z. B.:
...
Wegen mir dürfen die Punkte im Normenzitat gerne durch die genannten Punkte ersetzt werden, ich weiß aber nicht, ob das dann noch ein erlaubtes Zitat ist, oder schon eine Urheberechtsverletzung.

Ich kenne das so, dass der Ausführende für gewöhnlich unsere Ausführungsplanung auf der Baustelle liegen hat und danach baut.
Das ist aber eigentlich nicht richtig, er muss unserer Ausführungsplanung in seine Werk- und Montageplanung überführen.
Wir achten da in soweit drauf, dass er wenigstens unsere Ausführungsplanung als "seine" Werk- und Montageplanung kennzeichnet und unterzeichnet.

Allerdings hat in vielen Fällen das, was der Ausführende vom Auftraggeber oder dessen Planer bekommt auch nicht viel mit dem zu tun, was unter 3.1.3. gefordert ist.

Nur meine Meinung,

Ocho
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Olaf S-H »

Moin Elo-Ocho,

stimmt. Der Fachplaner erstellt eine Ausführungsplanung nach Leistungsphase 5. Der Auftragneher erstellt gem. VOB/C seine Werk- und Montageplanung - regional wird diese auch gerne als Ausführungsplanung bezeichnet (ist mir in Süddeutschland öfter untergekommen).

Die Ausführungsplanung hat in Teilbereichen (z. B. Installationsplan) schon die erforderliche Detailtiefe, um als Werk- und Montageplanung übernommen werden zu können (stempel drauf und fertig). Manchmal darf/muss der Fachplaner auch Wandansichten/Fliesenspiegel/Deckenspiegel und Schlitz- und Durchbruchspläne erstellen.

Kabeltrassen und Schaltgerätekombinationen bedürfen in der Regel immer eine Werk- und Montageplanung. So meine Erfahrung, da dies stark fabrikatsabhängig ist.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Olaf S-H
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Re: Neue Verteilung und VDE 100-105

Beitrag von Olaf S-H »

Elo-Ocho hat geschrieben: Donnerstag 8. Februar 2018, 14:15 ... Allerdings hat in vielen Fällen das, was der Ausführende vom Auftraggeber oder dessen Planer bekommt auch nicht viel mit dem zu tun, was unter 3.1.3. gefordert ist. ...
Moin Elo-Ocho,

das leidige Thema: Der Auftraggeber will nach VOB haben aber nicht nach VOB geben.

Die Differenz ist dann in die Einheitspreise einzukalkulieren. :D

Gruß Olaf
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