Also in der Norm VDE 0855-300 steht, dass der SPD1.3 in Blitzschutzklasse 3 liegt, dementsprechend der Schutzpegel von 50 kV ausgewählt wurde.Dipol hat geschrieben: ↑Donnerstag 1. Februar 2018, 12:06Es gibt keinen Anlass den Aschermittwoch vorzuziehen.
Der Lapsus ist auch in der IEC 60728-11:2016 und der deutschen Normausgabe DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 drin, obwohl im zuständigen DKE/K 735.0.1 rechtzeitig auf die Ablösung hingewiesen wurde.
Die Prüfnormen sind für die Bauteilhersteller wichtig. Planer und Installateure müssen eigentlich nur wissen, dass es zwei Prüfklassen mit N = 50 kA und H = 100 kA gibt und welche erforderlich ist. Die Illusion, dass Blitzstromtragfähigkeit nur für mehrdrähtige Leiter erforderlich ist und Einzelmassivdrähte schon irgendwie halten werden, wurde - wenn auch viel zu spät - aufgegeben.
Nach DIN VDE 0855-300:2008-08 12.1 Allgemeines müssen alle Teile, die einer direkten Blitzentladung ausgesetzt sind, für einen Blitzstrom von 100 kA (10/350 µs) ausgelegt sein. Mobilfunkantennen an Hochspannungsmasten befinden sich in LPZ 0B, womit auch Klasse N ausreichen würde.
EDIT: Tippfehler beseitigt
Jedoch habe ich in der besagten Norm nachgeschaut der zu erwartende maximale Strom beträgt in Blitzschutzklasse 100 kA, dort sind also keine Angaben von Spannung, wie weiß ich bzw. woher weiß der VDE, dass für die 100 kA ein Schutzpegel von 50 kV ausreicht ? Mir ist die URI-Gleichung bewusst aber woran werden diese Zahlen so verknüpft?
Noch verwirrender finde ich, dass später in der gleichen Norm die gleiche Begründung für die Schutzpegel von 20 kV genommen wird (da in Blitzschutzklasse 3), jetzt bin ich noch verwirrter