Not-Aus über EIB
Not-Aus über EIB
Hallo,
ein Kollege möchte einen Not-AUS über EIB ansteuern. Ist das zulässig.
Genauer:
EIn NOT-AUS-Schalter soll über einen EIB realisiert werden. Der NOT-AUS schaltet nicht direkt das Schütz, sondern einen Aktor, und der schaltet das Schütz.
Gruß
Karl
ein Kollege möchte einen Not-AUS über EIB ansteuern. Ist das zulässig.
Genauer:
EIn NOT-AUS-Schalter soll über einen EIB realisiert werden. Der NOT-AUS schaltet nicht direkt das Schütz, sondern einen Aktor, und der schaltet das Schütz.
Gruß
Karl
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin Karl,
von dieser Variante möchte ich dringend abraten.
VDE 0100-460:2002-08 fordert in Abschnitt 464.3, daß Einrichtungen für den Notfall so dirket wie möglich auf die betreffenden Versorgungsleiter einwirken müssen. Die Einrichtung muß so ausgeführt sein, daß ein einziger Vorgang die betreffende Versorgung abtrennt.
Gruß Olaf
von dieser Variante möchte ich dringend abraten.
VDE 0100-460:2002-08 fordert in Abschnitt 464.3, daß Einrichtungen für den Notfall so dirket wie möglich auf die betreffenden Versorgungsleiter einwirken müssen. Die Einrichtung muß so ausgeführt sein, daß ein einziger Vorgang die betreffende Versorgung abtrennt.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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- Null-Leiter
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- Registriert: Freitag 11. März 2005, 08:25
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Hallo,
ein Not-Aus ist unzulässig.
Aber vielleicht geht auch ein Schnell-Stopp-Schalter.
Dieser hat dann keine sicherheitsgerichtete Funktion sondern
dient nur dazu im Problemfall die Anlage schnell abzuschalten.
Natürlich darf dieser auch nicht rot-gelb sein.
Bei uns in der Firma haben wir mehrmals eine solche Lösung realisiert.
mfG
newsreader
ein Not-Aus ist unzulässig.
Aber vielleicht geht auch ein Schnell-Stopp-Schalter.
Dieser hat dann keine sicherheitsgerichtete Funktion sondern
dient nur dazu im Problemfall die Anlage schnell abzuschalten.
Natürlich darf dieser auch nicht rot-gelb sein.
Bei uns in der Firma haben wir mehrmals eine solche Lösung realisiert.
mfG
newsreader
Der Gebrauch von "Bitte" und "Danke" während einer Frage bzw. nach einer Antwort ist durchaus erlaubt,
ja sogar erwünscht.
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Berufe: Elektroanlageninstallateur, Energiegeräteelektroniker, Elektrotechniker, Refa-Sachbearbeiter, SPS-Programmierer, PC-Fachmann,
ja sogar erwünscht.
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- edison
- Null-Leiter
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- Steffen
- Beiträge: 794
- Registriert: Mittwoch 2. März 2005, 11:53
- Wohnort: Speyer
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Hallo Karl
Man darf über EIB keine Sicherheitsrelevanten Schaltungen vornehmen. Der Bus könnte belegt sein und das Telegramm dann nicht durchkommen. DAs war bei uns in der Meisterprüfung ein Stolperstein gewesen. Wir mussten eine Steuerung für ein Rolltor auf EIB Basis entwerfen sprich eine Wendeschützschaltung mit mechanischen endschaltern aber EIB ansteuerung. Einige haben diese endschalter auch über EIB geschleift und wurden dann im Fachgespräch dahin gehend auseinander genommen.
Man darf über EIB keine Sicherheitsrelevanten Schaltungen vornehmen. Der Bus könnte belegt sein und das Telegramm dann nicht durchkommen. DAs war bei uns in der Meisterprüfung ein Stolperstein gewesen. Wir mussten eine Steuerung für ein Rolltor auf EIB Basis entwerfen sprich eine Wendeschützschaltung mit mechanischen endschaltern aber EIB ansteuerung. Einige haben diese endschalter auch über EIB geschleift und wurden dann im Fachgespräch dahin gehend auseinander genommen.
Hallo edison, hallo Steffen,
auch Euch danke für Eure Beiträge.
Mir war im Prinzip bewusst, dass das nicht geht, ich hätte das auch nie so gemacht. Ein Kollege hat mich angesprochen und ich wusste nicht wo es steht. Mir war klar, dass Olaf es weiss, oder mindestens in gewohnter Schnelligkeit die entsprechende Stelle findet. Ausserdem dachte ich mir, dass die Frage (und die Antwort(en) darauf) viele interessieren würden.
Gruß
Karl
auch Euch danke für Eure Beiträge.
Mir war im Prinzip bewusst, dass das nicht geht, ich hätte das auch nie so gemacht. Ein Kollege hat mich angesprochen und ich wusste nicht wo es steht. Mir war klar, dass Olaf es weiss, oder mindestens in gewohnter Schnelligkeit die entsprechende Stelle findet. Ausserdem dachte ich mir, dass die Frage (und die Antwort(en) darauf) viele interessieren würden.
Gruß
Karl