Interpretation TRBS 1203

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Schwerdti
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Interpretation TRBS 1203

Beitrag von Schwerdti »

Hallo liebe Wissenden,
erstmal ein herzerfrischendes Moin Moin in die Runde (Bin ja neu hier)

Jetzt zum Wesentlichen....
.... In der TRBS 1203 Befähigte Person Abs 3.3 Elektrische Gefährdung, Berufsausbildung,
wer sich mit dem Thema befasst und Elektrosicherheit ernst nimmt wird schnell merken das nur eine erfahrene Elektrofachlraft für dieses "Amt" in frage kommt. Trotzdem frage ich mich wieso im letzten Satz die allgemeine Auffassung wiederlegt wird und eine Tür für nicht EFKs öffnet. Hier heißt es:
"oder eine andere für die vorgesehene Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation besitzen".

Was bezeichnet eine ?

Derzeit folgende Disskusions Thema: Ich Mitglied in einer Freiwilligen Feuerwehr und VEFK bei uns im Unternehmen. Nach langen Reden kommt jetzt die erkenntniss das eventuell die DGUV V3 Prüfung doch sinnvoll währe bravo1 . Jetzt das aber:"Wir schicken unseren Gerätewart (KFZler) auf einen Lehrgang dann kann der das ja machen". Aussage von der Stadt. doh1 Als verantwortungs bewusste VEFK habe ich hier bedenken geäußert. no: .

Ist hiermit die ausreichende elektrotechnische Qualifikation gegeben??
vde1 Alle Angaben sind ohne Gewehr, für sein eigenes Handeln ist jeder selbst verantwortlich
Elo-Ocho
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Re: Interpretation TRBS 1203

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen Schwerdti,

willkommen im Forum, Du darfst an geeigneter Stelle gerne ein paar Worte zu Dir hinterlassen.

Hast du mal die zuständige VEFK der Stadt befragt, falls es eine solche gibt?
Bei meinen kommunalen Auftraggebern grätscht diese Person schon mal ganz gerne zu meinen Gunsten in die Pläne der Bauleute, vielleicht kam dieser Vorschlag ja von einer Person, die die Folgen dieses Vorschlags gar nicht abschätzen kann...

Denk daran, auch wenn Du die Prüferei ehrenamtlich machen solltest, bist Du für Dein Tun verantwortlich.

Edit meint, ich sollte Deine Frage noch beantworten: Falls der KFZetti elektrotechnisch nachweislich fit ist, weil das sein Job ist, spricht da wahrscheinlich nichts drauf entgegen. Falls Du mit KFZetti einen richtigen Autoschlosser meinst, dann wohl nicht. Tendenziell halte ich den Vorschlag für bedenklich.

Gruß,

Ocho
Immer wenn ich Langweile habe, dann melde ich mich in einem Eltern-Forum an und Frage, wie weit man den Schimmel im Pausenbrot der Kinder wegschneiden sollte...
Schwerdti
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Re: Interpretation TRBS 1203

Beitrag von Schwerdti »

Hallo Elo-Ocho,

danke für die Info. Da ich mich schon genug Ehrenamtlich angagiere werde ich hier nicht Prüfen ( 10 Feuerwehren mit jeweiligen Gerätehäusern und ca. 50 Fahrzeugen mit Beladung sprengt meinen Zeitlichen Rahmen). Eine VEFK hat die Stadtverwaltung nicht. Ich war nur so frei und habe mich als Berater angeboten, da ich die rechtssichere Organisation der Prüfungen (Ortsfest, Ortsveränderlich, Stromkreise) bei uns in der Firma aufgebaut habe. Jedoch habe ich ein Persönliches Interesse das die Prüfung vernünftig abläuft. Denke das hier die VEFK Berufsehre das verlangt. Gibt es im Forum eie eigene Stelle zum Vorstellen??

kiste1 (Ich finde die Smilies einfach geil)
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Elo-Ocho
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Re: Interpretation TRBS 1203

Beitrag von Elo-Ocho »

Moinsen,

bei der Größe ist das auch nichts, was sich ehrenamtlich noch sinnvoll abbilden lässt...

Schade, dass die Stadt keine eigene VEFK hat. Kaufen die denn alles Extern ein? Selbst wenn man keine Montagetrupp mehr am Bauhof hat, die Stadt muss doch Fachplaner überwachen, Gebäude abnehmen etc.. Stelle ich mir spannend vor, spätestens wenn was passiert.

Ich finde es durchaus sinnvoll, sich als Kommune eine Handvoll Handwerker mit entsprechenden Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnissen und Werkzeugen vorzuhalten. Aber das wird ja immer so hin gerechnet, dass man besser die Fixkosten klein hält, und sich dann alles teuer einkauft.

Unter "News" gibt es ein Vorstellungsforum.

Gruß,

Ocho
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Tobi P.
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Re: Interpretation TRBS 1203

Beitrag von Tobi P. »

Moin,
Elo-Ocho hat geschrieben: Freitag 17. November 2017, 12:17 die Stadt muss doch Fachplaner überwachen, Gebäude abnehmen etc.
in der Theorie schon. Aber da draussen, abseits der Steckdose in der elektrotechnischen Wildnis der Realität die noch keines Steckdöslers Fuß jemals betreten hat sieht die Sache anders aus joint1



Gruß Tobi
bernd52
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Re: Interpretation TRBS 1203

Beitrag von bernd52 »

war da nicht noch was mit "zeitnaher beruflicher Tätigkeit" ?
Schwerdti
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Re: Interpretation TRBS 1203

Beitrag von Schwerdti »

Elo-Ocho hat geschrieben: Freitag 17. November 2017, 12:17
Schade, dass die Stadt keine eigene VEFK hat. Kaufen die denn alles Extern ein?
Nein das ist das Problem. Trotz des betreibens einer Kläranlage, Bauhof etc....
Naja ich bin da ja nicht in der Verantwortung und Bürgermeister will ich nicht werden. Ich bin mal gespannt was so passiert....
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MOMA2
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Re: Interpretation TRBS 1203

Beitrag von MOMA2 »

Definition Befähigte Person:
Person die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre in der letzten Zeit (zeitnah) ausgeübte berufliche Tätigkeit
über die erforderlichen Fachkenntnisse zum Prüfen/Messen an elektrischen Betriebsmitteln ihres Verantwortungsbereichs
und entsprechend ihrer Aufgabenstellung sowie zum Erkennen und zur Abwehr der dabei auftretenden Gefährdungen verfügt.

-Die Befähigung bezieht sich immer auf eine bestimmte, klar definierte Verantwortung und eine konkrete Aufgabenstellung,
hier das Prüfen elektrischer Geräte/Arbeitsmittel.
Sie kann ausgesprochen / bestätigt werden für Personen mit unterschiedlicher Qualifikation z.B. Elektrofachkraft (Geselle, Meister, Ingenieur).

-Diese Bezeichnung ist kein Titel und kann nicht durch einen Lehrgang oder auf andere Weise erworben werden.
Sie gilt nur den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers, Betriebsleiters oder Vorgesetzten, der sie als Elektrofachkraft eingestellt
oder berufen hat und nur bis zur Entbindung von dieser Tätigkeit.

Es wird unterschieden zwischen der Befähigung
-Prüfprozesse zu organisieren und zu leiten (Befähigte Person/VEFK)
-Die Prüfungen vorzunehmen (verantwortlicher Prüfer, erfahrene Elektrofachkraft)
-Der Befähigung, die Prüfung unter der Leitung eines verantwortlichen Prüfers vorzunehmen
(Elektrofachkraft/elektrotechnisch unterwiesene Person).

Nicht unerwähnt soll der Sachverhalt der Netzersatzaggregate (Feuerwehr) bleiben,
hier ist eine spezielle Sach- und Fachkunde notwendig.

Link: DGUV-Information 203-071
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/I-5190.pdf

Link: DGUV-Information 203-070
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/203-070.pdf
Olaf S-H
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Re: Interpretation TRBS 1203

Beitrag von Olaf S-H »

Schwerdti hat geschrieben: Freitag 17. November 2017, 07:25 ... "oder eine andere für die vorgesehene Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation besitzen" ...
Moin Schwerdti,

es besteht hierdurch die Möglichkeit, auch eine andere Ausbildung zum Beispiel aus dem europäischen Ausland als Grundlage zu nutzen.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, bei sehr speziellen Prüfaufgaben auf "echte" EFKffT zuzugreifen (z. B. Werkskundendienst).

Einen Kfztler zur bP für Geräteprüfungen zu bestellen sehe ich grundsätzlich nicht. Ein "wenige Tage Seminar" kann keine Ausbildung von 3,5 Jahren zzgl. Erfahrungssammlung über mindestens 1 Jahr und eine Schulungsmaßnahme nach VDI 4068 Blatt nicht ersetzen. In der Haftung ist zuerst der Dienststellenleiter. Handelt er nicht nach "Recht und Gesetz", dann liegt ein Organisationsverschulden vor. Dies kann auch sehr unangenehm werden.

Vorschlag: Weise ihn schriftlich (im Idealfall mit Eingangsbestätigung - die Post hat da so schöne blasrosa Postkarten, die man auch die Rückseite eines Briefes klebt :D ) auf diesen Missstand hin. Dies motiviert manchmal auch sehr gut.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Schwerdti
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Re: Interpretation TRBS 1203

Beitrag von Schwerdti »

Olaf S-H hat geschrieben: Sonntag 19. November 2017, 08:57 es besteht hierdurch die Möglichkeit, auch eine andere Ausbildung zum Beispiel aus dem europäischen Ausland als Grundlage zu nutzen.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, bei sehr speziellen Prüfaufgaben auf "echte" EFKffT zuzugreifen (z. B. Werkskundendienst).
dank1 Olaf, das wird mir weiterhelfen, falls es jemanden Interessiert werden ich mal das Ergebniss präsentieren.... dd1
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