Elektrogeräte mit EX Kennzeichnung

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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registra
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Elektrogeräte mit EX Kennzeichnung

Beitrag von registra »

nabend

Nach welcher DIN VDE Norm werden diese geprüft?

Hat jemand eine Quellenangabe?

Danke
IH-Elektriker
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Re: Elektrogeräte mit EX Kennzeichnung

Beitrag von IH-Elektriker »

Das Thema "Explosionsschutz" ist zu komplex um es mal einfach mit zu prüfen. Wiederholprüfungen an Explosionsgeschützten Anlagen werden i.d.R. von einer "Befähigten Person Explosionsschutz" durchgeführt. Um diese Befähigung zu erlangen ist eine spezielle Fortbildung nötig - diese ist keine Hexerei und auch kein ewiges Schulbank drücken, sondern ein entsprechendes Seminar von 2 oder 3 Tagen.

Ohne Befähigung in Sachen Explosionsschutz zu prüfen bzw. sich durch das reine nachschlagen von Normen qualifizieren zu wollen halte ich für bedenklich - dazu ist das Thema dann doch oftmals viel zu heikel.
registra
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Re: Elektrogeräte mit EX Kennzeichnung

Beitrag von registra »

Vielen Dank für die informative, ausführliche Antwort, da zeigt es sich wofür dieses Forum doch gut ist.

Elektrische Betriebsmittel werden ja allgemein nach der DIN VDE 0701-0702 geprüft, Ausnahmen sind unter anderem Medizinprodukte und die oben erwähnten Betriebsmittel welche in Explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden.

Und darauf zielt meine Frage: In welcher DIN VDE Norm werden die Prüfsequenzen behandelt? Welche Abweichungen gibt es zur Prüfnorm DIN VDE 0701-0702?

Wenn du schon 2-3 Tägige Seminare erwähnst, hast du da ein bestimmtes im Visier?
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cyclist
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Re: Elektrogeräte mit EX Kennzeichnung

Beitrag von cyclist »

Hallo!
Die Seminare, die ich in Bezug auf Ex kenne, bzw. besucht habe, sind meist immer ein Rundumschlag. Die Vielfalt an Ex-Anlagen bzw. Geräten ist dermaßen groß, das man das nicht in 2-3 Tagen abbilden kann, bzw. dann auf bestimmte Geräte eingehen kann.
Schau dir vielleicht mal die Seminare der bfe Oldenburg, sowie der BGETEM, oder vom Haus der Technik in Essen an.
Eventuell kommt ja auch ein spezifisch auf euch abgestimmtes Inhouse-Seminar in Frage?

Bietet der Hersteller der Ex-Geräte vielleicht was an? Denn der muss eigentlich - wie bei Medizingeräten auch - festlegen, was und wie geprüft werden soll/muss.

Die Ex-Normen findest du grundsätzlich unter EN 60079 bzw. VDE 0165. Eventuell ist in der EN 60079-14 bzw. 17 was für euch dabei.
Ein Großteil der Prüfung wird die Sicht- und Ordnungsprüfung (Dokumente, Hinweisschilder, Arbeitsanweisungen, Bedienungsanleitungen) sein, die eigentlichen elektrischen Messungen werden sich gar nicht mal groß von 0701-0702 unterscheiden, evtl. wird darauf sogar verwiesen.
Vorsichtshalber: Dieser Beitrag stellt keine, in diesem Forum nicht zulässige, Rechtsberatung dar.
Ciao + Gruss
Markus
registra
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Re: Elektrogeräte mit EX Kennzeichnung

Beitrag von registra »

Danke,

so wie ich das lese, dann wurde mehr gelehrt wie die Anlagen aufgebaut sind und nicht wie technische Prüfungen an Ex-geschützten Betriebsmitteln durchgeführt werden.
IH-Elektriker
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Re: Elektrogeräte mit EX Kennzeichnung

Beitrag von IH-Elektriker »

In den Seminaren zur befähigten Person Ex-Schutz geht es erst mal generell um die GRUNDLAGEN zum Explosionsschutz.

Das fängt an mit simplen physikalischen Zusammenhängen wie „was muss vorhanden sein damit es zu einer Explosion kommt“ oder „was ist eine Explosion überhaupt“. Dieses Grundwissen ist wichtig um später überhaupt die verschiedenen Zoneneinteilungen, Zündschutzarten usw. bzw. die verschiedenen Bauweisen von Ex-Geschützten Komponenten zu verstehen.

Das hat noch lange nichts damit zu tun wie Anlagen aufgebaut/konstruiert werden oder etwa sogar Ex-Betriebsmittel konstruiert werden, sondern dient einfach dazu das der Prüfer weiß um was es grundsätzlich geht. Quasi der Aufbau eines soliden Basiswissens. Das ist alleine schon deswegen wichtig weil eine „befähigte Person Explosionsschutz“ aus den diversen Berufsgruppen kommen kann (Elektriker, Mechaniker, Verfahrenstechniker, Arbeitssicherheitsfachkraft usw.) und unterschiedliche Vorbildungen vorhanden sind.

Dann kommt verdammt viel Theorie dazu – wie z.b. einzelne Zündschutzarten in der speziellen Ex-Bezeichnung der Bauteile „verschlüsselt“ sind, z.B. in welcher Ex-Zone sie eingesetzt werden dürfen (es gibt da mehrere Zonen, getrennt für Gase und Stäube….), welche Zündschutzart vorliegt bzw. wie z.B. das Bauteil gekapselt ist usw. – all das muss die befähigte Person wissen und auch wie und was sie da abprüft.

Als Beispiel – ein Ex-geschütztes Betriebsmittel kann beispielsweise im Bereich einer Tankstelle zugelassen sein, das genau gleiche Bauteil darf aber eben nicht im Bereich einer Schreinerei verwendet werden. Auf gut deutsch – es kann sein das die Ex-Geschützte Handleuchte welche Du im Einfüllschacht des Tanks einer Tankstelle problemlos benutzen darfst (Benzin => Gasexplosionsschutz) nicht innerhalb des (Säge-)Spänebunkers einer Schreinerei benutzt werden darf da der Leuchte dort die Zulassung fehlt (Holzstaub => Staubexplosionsschutz).

Ein konkretes Beispiel aus meinem Tätigkeitsbereich: Wir haben spezielle Staubsauger um hochentzündliche Flüssigkeiten aufsaugen zu können wenn im Falle einer Havarie was aus einer ansonsten geschlossenen Anlage ausläuft. Mit dem Sauger darf aber nur eine bestimmte „Flüssigkeitsgruppe“ hinsichtlich Zündtemperatur bzw. Flammpunkt usw. gesaugt werden und mit dem Ding ist es vom Hersteller absolut verboten irgendwelche Feststoffe wie Stäube oder Späne zu saugen – oder anders gesagt, der Sauger mit dem Du ausgelaufenen Diesel aufsaugen darfst muss noch lange nicht dafür geeignet sein um damit ausgelaufenen Spiritus bzw. Alkohol aufsaugen zu können – ob er das kann das steht auf seinem Typenschild. Allerdings nicht im „Klartext“ sondern verschlüsselt – und diese Aufschrift zu entschlüsseln, das ist u.a. das was man in so einer Ausbildung lernt ;)

Wie auch schon von anderen geschrieben – das Thema Ex-Schutz ist vielfältig und nicht mal so ohne größeren Lern- bzw. Ausbildungsaufwand quasi „nebenbei“ zur VDE0701/702-Prüfung durchzuführen….
registra
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Re: Elektrogeräte mit EX Kennzeichnung

Beitrag von registra »

@ IH-

das alles ist mir bekannt.

Mir geht es um den Nachweis der elektrischen Sicherheit, mein Fehler hätte ich mehr betonen müssen.
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cyclist
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Re: Elektrogeräte mit EX Kennzeichnung

Beitrag von cyclist »

Hallo registra!
Mir geht es um den Nachweis der elektrischen Sicherheit,
Bei einem normalen Gerät, z.B. Staubsauger, reicht es sicherlich aus, die übliche Prüfung nach 0701-0702 zu machen, nicht aber bei einem Ex-Gerät. Nur um dessen elektrische Sicherheit festzustellen, sind evtl. Messungen an bestimmten Punkten, oder unter einer besonderen Vorgehensweise erforderlich, um den ordnungsgemäßen Zustand nachweisen zu können. Also Hersteller fragen, Prüfanweisung schreiben usw.
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Ciao + Gruss
Markus
registra
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Re: Elektrogeräte mit EX Kennzeichnung

Beitrag von registra »

cyclist hat geschrieben: Montag 13. November 2017, 19:41 Bei einem normalen Gerät, z.B. Staubsauger, reicht es sicherlich aus, die übliche Prüfung nach 0701-0702 zu machen, nicht aber bei einem Ex-Gerät. Nur um dessen elektrische Sicherheit festzustellen, sind evtl. Messungen an bestimmten Punkten, oder unter einer besonderen Vorgehensweise erforderlich, um den ordnungsgemäßen Zustand nachweisen zu können. Also Hersteller fragen, Prüfanweisung schreiben usw.
Naja, ich hab gedacht ich frage mal hier. Schwarmintelligenz.
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