Verantwortliche Sicherheitsfachkraft

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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edison
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Verantwortliche Sicherheitsfachkraft

Beitrag von edison »

Wills mir mal zu Herzen nehmen und gleich nen neuen Thread aufmachen - damits nicht abschweift:

Zitat Olaf:
Die Sicherheitsfachkraft berät den "Unternehmer" in allen Fragen der Sicherheit (wenn er gefragt wird). Er kümmert sich auch um Gefährdungsbeurteilungen und Gefahrenpotentiale in Bezug auf Arbeitsplätze, Gefahrstoffe, ...

Wir haben bei uns im Betrieb ne Verantwortliche Sicherheitsfachkraft (Schriftlich bestellt), nur leider beruft er sich auf seine Beratungsfunktion und kümmert kaum um Gefährdungsbeurteilungen oder die Betriebssicherheitsverordnung.

Was kann ich dem denn mal unter die Nase reiben, damit er auch mal ein wenig Arbeit übernimmt und nicht einfach nur so mehr Geld verdient als ich?
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harmi
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Beitrag von harmi »

Moin,

das wird schwierig. Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht unbedingt seine primäre Aufgabe, sondern eigentlich die des jeweiligen disziplinarischen Vorgesetzten. Er (SiFa) muss ihn dabei unterstützen, wenn er (Vorgesetzter) Hilfe braucht (UVV, Richtlinien, usw.)


Je nach Unternehmensstruktur muss wird es verschieden gehandhabt. Wir arbeiten bei der Gefährdungsbeurteilung eigentlich eher zusammen, als gegeneinander. Der Maschinenführer kennt seinen Arbeitsablauf und die Maschine, und wir suchen gemeinsam nach Gefährdungen, die wir dann in Zusammenarbeit mit der Werkstatt oder den Vorgesetzten ausbügeln.

In Sachen "kümmert sich nicht", verweise ihn doch bitte an Momo, der ist für die Gerichtsfälle uständig. Ich mache es als SiFa lieber umgekehrt und kümmere mich selbst um alles.

Das ganze wird mit Gesprächsnotizen, schriftlichen Hinweisen, usw. dokumentiert, damit ich im Endeffekt nicht der Dumme bin.

Die Beratungsfunktion kann man immer so und so deuten. Wenn er allerdings nicht berät, könnte er eines Tages der Dumme sein.

Gruß, harmi
Gruß, der Harmi

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edison
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Beitrag von edison »

Nicht, das ich falsch verstanden werde:
Meiner Meinung nach müßte sich unser SiFa in das Thema einlesen und dann den jeweiligen disziplinarischen Vorgesetzten (z.B. Mir) auftragen, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen (ggfs. Hilfestellung geben).

Bei uns wird das ganze zur Zeit von der Personalabteilung und dem Umweltschutzbeauftragten innitiiert.
Wenn ich jetzt noch ein wenig Winke Winke mache hab ich mehr Arbeit auf dem Schreibtisch als ich derzeit bewältigen kann.

Das kanns doch nicht sein oder?
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harmi
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Beitrag von harmi »

Da hast du schon recht. Die Initiative sollte durchaus auch von ihm kommen.

Er hat euch dabei auf jeden Fall zu unterstützen.

Mittwoch mehr, ich muß jetzt ins Bett 8)

Gute Nacht, harmi
Gruß, der Harmi

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Momo
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Beitrag von Momo »

Schüttelfrost! Euere SiFa sollte das ASiG lesen! So ein Verhalten würde ich als sogar als Vorsatz sehen.

Er muß nicht alles selber machen, muß es aber organisieren!
Er muß es allerdings selbst anstoßen und nicht gestoßen werden!
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
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edison
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Beitrag von edison »

Ganz meine Meinung

Aber wie stelle ich es an, das ....
bzw. wo steht, das unsere SiFa dazu verpflichtet ist ?
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Momo
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Beitrag von Momo »

aktive Mitwirkungspflicht z.B. hier:
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§ 6 "Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere

3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,

4. darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
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