Sicherheitsfachkraft
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Sicherheitsfachkraft
Moinmoin zusammen,
ein Kunde verlangt für eine von uns z. Zt. mit einem Monteur besetzte Baustelle eine Sicherheitsfachkraft. Unserer Sicherheitsfachkraft ist nicht bekannt, daß eine Baustelle permanent mit ihm besetzt sein muß.
Hat jemand hierzu weitere Informationen?
Gruß Olaf
ein Kunde verlangt für eine von uns z. Zt. mit einem Monteur besetzte Baustelle eine Sicherheitsfachkraft. Unserer Sicherheitsfachkraft ist nicht bekannt, daß eine Baustelle permanent mit ihm besetzt sein muß.
Hat jemand hierzu weitere Informationen?
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Moinmoin HPG,
es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber, nichts lernen zu wollen (Sokartes).
Die Sicherheitsfachkraft berät den "Unternehmer" in allen Fragen der Sicherheit (wenn er gefragt wird). Er kümmert sich auch um Gefährdungsbeurteilungen und Gefahrenpotentiale in Bezug auf Arbeitsplätze, Gefahrstoffe, ...
Gruß Olaf
es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber, nichts lernen zu wollen (Sokartes).
Die Sicherheitsfachkraft berät den "Unternehmer" in allen Fragen der Sicherheit (wenn er gefragt wird). Er kümmert sich auch um Gefährdungsbeurteilungen und Gefahrenpotentiale in Bezug auf Arbeitsplätze, Gefahrstoffe, ...
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- harmi
- Beiträge: 2462
- Registriert: Donnerstag 9. September 2004, 07:17
- Wohnort: Grafschaft Bentheim
Moin Olaf (und ntürlich auch alle anderen...)
Für Baustellen werden meines Wissens irgendwo??? Baustellenkoordinatoren gefordert. Vielleicht meint dein Auftraggeber so etwas.
Zitat aus BGV A1:
§ 6
Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer
(1) Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbstständige Einzelunternehmer
an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer hinsichtlich der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich der
Maßnahmen nach § 2 Abs. 1, entsprechend § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zusammenzuarbeiten.
Insbesondere haben sie, soweit es zur Vermeidung einer möglichen
gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten
aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender
Weisungsbefugnis auszustatten.
(2) Der Unternehmer hat sich je nach Art der Tätigkeit zu vergewissern, dass
Personen, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit
und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene
Anweisungen erhalten haben.
Ich kann dir morgen früh (Mittwoch) ein wenig mehr zu diesen Dingen sagen, auf meinem Privatrechner habe ich diese Dinge nicht.
Gruß, harmi
Für Baustellen werden meines Wissens irgendwo??? Baustellenkoordinatoren gefordert. Vielleicht meint dein Auftraggeber so etwas.
Zitat aus BGV A1:
§ 6
Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer
(1) Werden Beschäftigte mehrerer Unternehmer oder selbstständige Einzelunternehmer
an einem Arbeitsplatz tätig, haben die Unternehmer hinsichtlich der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich der
Maßnahmen nach § 2 Abs. 1, entsprechend § 8 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz zusammenzuarbeiten.
Insbesondere haben sie, soweit es zur Vermeidung einer möglichen
gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten
aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender
Weisungsbefugnis auszustatten.
(2) Der Unternehmer hat sich je nach Art der Tätigkeit zu vergewissern, dass
Personen, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit
und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene
Anweisungen erhalten haben.
Ich kann dir morgen früh (Mittwoch) ein wenig mehr zu diesen Dingen sagen, auf meinem Privatrechner habe ich diese Dinge nicht.
Gruß, harmi
Gruß, der Harmi
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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- Beiträge: 13786
- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Moinmoin harmi,
auf dem Formular steht Sicherheitsfachkraft. Der SiGeKo möchte ihn unbedingt haben.
Gruß Olaf
auf dem Formular steht Sicherheitsfachkraft. Der SiGeKo möchte ihn unbedingt haben.
Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
- harmi
- Beiträge: 2462
- Registriert: Donnerstag 9. September 2004, 07:17
- Wohnort: Grafschaft Bentheim
Moin,
dann frage ich mich, was der SiGeKo noch selbst machen will, wenn ihr für einen Monteur schon eine SiFa stellen sollt.
ich würde ihn zunächst nach der Begründung und auch nach den rechtlichen Grundlagen dieser Forderung fragen.
Zur Info für die "Nichtabkürzungskenner":
SiGeKo = Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator - wird für Zusammenarbeite mehrerer Firmen eingesetzt, z. B. auf Baustellen
Gruß, harmi
dann frage ich mich, was der SiGeKo noch selbst machen will, wenn ihr für einen Monteur schon eine SiFa stellen sollt.
ich würde ihn zunächst nach der Begründung und auch nach den rechtlichen Grundlagen dieser Forderung fragen.
Zur Info für die "Nichtabkürzungskenner":
SiGeKo = Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator - wird für Zusammenarbeite mehrerer Firmen eingesetzt, z. B. auf Baustellen
Gruß, harmi
Gruß, der Harmi
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
- harmi
- Beiträge: 2462
- Registriert: Donnerstag 9. September 2004, 07:17
- Wohnort: Grafschaft Bentheim
Moin,
ich nochmal.....
Die Baustellenverordnung hilft uns da nicht weiter.
Auch die RAB 30 fordert für den SiGeKo lediglich:
Nachweisbare umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Will euer Kunde euren Monteur eventuell als SiGeKo einsetzen?
Oder arbeitet ihr in irgend einem Hochsicherheitstrakt einer Raffinerie / eines Kernkraftwerks oder ähnlich? Diese Damen und Herren neigen auch gerne zu solchen Forderungen...
Gruß, harmi
ich nochmal.....
Die Baustellenverordnung hilft uns da nicht weiter.
Auch die RAB 30 fordert für den SiGeKo lediglich:
Nachweisbare umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften auf entsprechenden Baustellen oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Will euer Kunde euren Monteur eventuell als SiGeKo einsetzen?
Oder arbeitet ihr in irgend einem Hochsicherheitstrakt einer Raffinerie / eines Kernkraftwerks oder ähnlich? Diese Damen und Herren neigen auch gerne zu solchen Forderungen...
Gruß, harmi
Gruß, der Harmi
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der gültigen Rechtsvorschriften (Erstellungsdatum) erstellt. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Ein Rechtsanspruch gegen den Verfasser oder Dritte, bezogen auf Aussagen dieses Beitrags, besteht nicht.
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- Beiträge: 3349
- Registriert: Dienstag 10. Februar 2004, 13:40
Nur mal so zur Info, meinst Du "FaSi" (Fachkraft für Arbeitssicherheit) oder "Sicherheitsbeauftragter"?Original von Olaf S-H
ein Kunde verlangt für eine von uns z. Zt. mit einem Monteur besetzte Baustelle eine Sicherheitsfachkraft. Unserer Sicherheitsfachkraft ist nicht bekannt, daß eine Baustelle permanent mit ihm besetzt sein muß.
Hat jemand hierzu weitere Informationen?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen "Fachkraft für Arbeitssicherheit" und "Sicherheitsfachkraft".
Gruss von Zitteraal
Liebe Grüße, Bernd
- harmi
- Beiträge: 2462
- Registriert: Donnerstag 9. September 2004, 07:17
- Wohnort: Grafschaft Bentheim
Moin,Original von Zitteraal
Nur mal so zur Info, meinst Du "FaSi" (Fachkraft für Arbeitssicherheit) oder "Sicherheitsbeauftragter"?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen "Fachkraft für Arbeitssicherheit" und "Sicherheitsfachkraft".
Gruss von Zitteraal
es gibt keinen Unterschied zwischen FaSi und SiFa, ausser dass das BG-Regelwerk in regelmäßigen Abständen mal aktualisiert und umstrukturiert wird und dabei einige Begriffe geändert werden.
Früher war ich SiFa, heute bin ich FaSi.
Gruß, harmi
Gruß, der Harmi
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- Momo
- Beiträge: 2367
- Registriert: Sonntag 27. Februar 2005, 14:06
- Wohnort: Koblenz
- Kontaktdaten:
@ Olaf
Euer Kunde muß da was falsch verstanden haben.
Ihr braucht für Eure Firma eine SiFa, aber nicht für jede Baustelle. Wäre mir ansonsten neu.
Oder ist der Kunde z.B. ein Atomkraftwerk?
Ihr braucht für Eure Firma eine SiFa, aber nicht für jede Baustelle. Wäre mir ansonsten neu.
Oder ist der Kunde z.B. ein Atomkraftwerk?
1. Ein kurzes Nein zur rechten Zeit spart lange Dir Verdrießlichkeit. (Weinhold Schoppenhauer)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)
2. Für gewöhnlich wird derjenige, der auf den Schmutz hinweist, als viel schlimmer angesehen als der, der den Schmutz verursacht. (Kurt Tucholsky)