Ladestationen für E-Mobilität

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Oberwelle
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Ladestationen für E-Mobilität

Beitrag von Oberwelle »

Moin..

in der VDE 0100-722 ( 2016-10 ) wird als Schutz gegen elektrischen Schlag durch automatische Abschaltung unter 722.531.3 unterschieden zwischen..

- Fehlerstrom-Schutzeinrichtung Typ B oder
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtung Typ A in Verbindung mit einer geeigneten Einrichtung zur Abschaltung der Versorgung von Gleichfehlerströmen > 6mA

Was ist unter einer geeigneten Einrichtung zu verstehen ?

Wo liegt der Vorteil einen RCD Typ A in Kombination mit einer DC-Fehlerstromüberwachung einzubauen ?
Nach welcher VDE müssen diese Geräte zugelassen sein ( 0100-530 ) ?
Wie kann man diese Geräte prüfen ?

Beispiel für eine solche Einrichtung könnte so etwas sein..


Gruß OW
.
Ich kann über die Richtigkeit / Vollständigkeit meiner Angaben keine Gewähr übernehmen. Immer alle Vorschriften beachten !
ThomasR
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Beitrag von ThomasR »

Genau für die Verwendung mit einem Bender o.ä. ist diese Formulierung wohl gedacht. Die sogenannten "Controller" in den Ladestationen enthalten meistens auch einen Energiezähler (zur Abrechnung) und damit einen Shunt/Wandler, dessen Signale ausgewertet werden können. Da dieser Controller direkt das Leistungsschütz für die Freigabe des Ladestromes (Reaktionszeit?) schaltet, kann das die Forderung erfüllen ohne einen echten Typ B einbauen zu müssen.

Bei meiner Suche nach geeigneten Ladeboxen bin ich immer wieder auf diese Kombi gestoßen.

Das erinnert inhaltlich stark an die Diskussion, ob der in einem trafolosen PV Wechselrichter verbaute Schutz gegen Gleichstromfehler als Ersatz für einen Typ B reicht. Für viele (SMA) WR gibt es eine solche Bescheinigung.

Zum Thema VDE und prüfen kann ich nichts sagen....
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Oberwelle!
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung Typ A in Verbindung mit einer geeigneten Einrichtung zur Abschaltung der Versorgung von Gleichfehlerströmen > 6mA
Eine solche Fehlerstromschutzeinrichtung ist z.B. ein solcher MI-RCD von Doepke. Auch Siemens hat da glaube ich was im Programm. Bei diesen Fehlerstromschutzeinrichtungen sind beide Abschalteinrichtungen im RCD beieinander.
Man kann natürlich auch ein weiteres zusätzliches Auswertgerät verbauen, das eine automatische Abschaltung bei >6mA DC herbei führt.

Das Auslöseverhalten entspricht dem eines konventionellen RCD vom Typ A, aber zusätzlich schaltet er bei >6mA DC Fehlerstrom ab.
Ein Typ B/B+ wäre da sicherlich sinnvoller.
Gedacht sind diese seltenen Dinger - ich hatte noch keinen in der Praxis gehabt - das bei einem vorgeschalteten RCD Typ A dieser nicht durch einen möglichen Gleichfehlerstrom "betäubt" wird.

Diese RCD werden grundsätzlich geprüft wie ein RCD Typ A, aber zusätzlich muss eine Auslösung mit DC erfolgen (Grenzwert 6mA DC).
Das GMC Mxtra u. MTech haben diese Prüffunktion für diese speziellen RCD integriert. Die anderen "besseren" Installationstester sollten diese Funktion auch eingebaut haben.

Die Herstellernorm für diesen RCD-Typ dürfte irgendwo in der 0664 zu finden sein.

Das Problem was ich nur sehe, bei diesen MI-RCD ist, das eine DC-Vorbelastung auf dem vorgeschaltetem RCD mit z.B. 4mA DC (Fehlerströme aus der Installation, z.B. Beleuchtung), nicht erkannt wird. Und der A RCD daher schon bei weiteren >2mA DC "normgerecht" aus der Ladesäule und dem nachgeschalteten E-KFZ, trotzdem schon betäubt ist...
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Ciao + Gruss
Markus
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo Thomas!
Das erinnert inhaltlich stark an die Diskussion, ob der in einem trafolosen PV Wechselrichter verbaute Schutz gegen Gleichstromfehler als Ersatz für einen Typ B reicht. Für viele (SMA) WR gibt es eine solche Bescheinigung.
Diese Dinger in den Wechselrichtern (RCM oder RCMA) sind aber keine Fehlerstromschutzeinrichtung die eine echte Abschaltung herbei führen.
Zudem muss ich ja u.U. aufgrund der Netzform (TT) oder auf aufgrund der Anlagenumgebung (feuergefährdete Betriebsstätte, Versammlungsstätte, öffentliche Gebäude, Brandschutz max. 300mA) einen RCD für die Leitung von der ZV/UV zum WR haben.

Und auf die Aussagen der WR-Hersteller würde ich mich nicht 100%ig verlassen...
Speziell für ältere WR gilt das vielfach nicht, bzw. die Hersteller können da keine entsprechenden Aussagen (schriftlich!!!) geben.
Such mal ein bisschen, hatte dazu im letzten Jahr mal ein paar Beiträge zu geschrieben.
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Ciao + Gruss
Markus
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin OW,

zu den RCD B+MI als "geeignete Überwachnung" wurde ja schon alles gesagt. Der Einsatz dieser RCD ist allerdings mit einigen Fallstricken verbunden.
Mehr kann ich hier im öffentlichen Bereich nicht schreiben...
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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cyclist
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Beitrag von cyclist »

Hallo KM!
Mehr kann ich hier im öffentlichen Bereich nicht schreiben...
Aber per PN o. Mail? ;)
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Ciao + Gruss
Markus
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langer
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Beitrag von langer »

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Elt-Onkel
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Beitrag von Elt-Onkel »

Hallo,

viel spannender finde ich, daß verschiedene selbsternannte 'Fachleute'
jetzt angefangen haben, vor Ladestationen in Mehrfamilienhäusern
zu warnen.

Der hohe Stromfluß sei schädlich für die Bewohner.
Es wären entsprechende Abschirmungen vor dem Elektrosmog erforderlich.

So wird in Eigentümerveranstaltungen von Wohnblöcken der Ausbau
von Ladestationen unterbunden.

Na, da gibt es wohl noch viel Aufklärungsarbeit an der Basis,
bevor wir in Deutschland flächendeckend elektrisch fahren.

...
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Oberwelle
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Beitrag von Oberwelle »

[quote="cyclist"]Hallo KM!
Aber per PN o. Mail? ]

Davon würde ich auch gerne eine Kopie bekommen.. ;)


In dem verlinkten Prospekt von cyclist mit dem Doepke MI-RCD, ist ein Beispiel Anschlussbild abgebildet, wo ein der RCD Typ B ( MI-RCD ) hinter einem RCD Typ A geschaltet ist..
Das widerspricht doch der VDE 0100-530 2011-06 Abschnitt 531.3.1

"Den Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen des Typ B / B+ dürfen Typ A nicht vorgeschaltet werden"

Was unterscheidet jetzt den MI-RCD von einem Typ B RCD.

Reichen die 6mA DC mit Sicherheitsabstand nicht aus, den RCD Typ A zu "stören" , daß wiederum die VDE 0100-530 nicht zur Geltung kommen muss ?!?

Wo kommt der Wert 6mA DC her..?

Gruß OW
.
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ThomasR
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Beitrag von ThomasR »

Der "normale" RCD Typ B muß erst bei einem Summenstromfehler von > 30mA auslösen. Dies ist aber eine beliebige Kombination von DC und AC Fehlern. Bei z.B. 15 mA DC und 15mA AC löst der Typ B also nicht aus, der vorgeschaltete Typ A ist aber durch den hohen DC Fehlerstrom bereits blind und gefährdet damit den Schutz der dort nachgeordneten Verbraucher. Daher das Verbot in der VDE.

Der Typ B MI kann zwischen DC und AC Fehlern unterscheiden und schaltet bereits bei 6mA DC Fehler ab, obwohl die Summe von 30mA noch gar nicht erreicht ist. Damit wird sicher verhindert daß ein vorgeschalteter Typ A erblindet. Wobei die Herleitung der 6mA in einigen Papieren erläutert wird (Bender, Döpke Allstromfibel u.a.)

Daher ist auf diesem RCD die Abschaltschwelle für DC auch separat angegeben.
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