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Re: DGUV 3 Prüffristen

Verfasst: Montag 8. Januar 2018, 07:37
von Olaf S-H
Moin 50Hertz,

leider haben wir auch hier wieder den Unterschied zwischen Theorie und Praxis. BetrSichV und TRBS1203 definieren sehr schön, wer prüfen darf und auch wer Gefährdungsbeurteilungen erstellen darf. Soweit die Theorie. In der Praxis ist die Anzahl derjenigen, die diese Anforderungen erfüllen, doch wohl eher sehr klein. Und nun geht Vater Staat bei und setzt bei den "Strafen" in der BetrSichV die Anzahl der "Motivationspunkte" hoch (§§ 22 und 23). Es wird also weiterhin an der Wirkung und nicht an der Ursache herumgedoktort.

Gruß Olaf