Moin 50Hertz,
leider haben wir auch hier wieder den Unterschied zwischen Theorie und Praxis. BetrSichV und TRBS1203 definieren sehr schön, wer prüfen darf und auch wer Gefährdungsbeurteilungen erstellen darf. Soweit die Theorie. In der Praxis ist die Anzahl derjenigen, die diese Anforderungen erfüllen, doch wohl eher sehr klein. Und nun geht Vater Staat bei und setzt bei den "Strafen" in der BetrSichV die Anzahl der "Motivationspunkte" hoch (§§ 22 und 23). Es wird also weiterhin an der Wirkung und nicht an der Ursache herumgedoktort.
Gruß Olaf
DGUV 3 Prüffristen
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- Registriert: Montag 10. Januar 2005, 23:57
Re: DGUV 3 Prüffristen
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).
"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794