DGUV 3 Prüffristen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Koaxman
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DGUV 3 Prüffristen

Beitrag von Koaxman »

Hallo,

nach DGUV 3 kommen wir für "Feuchte und nasse
Bereiche und Räume und für Arbeitsplätze im Freien VDE 0100 737" und für "Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen VDE 0100 724" auf die Tabelle 1A der DGUV 3 mit Prüffristen gleich 1 Jahr.

Ich würde den Aufwand gerne vermeiden und wie gehabt zu 4 Jahren Prüffrist kommen bzw. bleiben.

Ich habe zunächst Steckdosen im Freien, meiner Einschätzung nach 0100-737 betrachtet:
ausgehend von der 0100-737 finde ich, dass dort Steckdosenkreise über 50 V AC in dieser Norm nicht geregelt sind. Hierzu wird auf 0100-470 verwiesen, welche zurückgezogen wurde und durch 0100-410 ersetzt wurde.
In der 410 finde aber nichts mehr zu den Prüffristen.:mad:

Also das Ziel habe ich formuliert, Prüffrist = 4 Jahre wäre prima.
DGUV 3 Tabelle 1A spuckt für bestimmte Bereiche 1 Jahr aus. Seht ihr ne Chance davon wegzukommen, habe ich hier irgendwo einen Betrachtungsfehler?

Gruß Koaxman
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Koaxman,

wenn Du mit der DGUV-Tabelle arbeiten willst, dann hat Deine ganze Firma 1 Jahr. Guckt Dir mal den Titel der VDE 0100-718 an.

Due musst gem. ArbStättV bzw. ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Daraus ergeben sich dann die Prüfintervalle.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
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Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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Snippy30
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Beitrag von Snippy30 »

Wie Olaf schon sagte:
musst gem. ArbStättV bzw. ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung erstellen
Die Fristen in der DGUV Vorschrift 3 sind Richtlinien! Du musst eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und wenn dadurch eine längere Prüffrist ermittelt wird, dann nimm diese.
Du musst dies nur begründen können. Mir kämen 4 Jahre für drausen was lange vor. Letztendlich endscheidet der Richter D:
Gott sprach: "Es werde Licht!", doch Petrus fand den Schalter nicht. Als er ihn dann endlich fand, war die Lampe durchgebrannt. Und die Moral von der Geschicht? Kaufe niemals Siemens-Licht.
Koaxman
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Beitrag von Koaxman »

Aus dem Titel der 0100-718 kann ich nichts zum Thema Prüffristen entnehmen. "errichten von Niederspannungsanlagen"...(Räume besonderer Art...)

Ja, ihr habt völlig Recht, die Fristen ermittelt man über eine Gefährdungsbeurteilung. Ich hätte dazu schreiben müssen, dass mir das
insbesondere bei ortsveränderl. Geräten bekannt ist.

Aber ich bin verwirrt, das in der der DGUV 3 eine derartige Tabelle erwähnt
wird. Und zwar deshalb verwirrt, da ich auf ein/zwei Lehrgängen mitgenommen habe, dass die Unfallversicherungen nicht abweichend zur VDE schreiben.

Alle ich verstehe eure Antwort so: eigene Gef. Beurteilung schlägt DGUV 3
und so ist man mindestens nicht fahrlässig unterwegs.

dd1

gruß Koax
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Koaxman,

dann lese bitte den Titel der VDE 0100-718 bis zum Ende.

Die Gefährdungsbeurteilung kommt aus dem staatlichen Arbeitsschutz - bei Dir wohl die BetrSichV. Also erst die BetrSichV und dann die DGUV Vorschrift 3.

Gruß Olaf
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omtdr43
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Re:

Beitrag von omtdr43 »

Snippy30 hat geschrieben: Mittwoch 16. August 2017, 05:58 Die Fristen in der DGUV Vorschrift 3 sind Richtlinien! Du musst eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und wenn dadurch eine längere Prüffrist ermittelt wird, dann nimm diese.
Du musst dies nur begründen können. Mir kämen 4 Jahre für drausen was lange vor. Letztendlich endscheidet der Richter D:
Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die Prüffrist. Soweit so gut. Ich habe aber auch schon gelesen "... aber nicht länger als..."
Olaf S-H
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Re: Re:

Beitrag von Olaf S-H »

omtdr43 hat geschrieben: Donnerstag 28. September 2017, 05:56 ..."... aber nicht länger als..."...
Moin omtdr,

dies ergibt sich manchmal aus rechtlichen (z. B. Prüfverordnungen der Länder, § 24 (4) BetrSichV) oder vertraglichen (z. B. Versicherungsverträge) Regelungen.

Dann hast Du eine Obergrenze, die Du auch mit einer Gefährdungsbeurteilung nicht verlängern darfst. Auch gibt es eine "persönliche" Obergrenze - meine liegt bei "gut gepflegten" Anlagen bei 6 Jahren.

Gruß Olaf
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omtdr43
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Re: Re:

Beitrag von omtdr43 »

Olaf S-H hat geschrieben: Donnerstag 28. September 2017, 07:40
omtdr43 hat geschrieben: Donnerstag 28. September 2017, 05:56 ..."... aber nicht länger als..."...
Moin omtdr,

dies ergibt sich manchmal aus rechtlichen ...

Gruß Olaf
Genau DAS meinte ich. Ich kenne den Spruch "... ich kann die Prüffristen ... festlegen..." zur genüge. Allerdings wird meist die Gesetzliche Obergrenze überlesen...
Probator
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Re: DGUV 3 Prüffristen

Beitrag von Probator »

Allerdings wird meist die Gesetzliche Obergrenze überlesen...
Gesetzliche Obergrenze? In welchem Gesetz steht das denn?
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50Hertz
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Re: DGUV 3 Prüffristen

Beitrag von 50Hertz »

Prüffristen werden als Empfehlung in Tabellen genannt.
Es gibt scheins eine Reihe von Vermutungen aber keine richterliche Festlegung.
Also stochern wir juristischen Laien weiterhin im Nebel.
Mein Bezug sind ortsveränderliche E-Geräte:
Prüffrist 12 Monate. Natürlich nicht in nassem Medium, auf Baustellen usw.
Bei selten genutzten Geräten billige ich eine Prüffrist von 24 Monaten zu. Dies allerdings nicht, wenn z.B. ein Einsatz direkt an einem Patienten oder bei Kunden erfolgt. Prüffristen über 24 Monate halte ich für möglich, wenn der Anwender eine intensive optische Prüfung vor der Benutzung durchführt. Hier spiel z.B. die Einweisung eine Rolle.
Die Gefährdugsbeurteilung ist der vielgenannte Schlüssel. Gefährdungsbeurteilungen müssen allerdings von befähigten Personen fachkundig durchgeführt werden. Was das genau bedeutet wartet auf eine höchstrichterliche Erklärung.
Die Aussage der BG (BGRCI ???) in einem Betrieb des Bergbaus zur Prüfung von ortsveränderlichen Geräten, speziell PCs lautet:
PCs die im Verbund geprüft werden, und von Nutzer nicht verändert werden dürfen, können als Festinstallation angesehen werden. Daraus ergibt sich eine Prüffrist von vier (4) Jahren. Die Büro-PCs werden ca. nach dieser Zeit gegen neue Geräte getauscht.
Ja, ich weiß, alles ein wenig windelweich. Meine Forderung auch in diesem Forum ist die fachkundige Betreuung durch Juristen.

Gruß
50Hertz
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