Struktur der Vorgesetzen

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
bernd52
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Re: Struktur der Vorgesetzen

Beitrag von bernd52 »

Wenn du keine Bestellung hast, haftet der Geschäftsführer. Passiert was ist er dran wegen Organisationsverschulden-gibt mindestens 3 Jahre.

Bin froh in Rente zu sein, bei uns hat es auch sehr lange gedauert bis das Denken einsetzte.....
Kosthede
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Re: Struktur der Vorgesetzen

Beitrag von Kosthede »

Vielen Dank für die Antwort - dem ist so. Aber auch ohne schriftliche Bestellung ist es so wie von mir beschrieben. Ich habe vor längerer Zeit ein Seminar von WEKA besucht. Das Seminar wurde durch Herrn Stefan Euler von Mebedo durchgeführt. Das Thema war "Rechtssichere Organisation in der Elektrotechnik - die verantwortliche Elektrofachkraft in der Pflicht". Da wurde genau dieses Thema VEFK ohne Bestellung angesprochen und behandelt. Die Bestellung bei mir zur VEFK steht unmittelbar bevor, danach werde ich einen Teil meiner Gesellen zur EFK bestellen. Die Service-Techniker mit Zusatzausbildung zur EFKffT bekommen einheitliche Bestellungen, ebenso werden Bestellungen für die Befähigte Person bezgl. TRBS 1203 etc. (Befähigungsnachweis) zum Durchführen von Prüfungen von Maschinen und maschinellen Anlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 erfolgen. Hierzu erfolgt zuvor nochmals ein Inhouse Messseminar. Hierbei habe ich die volle Unterstützung unserer Geschäftsführer. Die Entscheidungen werden nicht von mir alleine gefällt, sondern mit einem erfahrenen Kollegen durchgesprochen bevor etwas entschieden und umgesetzt wird. Die Verantwortung hierfür liegt aber bei mir. Wer Entscheidungen trifft, trifft auch Fehlentscheidungen. Desweiteren habe ich dafür gesorgt das Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch in digitaler Form vorhanden sind und jeder Mitarbeiter uneingeschränkten Zugang hat. Ich habe angewiesen, dass jede (zukünftige) EFK einmal pro Woche während der Arbeitszeit bitte in diesen Unterlagen sich ein Kapitel durchliest. Dies wird leider nicht getan mit der Begründung "keine Zeit". Auch deshalb ist es wichtig die erfahrenen Gesellen als EFK schriftlich zu Bestellen. Aus meiner Sicht habe ich so die Möglichkeit leichten Druck auf die Kollegen aus zu üben, sich mit den aktuellen Normen und Vorschriften der Elektrotechnik auseinander zusetzen.

Weitere Kommentare möchte ich zu diesem Thema keine mehr abgeben. Ich empfehle die verschiedenen VDE Schriftenreihen und www.elektrofachkraft.de um sich mehr Informationen und Fachwissen anzueignen.

Gruss Georg.
bernd52
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Re: Struktur der Vorgesetzen

Beitrag von bernd52 »

jaja, Mebedo. für mich die Besten dafuer1
MOMA2
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Re: Struktur der Vorgesetzen

Beitrag von MOMA2 »

Fehlt es dem Arbeitgeber und den Führungskräften an elektrotechnischer Kompetenz, ist es ihre Aufgabe, eine Elektrofachkraft im Wege der Pflichtenübertragung bzw. Aufgabendelegation mit der Leitung des elektrischen Betriebs bzw. Betriebsteils zu betrauen und damit zur verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) zu machen.

DGUV Vorschrift 3
Wenn der für den Arbeitsschutz verantwortliche Arbeitgeber keine Elektrofachkraft ist und sich auch unter den Führungskräften nur elektrotechnische Laien befinden, muss er die Leitungs- und Aufsichtsaufgaben gemäß der DGUV Vorschrift 3 ”Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals: BGV A3) an eine Elektrofachkraft delegieren, die damit zur verantwortlichen Elektrofachkraft entweder für den gesamten Betrieb, Betriebsteile oder eine Anlage wird. Für diesen bestimmten Bereich übernimmt die verantwortliche Elektrofachkraft dann die Verantwortung und fachliche Leitung.
Delegation bedeutet in diesem Zusammenhang:
1. Zuständigkeitsbereiche schaffen
2. verantwortliche Führungskräfte einsetzen
3. Aufgaben und Kompetenzen zuteilen sowie
4. für eine klare Abgrenzung sorgen
Voraussetzungen für die Pflichtenübertragung
Nach erfolgter Pflichtenübertragung nehmen die beauftragten Mitarbeiter in dem zugewiesenen Kompetenz- und Verantwortungsbereich die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben wahr.
VEFK ist nicht weisungsgebunden
Im Unterschied zu den anderen Elektrofachkräften ist die verantwortliche Elektrofachkraft allerdings nicht weisungsgebunden, d.h., sie muss sich in ihrem Verantwortungsbereich niemandem unterordnen und keine Anweisungen von Personen befolgen, die nicht entsprechend der VDE 1000-100 selbst als verantwortliche Elektrofachkraft gelten.
Jeder Betrieb, der unter den Geltungsbereich der VDE 1000-10:2009-01 (VDE 1000-10) fällt, ist verpflichtet, eine verantwortliche Elektrofachkraft zu bestellen. Betroffen sind danach alle Betriebe, die über einen elektrotechnischen Betrieb bzw. einen elektrotechnischen Betriebsteil verfügen.
Die Norm benennt in ihrem ersten Abschnitt diejenigen Tätigkeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind und damit einem elektrotechnischen Betriebsteil gleichzusetzen sind. Das gilt z.B. für das:
1. Planen, Projektieren, Konstruieren
2. Einsetzen von Arbeitskräften
o Organisieren der Arbeiten
o Festlegen der Arbeitsverfahren
o Auswählen der geeigneten Arbeits- und Aufsichtskräfte
o Bekanntgeben und Erläutern der einschlägigen Sicherheitsfestlegungen
o Hinweisen auf besondere Gefahren
o Unterweisen über anzuwendende Schutzmaßnahmen
o Festlegen der zu verwendenden Körperschutzmittel und Schutzvorrichtungen
o Durchführen notwendiger Schulungsmaßnahmen
o persönliche Schutzausrüstung (PSA)
3. Errichten
4. Prüfen
o Besichtigen
o Erproben
o Messen
5. Betreiben
o Inbetriebsetzen
o Betätigen und Bedienen (ausgenommen die bestimmungsgemäße Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln, die für Laienbenutzung vorgesehen sind)
o Arbeiten
o Instandhalten
6. Ändern
Rechtliche Absicherung
Manche Vorschriften verlangen ausdrücklich, dass eine Pflichtenübertragung schriftlich zu erfolgen hat, z.B. § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz sowie § 13 DGUV Vorschrift 1. Andere Normen wie z.B. § 14 Abs. 2 Strafgesetzbuch und § 9 Abs. 2 Ordnungswidrigkeitengesetz sehen hingegen keine Schriftform vor.
Die Schriftform gewährleistet, dass zwischen dem Delegierenden und dem Beauftragten keine Zweifel über Inhalt und Umfang der Delegation bestehen.
Eine schriftliche Pflichtenübertragung dient somit sowohl der rechtlichen Absicherung des Arbeitgebers als auch der beauftragten Person.
Denn im Streitfall kann so ggf. konkret nachgewiesen werden, welche Pflichten übertragen wurden.
MOMA2
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Re: Struktur der Vorgesetzen

Beitrag von MOMA2 »

Eventuell hilfreiche Links zum Sachverhalt


Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)
Die 10 häufigsten Fragen zur verantwortlichen Elektrofachkraft
https://www.elektrofachkraft.de/verantw ... z4yDCzp4JQ

Ist ein Elektromeister automatisch eine verantwortliche Elektrofachkraft?
https://www.elektrofachkraft.de/ist-ein ... z4yDCzp4JQ

Qualifikationen einer verantwortlichen Elektrofachkraft
https://www.elektrofachkraft.de/qualifi ... z4yDEebPF9
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