vEFK HILFE

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Rouven90
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vEFK HILFE

Beitrag von Rouven90 »

Moin Moin,

ich wurde in einem anderen Forum aufmerksam gemacht, dass meine Frage hier besser aufgehoben wäre. Bin dann hier wohl der neue ;-)

Mein Chef ist gestern auf mich zugekommen und möchte mich gerne als vEFK haben. Dies soll auch mit einem Vertrag festgehalten werden.
Ich hab gleich gesagt, dass ich auf jeden Fall noch eine Schulung zu diesem Thema haben möchte, wurde auch abgenickt.
Ich weiß nur noch nicht ganz genau, was dadurch auf mich alles zu kommt. Ich hab mich in letzter Zeit schon ein wenig belesen, aber bin noch nicht ganz viel schlauer. ( Hab schon damit gerechnet, dass es bald so weit ist).
Ich bin gelernter Elektroniker für Automat. hab mich dann als Meister weitergebildet. Schwerpunkt war immer Maschinen Instandhalten.

Ich bin seit etwa einem Jahr im Unternehmen. Wir stellen Verpackungsmaterial für die Lebensmittelindustrie her, haben einige Analgen und Maschinen. Gleich zu Anfang hab ich Sicherheiten von Anlagen bemängelt, die kaum bis gar nicht vorhanden sind. Dies hab ich Schriftlich als auch mündlich gemacht. Wie soll ich nun mit dem Thema umgehen, wenn ich VEFK bin? Mir wurde zugesichert das nach und nach die Maschinen abgesichert werden. Passiert auch, aber da es einige sind, wird es sich noch über viele Monate hinziehen.
Mit der Haustechnik hatte ich noch nie was am Hut, soll diese jetzt aber mit führen. Unsere Firma ist nicht sehr groß, aktuell sind wir zwei Elektroniker, ein dritter soll folgen. Die Prüfungen der Maschinen und Anlagen wurden bisher noch nie gemacht, darauf hab ich ebenfalls hingewiesen(schriftlich), es soll bald gemacht werden, sie wollen aber immer SPAREN, dh jemanden von Extern holen, wollen sie nicht. Wir sind aktuell unterbesetzt und dürfen diese Prüfung auch nicht machen, wie soll ich damit umgehen?
Wo muss ich aufpassen, was für Tipps habt ihr für mich?
Wie sieht es aus in Sachen Kohle, in wie weit sollte ich an der Gehalts-schraube drehen?
Welche Gesetze/ Normen wären wichtig? Momentan haben wir keine im Hause, im Bezug auf Elektro.

Ich wäre euch sehr verbunden, für jeden Tipp!

Mit freundlichen Grüßen,
Rouven. K
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

willkommen im Forum!

(jetzt erstmal auf die Schnelle zwischendurch, heute Abend etwas ausführlicher)

Das ist ja schon mal nicht die schlechteste Ausgangsposition für dich. Eine schriftliche Bestellung ist immens wichtig für dich, diese mus einige wichtige Formulierungen enthalten.

Das Standardwerk zu dem Thema ist die VDE-Schriftenreihe Band 135, die solltest du dir schnellstens beschaffen.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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langer
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Beitrag von langer »

Hallo und herzlich willkommen in der Steckdose,

wie Du schreibst, sind die ersten Schritte schon mal gemacht, die Maschinen werden nach und nach überarbeitet. Ebenso nimmst Du Dich aus der Schusslinie, da Du Mängel meldest. Machst Du das schriftlich oder mündlich oder zu der schriftlichen auch eine mündliche Meldung?

Habe ich das richtig verstanden, Du hast keinen Zugang zu Normen und Vorschriften, auch VDE- Vorschriften?
Wenn Du das nicht hast, kannst Du eigentlich gar nicht vorschriftsgemäß arbeiten, bist keine Elektrofachkraft und auch den Posten der vEFK gar nicht ausüben, denn dazu ist dieser Zugang zwingend nötig.

Informiere Dich, ob die Haftpflichtversicherung Deines Arbeitgebers auch Deine zukünftige Tätigkeit abdeckt, denn als vEFK übernimmst Du Unternehmerverantwortung.

Viele Grüße
Langer
Rouven90
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Beitrag von Rouven90 »

kabelmafia hat geschrieben:
Das Standardwerk zu dem Thema ist die VDE-Schriftenreihe Band 135, die solltest du dir schnellstens beschaffen.
Das hab mir auch schon rausgesucht, auf Rat eines anderen Forum Eintrages hier.

Vielen Dank, schon einmal im voraus.

MFG Rouven
Rouven90
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Beitrag von Rouven90 »

langer hat geschrieben:Machst Du das schriftlich oder mündlich oder zu der schriftlichen auch eine mündliche Meldung?

Habe ich das richtig verstanden, Du hast keinen Zugang zu Normen und Vorschriften, auch VDE- Vorschriften?

Informiere Dich, ob die Haftpflichtversicherung Deines Arbeitgebers auch Deine zukünftige Tätigkeit abdeckt, denn als vEFK übernimmst Du Unternehmerverantwortung.
1. Sowohl schriftlich (Email) als auch mündlich immer zusammen.

2. Das ist leider korrekt, hab vorhin mit denen gesprochen und gesagt, dass ich es nur mache, wenn ich die Normen bekomme, die ich benötige. Wurde mir zugesichert.

3. In der Bestellung steht: Das Unternehmen übernimmt die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten im Bereich des Zivil-, Straf- und öffentlichen Rechts für den Fall, das die beauftragte Person im Zusammenhang mit den Verantwortlichkeiten aus der Beauftragung Rechtsschutz benötigt. Für den Fall, dass ein Verfahren ergeben sollte, dass die beauftragte Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Pflichten verstoßen hat, ist das Unternehmen berechtigt, sich die übernommenen Rechtsverfolgungskosten von der beauftragten Person erstatten zu lassen.

Gruß, Rouven
meisterglücklich
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Beitrag von meisterglücklich »

Na, wenn du bestellt bist, dann bist du auch weisungsbefugt, das ist mehr als bisher. Melden per Email zusätzlich zur mündlichen ist auch richtig.
Auf das Gehalt sollte sich das auf jeden Fall positiv auswirken, der Arbeitgeber hat offenbar erkannt, daß er in die "Formalien" auch Geld investieren muß.
Dazu gehört natürlich auch Fortbildung, VDE-Vorschriften, Fachbücher und -Zeitschriften.
Viel Erfolg!
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Rouven,

das Thema ist sehr komplex und nicht "mal eben" erläutert.

Sicherlich ist eine VEFK-Grundschulung sehr sinnvoll und sollte auch vor der Bestellung durchgeführt werden. Danach solltest Du abwägen, ob die Firma Dir die notwendige Unterstützung gibt.

Gruß Olaf
Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft sondern meine Meinung bzw. mein Tipp für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland! Die einschlägigen Normen/Vorschriften (z. B. DIN, VDE, TAB, DGUV, TRBS, BekBS, NAV, EN, LBO, LAR, ArbStättV, BetrSichV, ProdSG, ...) sind zu beachten. Ein Rechtsanspruch kann hieraus nicht abgeleitet werden. Die Nennung von Fundstellen in Regelwerken stellt keine Rechtsberatung sondern nur die Sichtweise des Verfassers dar.
vde1
Für elektrotechnische Laien gilt: Dieser Beitrag erläutert die technischen Zusammenhänge. Die Umsetzung obliegt den konzessionierten Fachbetrieben (§13(2)NAV).

"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
Rouven90
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Beitrag von Rouven90 »

Danke schon einmal für eure Info's.
Welche Normen zu dem genannten (Anlagenbetreiber Elektrotechnik und verantwortliche Elektrofachkraft) wären noch sinnvoll. Gibt es evtl. gute Zusammenfassungen? Hab im Netz ähnliches gesehen, weiß nur nicht ob ich dem trauen kann.

Gruß, Rouven
jf27el
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Beitrag von jf27el »

Hallo Rouven90,

zunächst Willkommen im Forum.
Welche Normen zu dem genannten (Anlagenbetreiber Elektrotechnik und verantwortliche Elektrofachkraft) wären noch sinnvoll. Gibt es evtl. gute Zusammenfassungen? Hab im Netz ähnliches gesehen, weiß nur nicht ob ich dem trauen kann.
In einen Augen ist es der wichtigste Punkt zu erkennen, dass Du nicht alles selber machen kannst. Als nächstes "Was Du nicht machen kannst".

Dazu brauchst Du Unterstützung und ein gesundes Maß an Selbsterkenntnis und Selbstkritik.

Ein Teil deiner Aufgabe ist sicher selbst Prüfungen durchzuführen. Ein weiterer -meiner Meinung nach- noch erheblich wichtigerer Teil ist Prüfungen die Du nicht selbst machen kannst zu organisieren, initiieren und zu überwachen (Abfordern der Messprotokolle etc.)

Somit wird vermutlich fast alles was Du da lesen kannst aus der Sicht des jeweiligen Schreibers und seiner persönlichen Situation einen hohen Teil an Richtigkeit haben.
-- Oftmals verwechseln aber auch die Personen einen Status als vEFK mit der Einstellung als Hofnarr oder Prügelknaben des Mittelalters.

Der hier beste Rat ist die schriftliche Abfassung Deiner Feststellungen.(Mit Weitergabe)
....beauftragte Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Pflichten verstoßen hat,

Ein Vorsatz halte ich bei nicht krimineller Ausführung des Postens für unwahrscheinlich.

Grobe Fahrlässigkeit ist hier einfacher, wenn nachgewiesen wird, dass Du das eigentlich anhand von Aus- und Fortbildung hättest wissen müssen.
Dies ist am einfachsten, wenn Du Mängelmeldungen nicht weitergibst bzw. bewusst oder befohlen ignorierst.

Versuche eine zertifizierbare oder freie Systematik in Deine Aufgabe zu bringen, die normalerweise mit Inventarisierung und einer Zeitplanung beginnt.

Gruß
jf27el
der mit den Kölner sagt: jeder Jeck ist anderst
„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“ (I.Kant)
Rouven90
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Beitrag von Rouven90 »

Moin,
jf27el hat geschrieben:
In einen Augen ist es der wichtigste Punkt zu erkennen, dass Du nicht alles selber machen kannst. Als nächstes "Was Du nicht machen kannst".

Dazu brauchst Du Unterstützung und ein gesundes Maß an Selbsterkenntnis und Selbstkritik.

Ein Teil deiner Aufgabe ist sicher selbst Prüfungen durchzuführen. Ein weiterer -meiner Meinung nach- noch erheblich wichtigerer Teil ist Prüfungen die Du nicht selbst machen kannst zu organisieren, initiieren und zu überwachen (Abfordern der Messprotokolle etc.)
Da gebe ich dir vollkommen recht! Das ist mir bewusst und gebe dieses auch an meine Chefs weiter. Den einige Prüfungen darf ich selbst nicht und kann sie auch nicht. Aus diesem Grund ist es mir auch so wichtig, dass schnell ein Elektroniker für Gebäudetechnik ( oder ähnliches) eingestellt wird.

jf27el hat geschrieben: Der hier beste Rat ist die schriftliche Abfassung Deiner Feststellungen.(Mit Weitergabe)
Wie genau meinst du das?
jf27el hat geschrieben: Ein Vorsatz halte ich bei nicht krimineller Ausführung des Postens für unwahrscheinlich.

Grobe Fahrlässigkeit ist hier einfacher, wenn nachgewiesen wird, dass Du das eigentlich anhand von Aus- und Fortbildung hättest wissen müssen.
Dies ist am einfachsten, wenn Du Mängelmeldungen nicht weitergibst bzw. bewusst oder befohlen ignorierst.

Versuche eine zertifizierbare oder freie Systematik in Deine Aufgabe zu bringen, die normalerweise mit Inventarisierung und einer Zeitplanung beginnt.

Klingt gut. Werde ich schauen, wie ich es am besten für mich umsetzten kann.

Besten Dank!
Gruß, Rouven
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