Vorschrift: Gegen Wiedereinschalten sichern

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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langer
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Vorschrift: Gegen Wiedereinschalten sichern

Beitrag von langer »

Hallo Allerseits,

es kam letztens zu dem oben genannten Punkt der 5 Sicherheitsregeln eine Diskussion auf, es geht speziell um den Schutz vor Wiedereinschalten bei Leitungsschutzschaltern.

Ein anwesender Elektromeister behauptete, dass dies nur durch abschließen zulässig wäre.
In einer Sicherheitsunterweisung für Elektrofachkräfte hieß es, dass laut BG ein Schild gefordert wäre, bei den LS halt ein entsprechender Aufkleber mit dem Symbol und dem Freitext durch wen es wieder entfernt werden dürfe.

In der DIN VDE 0105-100 Punkt 6.2.3 habe ich folgendes gefunden:

Alle Schaltgeräte, mit denen die Arbeitsstelle unter Spannung gesetzt werden kann, müssen gegen Wiedereinschalten gesichert werden, vorzugsweise durch Sperren des Betätigungsmechanismus. Wenn keine Sperreinrichtungen vorhanden sind, müssen in der Praxis bewährte gleichwertige Maßnahmen getroffen werden, um gegen Wiedereinschalten zu sichern.
….
Um unbefugte Eingriffe zu vermeiden, müssen entsprechende Hinweise, z. B. Warnschilder, angebracht werden.
….
Werden Sicherungseinsätze oder einschraubbare Leitungsschutzschalter zum Freischalten benutzt, so müssen diese herausgenommen werden und sicher verwahrt oder durch Schraubkappen oder Blindeinsätze ersetzt werden, die nur mit besonderem Werkzeug, z. B. Schlüssel, entfernt werden können.


Wenn ich das nun richtig verstehe, MÜSSEN Schilder oder Aufkleber angebracht werden, zusätzlich KANN abgeschlossen werden.

Ist meine Interpretation dieser Norm richtig?
Gibt es noch andere Normen oder Vorschriften, die hierzu eine eindeutige Aussage machen?

Allseits einen guten Start in die neue Woche und schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

langer
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SPS
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Beitrag von SPS »

Hier ein Beitrag der Fachzeitschrift Elektrofachkraft
In Bereichen, die auch für Laien zugänglich sind, muss dies beispielsweise durch eine Schaltsperre oder ein Schloss am Leitungsschutzschalter geschehen.
In Bereichen, zu denen nur Elektrofachkräfte Zutritt haben, genügt das Anbringen eines Verbotsschilds, das das Wiedereinschalten untersagt.

Quelle: https://www.elektrofachkraft.de/id-5-si ... z4iRoKN1Fn
und von Haufe
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und dem damit verbundenen Festlegen der Schutzmaßnahmen sind die geeigneten Lösungen zu planen und vor Beginn der Arbeiten bereit zu stellen.
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbe ... 58753.html
Mit freundlichem Gruß sps
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin langer,

Schau mal in die VDE-Schriftenreihe Band 13, das ist ja eine Kommentierung der eigenen Norm. Dort findest du auf über 3 Seiten eine ausführliche Beschreibung von den Schutzzielen. Das wird dort etwas differenziert betrachtet.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
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langer
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Beitrag von langer »

Schon mal besten Dank für die Infos, werde mir die Quellen mal in Ruhe ansehen
HPG
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Beitrag von HPG »

Für das Sperren des Betätigungsmechanismus gibt es von jedem Hersteller
Absperrorgane, welche es erlauben, den Leitungsschutzschalter abzuschliessen. Ein Draht oder ein Klebeband alleine verhindert nicht, dass wieder eingeschaltet werden kann – sie sind nicht sicher.

Siehe: http://www.esti.admin.ch/files/aktuell/ ... lten_d.pdf

Gruss HPG
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langer
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Beitrag von langer »

Diese Verschlusseinrichtungen kenne ich, leider passen die nicht bei jedem LS und wenn man mehrere nebeneinanderliegende LS sperren muss, funktioniert das auch nicht.
IH-Elektriker
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Beitrag von IH-Elektriker »

Sollten alle sonstigen technischen Maßnahmen nicht greifen weil es keine Möglichkeit gibt ein Schloss an den LS-Schalter zu bauen so kann im Notfall die Spannungsfreiheit bzw. der Wiedereinschaltschutz durch ausklemmen der Adern am Abgang des LS-Schalters erfolgen.

Im Maschinenbau tlw. gängige Praxis wenn z.B. ein Motor temporär abgebaut bzw. außer Betrieb genommen wird - der Motorschutzschalter wird rausgenommen, entsprechend gekennzeichnet (Hinweisschild) und die Abgänge zum Motor ausgeklemmt....
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Strippe-HH
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Beitrag von Strippe-HH »

Es würde also im Klartext bedeuten dass das überkleben von LSS mit Isolierband unzureichend ist.
Das Freischalten der Abgehenden Phase vom LSS halte ich auch für die beste Lösung da die Haube auf der UV sitzt und nur mit Werkzeug zu öffnen ist. Sollte ein unbefugter schalten, dann passiert wenigstens nichts.
Immer das Beste draus machen
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langer
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Beitrag von langer »

Das Überkleben mit Isolierband ist nicht zugelassen
In der VDE- Schriftenreihe Band 13 heißt es sinngemäß

.... sollte verschlossen werden .....

und

.... muss mit einem Schild vom Typ P10 gekennzeichnet werden ....

es gibt fertige Aufkleber verschiedenster Hersteller mit diesem Schild, die, so ich denn die Kommentare richtig verstanden habe, als Sicherung gegen Wiedereinschalten ausreichen würden.

Es ist zwar auch eine gute Idee die Adern von der Sicherung oder den Klemmen abzunehmen, aber dann besteht beim Wiederanschluss mehrerer Stromkreise Verwechselungsgefahr und die Kennzeichnung MUSS trotzdem erfolgen. Für eine längerfristige Deaktivierung der Stromkreise finde ich das sehr gut.
Olaf S-H
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Beitrag von Olaf S-H »

Moin Langer,

"soll" ist ein höfflich verpacktes "muss". Wenn Du eine gleichwertige Lösung hast, kannst Du sie einsetzen. Im Schadensfall musst Du allerdings nachweisen, dass die Lösung gleichwertig war - was im Schadensfall nicht immer einfach ist.

Gruß Olaf
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"Wer eine Handlung begeht, der übernimmt auch alle daraus folgende Pflichten." §33 I-3 prALR 1794
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