VDE-AR-N 4100 als Entwurf veröffentlicht

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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Diva4
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VDE-AR-N 4100 als Entwurf veröffentlicht

Beitrag von Diva4 »

Moin,
der Entwurf der VDE-AR-N 4100 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung) ist jetzt öffentlich.

Laut Einleitung:
Mit der Inkraftsetzung dieser VDE-Anwendungsregel werden ersetzt und außer Kraft gesetzt:
– die VDN-Richtlinie „Überspannungs-Schutzeinrichtungen Typ 1“;
– die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4101, Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz;
– die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4102, Anschlussschränke im Freien am Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung; Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss von ortsfesten Schalt- und Steuerschränken, Zähleranschlusssäulen, Telekommunikationsanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge;
– die technischen Anforderungen an den Zugang zu Niederspannungsnetzen des DistributionCode 2007;
– die DIN VDE 0100-732 (VDE 0100-732), Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V – Teil 732: Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen;
– die VDEW-Materialie M-38/97 „Anforderungen an Plombenverschlüsse“, Ausgabe 1997.

Darüber hinaus wurden die technischen Inhalte folgender Regelwerke übernommen und weiterentwickelt:
– „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz, TAB 2007“, Ausgabe 2011 (BDEW-Bundesmusterwortlaut);
– FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“, Ausgabe 2016;
– VDN-Richtlinie „Notstromaggregate“, Ausgabe 2004
Bis zum 28. Juni 2017 kann dieser Entwurf kommentiert werden.

Zur Zeit kann der komplette Entwurf auf der VDE-FNN Seite https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/t ... -ar-n-4100# frei heruntergeladen werden.

Bei der ersten Durchsicht des Dokumentes ist mir aufgefallen, dass der Anschluß von Elektroauto-Ladestationen deutlich detaillierter reglementiert wird.
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kabelmafia
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Beitrag von kabelmafia »

Moin,

vielen Dank für die Verlinkung!
Bei der ersten Durchsicht sind mir auch schon einige diskussionswürdige Dinge aufgefallen.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
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jf27el
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Beitrag von jf27el »

Das sollten wir dringenst diskutieren, da diese 4100 die TAB der Netzbetreiber ersetzen wird.

Diese Anwendungsrichtlinie wird also mehr Stand der Technik werden wie die gesamte VDE Vorschriften selber.

Der BDEW mit Bundesinstallateurausschuss und die Netzbetreiber werden sich auf den organisatorischen Teil der Anmeldung an Niederspannungsnetz und den Anschluss zurückziehen.

Gruß
jf27el
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Funker
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Beitrag von Funker »

jf27el hat geschrieben:Das sollten wir dringenst diskutieren, da diese 4100 die TAB der Netzbetreiber ersetzen wird.

Diese Anwendungsrichtlinie wird also mehr Stand der Technik werden wie die gesamte VDE Vorschriften selber.

Der BDEW mit Bundesinstallateurausschuss und die Netzbetreiber werden sich auf den organisatorischen Teil der Anmeldung an Niederspannungsnetz und den Anschluss zurückziehen.

Gruß
jf27el
Auf die schnelle sehe ich z.B.

6.3. im Zusammenhang mit den Bildern D1 bis D4 kritisch
da sind wieder zwar mit dem Titel "Beispiel" jeweils aus Sicht
der EMV,
der Sicherheit und des
Blitz - und Überspannungsschutzes schlechtesten Varianten gezeichnet.

Es ist da mindestens im Text ein Hinweis darauf erforderlich, daß alle Varianten nach VDE 0100-540 : 2012 Beispielbilder mit PEN = N zulässig sind erforderlich, wenn wir im Zeitalter von I 4.0 nicht hinsichtlich der PE Stromerfassung und Auswertung wieder in die Steinzeit der Elektrotechnik zurückfallen wollen.
Der Anschluß der Beispiele mit SPD hat mit < 0,5 m bzw. zumindestens dem kürzesten Weg in Richtung Erde für die Blitz- und Überspannungsströme auch nicht viel zu tun.

11.1 allgemein

die Forderung von Fundamenterder anstelle des freieren Begriffs Erdunganlage im Zusammenhang mit jedem Gebäude ist auch nicht überall erfüllbar,
z.B. bestehendes Gebäude bisher ohne Elektroanschluß z.B. Lagerhalle erfährt Umnutzung und braucht nun Strom, da wird des mit dem Fundamenterder schwierig.
Funker
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Beitrag von Funker »

jf27el hat geschrieben:Das sollten wir dringenst diskutieren, da diese 4100 die TAB der Netzbetreiber ersetzen wird.

Diese Anwendungsrichtlinie wird also mehr Stand der Technik werden wie die gesamte VDE Vorschriften selber.

Der BDEW mit Bundesinstallateurausschuss und die Netzbetreiber werden sich auf den organisatorischen Teil der Anmeldung an Niederspannungsnetz und den Anschluss zurückziehen.

Gruß
jf27el
Auf die schnelle sehe ich z.B.

6.3. im Zusammenhang mit den Bildern D1 bis D4 kritisch
da sind wieder zwar mit dem Titel "Beispiel" jeweils aus Sicht
der EMV,
der Sicherheit und des
Blitz - und Überspannungsschutzes schlechtesten Varianten gezeichnet.

Es ist da mindestens im Text ein Hinweis darauf erforderlich, daß alle Varianten nach VDE 0100-540 : 2012 Beispielbilder mit PEN = N zulässig sind erforderlich, wenn wir im Zeitalter von I 4.0 nicht hinsichtlich der PE Stromerfassung und Auswertung wieder in die Steinzeit der Elektrotechnik zurückfallen wollen.
Der Anschluß der Beispiele mit SPD hat mit < 0,5 m bzw. zumindestens dem kürzesten Weg in Richtung Erde für die Blitz- und Überspannungsströme auch nicht viel zu tun




- da sollte man darauf hinweisen
Dani CEE
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Beitrag von Dani CEE »

und plätzlich stehen da statt 1,8 nun 2,0m Arbeitshöhe
da ist so manche Zählersäule nötig
Funker
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Beitrag von Funker »

Im Zusammenhang mit den Bildern wäre es hilfreich für folgende Fälle praktische Schadensbeispiele zusammen zutragen.

Ich habe einmal in folgenden Quellen nachgesucht

http://www.esti.admin.ch/files/aktuell/ ... 2-2011.pdf

elektro.net

elektropraktiker

googel mit Stichworten Sternpunktverschiebung, PEN, Schaden, Brand, Tod

https://www.mikrocontroller.net/topic/321705

1. keinen Schaden gefunden für in Hauptverteiler:
PEN auf N(PEN) angeschlossen, N(PEN) / PE Brücke (Verbindung)
vergessen oder gelockert mit Personenschaden

2. keinen Schaden gefunden für in Hauptverteiler:
PEN auf PE(PEN) angeschlossen, PE(PEN) / N Brücke (Verbindung)
vergessen oder gelockert mit Personenschaden

3. PEN auf PE(PEN) angeschlossen, PE(PEN) / N Brücke (Verbindung)
vergessen oder gelockert mit Sachschaden

https://www.mikrocontroller.net/topic/321705

Sternpunktverschiebung - ganzer Straßenzug
9. Apr. 2017
Null-Leiter vor Hausverteilung durch geschmorrt
19. Aug. 2014
Stenpunktverschiebung selbst machen?
21. März 2011
Glühbirnen knallen ständig durch!
17. März 2010

https://forum.aquacomputer.de/elektroni ... erkl-rung/

https://www.mikrocontroller.net/topic/321705

https://www.heise.de/forum/heise-online ... ng_6281454

http://www.bauexpertenforum.de/showthre ... ngsschaden

http://www.feuerwehr-lauf.de/index.php/ ... t-loeschen

Bitte alle 3 Kategorien mit entsprechenden Hinweisen oder links so verfügbar ergänzen


Nach gegenwärtigem Stand gehe ich davon aus, daß damit die in den Bildern D dargestellte Verbindung PEN auf PE(PEN) die allgemein aber am verbreitetsten ist, die gefährlichste Lösung darstellt.

Die Lösung aus VDE 100-540 mit dem PEN auf N(PEN) ist die sicherste und EMV freundlichste Lösung auch, da der PE von Induktionen hervorrufenden Spannung führenden und Strom durchflossenen Leiter weiter weg ist, als in der VDE ARN 4100 .
Funker
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Beitrag von Funker »

Dani CEE hat geschrieben:und plätzlich stehen da statt 1,8 nun 2,0m Arbeitshöhe
da ist so manche Zählersäule nötig
Ich habe da gerade einmal einen Einspruch gemacht :

Eine Montagehöhe von > 0,3 m über Fußboden und eine Montagehöhe der OK des Hauptverteilers < 1,50 m schränkt die Größe (Höhe)
des Hauptverteilers erheblich auf 1,2 m ein.
Im Zuge der weiteren Automatisierung der Elektrotechnik, Stichwort I4.0. wird es aus Kapazitätsgründen der verfügbaren Personen erforderlich sein Instandhaltungsprozesse der Inspektion und Prüfung zu automatisieren und auch in Hauptverteilern entsprechende
Überwachungsgeräte zu implementieren, z.B. automatischen Schleifenüberwachungsmeßgeräte, RCM, RCD, thermische oder optische Sensoren. Das Hauptverteiler von solchen Prozessen ausgeschlossen werden sollen kann nicht im Sinne der Sicherheit sein.
Es ist für derartige Überwachungsmaßnahmen, die vorerst auch temporär erfolgen können ausreichend Platz gemäß VDE 0100-100 Punkt 34 und damit sind höherer Verteiler erforderlich.
Die Angabe < 1,5 m sollte daher entfallen.
Für Kabeleinführung von unten und seitlich ist gemäß Anstrichen 2 und 3 ein Platz größer 0,3 m vorgegeben.
Aus der angegebenen Raumhöhe von > 2,0 m und der Befestigungshöhe für bergründete Ausnahmen ergibt sich nur ein Platz von nur
0,2 m in die am meisten verwendete Kabelaustrittsrichtung.
Neben der technischen nicht ausgereiften Angabe solcher Maße ist das in Schadenfall ein formal juristischer Angriffspunkt.
Die 0,3 m müssen in alle Richtungen gelten.


erster Anstich ändern:
-Höhe Oberkante Hausanschlußkasten über Fußboden : < 1,7 m
In begründeten Ausnahmen und bei größeren Raumhöhen ist in Absprache mit dem Netzbetreiber
eine andere Höhe zulässig
dritter Anstrich ändern
- Abstand des Hausanschlußkastens zu seitlichen Wänden und zur Decke : > 0,3 m
Funker
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Beitrag von Funker »

Dani CEE hat geschrieben:und plätzlich stehen da statt 1,8 nun 2,0m Arbeitshöhe
da ist so manche Zählersäule nötig

5.3.3.

Anstrich 1 mit angegebenen Maßen OK Verteiler 1,5 m bzw. Ausnahmen bis 1,8 m steht in Wiederspruch zu Abschnitt 7.4.
Höhe der Mitte Meßeinrichtung 0,8 m bis 1,8 m. Wie paßt das zusammen ?

Änderung erster Anstrich wie bereits angegeben auf < 1,7 m und Anpassung in 7.4. erforderlich - dort dann 0,8 m bis 1,4 m ... 1,5 m
Ausnahmen bei größere Raumhöhe ohne Maßangabe nach Absprache.
Funker
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Beitrag von Funker »

Dani CEE hat geschrieben:und plätzlich stehen da statt 1,8 nun 2,0m Arbeitshöhe
da ist so manche Zählersäule nötig
7.4.

Maßangabe zu Abstand Mitte Meßeinrichtung bis 1,8 m steht im Wiederspruch zu Abschnitt 5.3.3. erster Anstich mit maximaler Höhe
OK Verteiler vom Fußboden < 1,5 m generell und bei Außnahmen 1,8 m

Abstand Fußboden bis Mitte Meßeinrichtung > 0,8 m bis generell < 1,4 m ( 1,5 m ),

Ausnahmen davon sind zulässig bei größeren Verteilerschränken nach Absprache mit dem Netzbetreiber und größeren Raumhöhen.
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