definition elektrische Anlage
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definition elektrische Anlage
Hallo zusammen,
laut BG ist eine elektrische Anlage wie folgt definiert:
Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.
Elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.
Wir haben in der Firma eine große Lüftungsanlage, einige Kollegen sind der Meinung, dass eine Lüftungsanlage keine elektrische Anlage ist.
Mit welchen Argumenten könnte ich die Kollegen überzeugen, dass es sich um eine elektrische Anlage handelt?
Ich möchte hier einen Anlagenbetreiber nach VDE 0105-100 bestellen, dieser soll sich um die Wartung und den sicheren Betrieb der Anlage kümmern. Elektrofachkräfte sind vorhanden, einer von diesen könnte der Anlagenverantwortliche werden.
Aus sich einiger Kollegen wird bezweifelt, dass hier ein Anlagenbetreiber benötigt wird.
Verrenne ich mich etwa als verantwortliche Elektrofachkraft?
Grüße
Fabi aus Berlin
laut BG ist eine elektrische Anlage wie folgt definiert:
Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.
Elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.
Wir haben in der Firma eine große Lüftungsanlage, einige Kollegen sind der Meinung, dass eine Lüftungsanlage keine elektrische Anlage ist.
Mit welchen Argumenten könnte ich die Kollegen überzeugen, dass es sich um eine elektrische Anlage handelt?
Ich möchte hier einen Anlagenbetreiber nach VDE 0105-100 bestellen, dieser soll sich um die Wartung und den sicheren Betrieb der Anlage kümmern. Elektrofachkräfte sind vorhanden, einer von diesen könnte der Anlagenverantwortliche werden.
Aus sich einiger Kollegen wird bezweifelt, dass hier ein Anlagenbetreiber benötigt wird.
Verrenne ich mich etwa als verantwortliche Elektrofachkraft?
Grüße
Fabi aus Berlin
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Die Anlage wird natürlich regelmäßig gewartet und geprüft, jedoch fehlt der Anlagenbetreiber nach 0105. Hier möchte ich die Person bestellen, welche sich mit der Anlage am meisten beschäftigt.
Diese Person hat seine eigene Meinung zu dieser Thematik. Wer ist den der Anlagenbetreiber, wenn keiner bestellt ist? In meiner Bestellurkunde steht nicht von Anlagenbetreiber, es steht nur dass ich für die Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes obliegenden Pflichten und Rechte für elektrotechnische Arbeiten übertragen bekommen habe.
Gruß
Fabi aus Berlin
Diese Person hat seine eigene Meinung zu dieser Thematik. Wer ist den der Anlagenbetreiber, wenn keiner bestellt ist? In meiner Bestellurkunde steht nicht von Anlagenbetreiber, es steht nur dass ich für die Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes obliegenden Pflichten und Rechte für elektrotechnische Arbeiten übertragen bekommen habe.
Gruß
Fabi aus Berlin
- kabelmafia
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Moin,
Oh, und für Maschinen und Arbeitsmittel bist du nicht zuständig?
Eine Lüftungsanlage ist pauschal erstmal eine Maschine - siehe Definition in der MRL.
Oh, und für Maschinen und Arbeitsmittel bist du nicht zuständig?
Eine Lüftungsanlage ist pauschal erstmal eine Maschine - siehe Definition in der MRL.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
Bild: NAKBA 3x95/50sm 0,6/1kV VDE U 0250:1936
Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Null-Leiter
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Fabi aus Berlin hat geschrieben:Hallo zusammen,
laut BG ist eine elektrische Anlage wie folgt definiert:
Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.
Elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3 (bisher: BGV A3) sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.
Wir haben in der Firma eine große Lüftungsanlage, einige Kollegen sind der Meinung, dass eine Lüftungsanlage keine elektrische Anlage ist.
Mit welchen Argumenten könnte ich die Kollegen überzeugen, dass es sich um eine elektrische Anlage handelt?
Ich möchte hier einen Anlagenbetreiber nach VDE 0105-100 bestellen, dieser soll sich um die Wartung und den sicheren Betrieb der Anlage kümmern. Elektrofachkräfte sind vorhanden, einer von diesen könnte der Anlagenverantwortliche werden.
Aus sich einiger Kollegen wird bezweifelt, dass hier ein Anlagenverantwortlicher benötigt wird.
Verrenne ich mich etwa als verantwortliche Elektrofachkraft?
Grüße
Fabi aus Berlin
Aus sich einiger Kollegen wird bezweifelt, dass hier ein Anlagenverantwortlicher benötigt wird.
Verrenne ich mich etwa als verantwortliche Elektrofachkraft?
Da habe die Kollegen völlig recht, auch wenn Sie das vielleicht gar nicht so wissen.
Einen Anlagenverantwortlichen benötigt man erst dann wenn scharf an der
elektrischen Anlage gearbeitet, d.h. - geschraubt, gelötet, Sicherungen > 63 A herausgeschraubt oder NH Trenner u.a. betätigt werden.
Du hast aber recht, daß es wenn auf Grund der Größe notwendig ein
beauftragter des Anlagenbetreiber oder eine für den Betrieb der Anlage verantwortliche Person benötigt wird.
Bitte fein nach VDE 0105-100 unterscheiden.
DGUV V3 § 3 Grundsätze
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anla-
gen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter
Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen
Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten wer-
den. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektri-
schen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln
entsprechend betrieben werden.
Die Frage ist also nicht ob es eine elektrische Anlage ist, sondern auch wenn es ein entsprechend großes Betriebsmittel ist
trifft das zu.
Ich gehe davon aus, daß Eure Lüftungsantriebe nicht mit Hamsterrädern oder Pferdegöpeln angetrieben werden, sondern durch elektrische Energie.
Der Rest steht in der DA
Durchführungsanweisungen zu § 3 Abs. 1:
Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können.
Die Forderung „unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ bedeutet die
Wahrnehmung von Führungs- und Fachverantwortung, insbesondere:
−]Betreiben [/color]umfasst alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) an und in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten
gehören die Inspektion (Kontrolle), die Wartung und die Instandsetzung (siehe DIN 31 051).
Ansonsten steht das allgemeine dazu auch in der BetriebsSichVO
- kabelmafia
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Moin Funker,
Seit der DGUV Vorschrift 3 wurde der Begriff des Anlagenverantwortlichen in der DIN VDE 0105-100 konketisiert und aufgeteilt.
Richtig ist, dass du den Anlagenverantwortlichen beschrieben hast (ANLV) - der ist für alle Arbeiten an der Anlage verantwortlich. Für den Normalbetrieb ist der Anlagenbetreiber zuständig (ANLB).
Beides können unterschiedliche Personen sein.
Seit der DGUV Vorschrift 3 wurde der Begriff des Anlagenverantwortlichen in der DIN VDE 0105-100 konketisiert und aufgeteilt.
Richtig ist, dass du den Anlagenverantwortlichen beschrieben hast (ANLV) - der ist für alle Arbeiten an der Anlage verantwortlich. Für den Normalbetrieb ist der Anlagenbetreiber zuständig (ANLB).
Beides können unterschiedliche Personen sein.
Der Strom kann ruhig bunt sein-ohne Kabel nützt das nix.
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Dieser Beitrag wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und basiert auf fundierten Kenntnissen der elektrotechn. Regelwerke. Er ist eine pers. Interpretation des Autors. Etwaige rechtliche Empfehlungen und Hinweise sind unverbindlich, eine Rechtsberatung findet nicht statt.
Haftungsansprüche gegen den Autor, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
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- Null-Leiter
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Mir ist bewusst das der Anlagenverantwortlicher nur dann benötigt wird, wenn "scharf" an elektrischen Analgen gearbeitet wird. Hier habe ich eine Person, welche die Qualifikation Elektrofachkraft besitzt. Diese wird, wenn an der Anlage gearbeitet wird der Anlagenverantwortliche für die Dauer der Arbeiten.
Mir fehlt nur der Anlagenbetreiber, dieser soll sicherstellen dass die Anlage in sicheren Betrieb betrieben wird und auch dementsprechend betrieben wird.
Wir Elektrofachkräfte sind uns einig, dass eine Lüftungsanlage auch eine elektrische Anlage ist.
Die Laien sind da sehr oft einer anderen Meinung. Als verantwortliche Elektrofachkraft will ich hier eine funktionierende Organisation im Bereich der Elektrotechnik aufbauen und möchte den Laien, da er sich mit der Anlage gut auskennt zu Anlagenbetreiber bestellen. Der Laie behauptet, dass es nicht notwendig ist, eben deswegen da es sich nicht nach seiner Meinung um eine elektrische Anlage handelt.
Wird der Begriff Anlagenbetreiber auch in einer anderen Norm oder einem Gesetz erwähnt? Wenn ja welche Aufgaben hat dann der Anlagenbetreiber?
Gruß
Fabi aus Berlin
Mir fehlt nur der Anlagenbetreiber, dieser soll sicherstellen dass die Anlage in sicheren Betrieb betrieben wird und auch dementsprechend betrieben wird.
Wir Elektrofachkräfte sind uns einig, dass eine Lüftungsanlage auch eine elektrische Anlage ist.
Die Laien sind da sehr oft einer anderen Meinung. Als verantwortliche Elektrofachkraft will ich hier eine funktionierende Organisation im Bereich der Elektrotechnik aufbauen und möchte den Laien, da er sich mit der Anlage gut auskennt zu Anlagenbetreiber bestellen. Der Laie behauptet, dass es nicht notwendig ist, eben deswegen da es sich nicht nach seiner Meinung um eine elektrische Anlage handelt.
Wird der Begriff Anlagenbetreiber auch in einer anderen Norm oder einem Gesetz erwähnt? Wenn ja welche Aufgaben hat dann der Anlagenbetreiber?
Gruß
Fabi aus Berlin
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- -Claus-
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Nur ist gut. Diese Person muss sich auch mit Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und was weiß ich noch auskennen. VDI 6022 (?) wäre bestimmt auch nicht schlecht.Fabi aus Berlin hat geschrieben:Mir fehlt nur der Anlagenbetreiber, dieser soll sicherstellen dass die Anlage in sicheren Betrieb betrieben wird und auch dementsprechend betrieben wird.
Ich denke nicht, dass Du dir da einen Laien aussuchen kannst.
https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit ... nbetreiber
- -Claus-
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Nein, aber einen passenden Link.Fabi aus Berlin hat geschrieben:.Kann jemand die Definition hier eingeben?
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