definition elektrische Anlage

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
Fabi aus Berlin
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Registriert: Mittwoch 15. Januar 2014, 20:30

Beitrag von Fabi aus Berlin »

Habe soeben einen schönen Beitrag gefunden, welcher die Situation widerspiegelt:

http://www.roe-gmbh.de/news-leser/leser ... eiber.html

Laut diesen kann eine vEFK einen Anlagenbetreiber fachlich bestellen, jedoch sollte es kein elektrotechnischer Laie sein.

Gruß

Fabi aus Berlin
Probator
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Registriert: Montag 19. September 2016, 15:15

Beitrag von Probator »

Ich denke, wir verlieren beim Durchwühlen der vielen Vorschriften das aus dem Blick, was uns der gesunde Menschenverstand vermutlich auch sagen würde.

Man ist verantwortliche Elektrofachkraft.
Das heißt, man ist für das zuständig, was mit Elektro zu tun hat. Man würde z.B. kaum von allein darauf kommen, plötzlich Weisungen für den Umgang mit Chemikalien zu erteilen, denn davon haben wir als Elektrofachkräfte vermutlich keine Ahnung.

Gut, unsere Verantwortung und Weisungbefugnis beschränkt sich logischerweise auf das, wovon wir Ahnung haben.
Und weil auch wir nur mit endlicher Zeit gesegnet sind, möchten wir einen Teil der Verantwortung abgeben.
Wir suchen uns also einen "Anlagenbetreiber". Wer "betreibt" die Anlage? Na vermutlich der, der sowieso den ganzen Tag davorsteht (Beispiel: der Dreher an der Drehmaschine).

Jetzt wird kommt der Punkt, wo es kritisch wird:
Wir möchten nun also die Verantwortung für den elektrischen Teil an diesen Mitarbeiter abgeben. Völlig nachvollziehbar, denn wer sowieso den ganzen Tag da rumsteht, kann ja mal die Augen offenhalten.

Hier kommt wieder der gesunde Menschenverstand zum Einsatz: Kann man guten Gewissens die Verantwortung für die Elektrik an jenen Mitarbeiter abgeben, der sich zwar hervorragend mit CNC-Programmierung auskennt, aber keinen blassen Schimmer von Elektrotechnik hat?


Im Fall von Fabi würde ich behaupten:
1. Die Frage nach dem Betreiber erledigt sich von selbst, das ist die Person (oder Abteilung), die damit am meisten zu tun hat.
2. Dass es eine elektrische Anlage ist, stellt die DGUV eindeutig klar.
3. Ob es zusätzlich als "Maschine" zu werten ist, halte ich für zweitrangig.

Der Knackpunkt dürfte also darin liegen: Wer ist für was verantwortlich?
Man darf in "Teilanlagen" aufteilen, also z.B.:

Anlagenbetreiber mit Verantwortung für den "Teil Saubermachen/Filterwechseln": benutzende Abteilung
Anlagenbetreiber mit Verantwortung für "Teil Elektrik": vEFK oder benannte EFK oder gesamte "Organisationseinheit" Elektroabteilung.


Viele Gesetze heruntergebrochen auf einen Satz: "Jeder ist für das zuständig, wovon er Ahnung hat."
Und dass jemand mit Ahnung vor Ort ist, ist Aufgabe vom Chef.
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