Der PEN-Leiter

Hier geht es um allgemeine Normen der Elektrotechnik, Auslegungen und deren Anwendung
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-Claus-
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Beitrag von -Claus- »

Hallo Trumbaschl
In meinem Beitrag #21 war Betrachtungsgrundlage das TN-C-S-System. Dies kann ich sehr schnell haben, wenn ein TN-C-Anlage (aus Kostengründen noch erhalten) um eine TN-S-Anlage erweitert werden soll.
Trumbaschl hat geschrieben:Eine PE-Unterbrechung birgt die Gefahr von Personenschäden (Stromschlag),
Die Personengefährdung tritt hier aber erst beim Vorhandensein von Mehrfachfehlern (2) auf.
Trumbaschl hat geschrieben: ein fehlender Neutralleiter/Sternpunktverschiebung in den allermeisten Fällen nur die Gefahr von Sachschäden.
Für ein TN-C-S-System kann man diese Aussage so nicht stehen lassen.
Bestehen Endstromkreise mit klassischer Nullung, was in vorhandenen Altanlagen gegeben ist, ist sehr wohl eine Personengefährdung gegeben und dies sogar beim 1. Fehler.

Gruß
Claus
Trumbaschl
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Beitrag von Trumbaschl »

Unter dieser Betrachtung hast du selbstverständlich recht, allerdings spricht in diesem Fall meiner Meinung nach wenig dagegen, wie bisher normativ gehandhabt die PEN der betroffenen Endstromkreise mit den PEs aller neuen Stromkreise auf die PEN-Schiene zu legen. Ein Vorteil beim Auflegen der PEN mit den N der TN-C-S-Kreise besteht nur für diese Kreise. Für die klassisch genullten Anlagenteile ist es herzlich egal, ob sie sich ihre PEN-Schiene mit den N oder den PE der neueren Kreise teilen.
Probator
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Beitrag von Probator »

-Claus- hat geschrieben:Sachverhalt: Die Brücke PEN-N ist unterbrochen (bei Installation vergessen oder hat sich gelöst).
a)Wenn die PEN-Zuleitung aber nicht auf der PE-Schiene, sondern auf der N-Schiene aufgelegt ist würde dies beim vorgenannten Fall im Drehstromnetz die Sternpunktverschiebung verhindern.
b)Bei Auflage auf PE-Schiene würde die Schutzleiterfunktion erhalten bleiben, aber die Sternpunktverschiebung ist vorprogrammiert.
Frage:
Ist die Sternpunktverschiebung (nach a) wirklich ungefährlicher als der Schutzleiterverlust (nach b)?
Meine Überlegungen dazu:
Die Sternpunktverschiebung ist für Leib und Leben ungefährlicher. Wer aber die Funktion seiner Betriebsmittel über die Gesundheit seiner Mitmenschen stellt, wird Variante a) wählen.
Die Schutzleiterfunktion entfällt also im Fehlerfall. Hauptproblem dabei: Dies bleibt unter Umständen unbemerkt, denn nahezu alle Betriebsmittel arbeiten auch ohne PE.

Das ist natürlich nicht unser Ziel, daher würden wir Variante b) bevorzugen. Die Sternpunktverschiebung würde hier in Kauf genommen. Letzere wird kaum unbemerkt bleiben. Je nach Verschaltung der Betriebsmittel wird es nur zu sporadischen Defekten kommen, bis hin zum ständigem, sofortigen Abschalten der Sicherung. Überspannungsableiter in modernen Geräten sind hier durchaus vorteilhaft. Sie schützen das Gerät vor völliger Zerstörung und erzeugen einen definierten Kurzschluss, was dem Bemerken des Fehlerns durch fallende Sicheurngen nur zuträglich sein kann.
-Claus- hat geschrieben:Bestehen Endstromkreise mit klassischer Nullung, was in vorhandenen Altanlagen gegeben ist, ist sehr wohl eine Personengefährdung gegeben und dies sogar beim 1. Fehler.
Ist bei klassischer Nullung die Frage nicht völlig irrelevant, weil es gar keine Auftrennung zwischen N und PE gibt? Wo es nur einen PEN gibt, kann die Brücke zwischen N und PE nicht abreißen, da sie nicht existiert (im Verteiler]beide [/U]o.g. Probleme gleichzeitig auftreten, also wird der Erstfehler gefährlich für Betriebsmittel und Personen. Deshalb wird TN-C ja auch neu nicht mehr installiert. Oder habe ich da einen Denkfehler?
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